Mit kurzen Worten gesagt: Beim Rundfunkbeitrag geht es, im Gegensatz zur Rundfunkgebühr, nicht mehr um die technische Möglichkeit (Besitz von Geräten) öffentlich-rechtliche Darbietungen nutzen zu können sondern ausschließlich um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Wohnungsinhaber bzw. Haushaltsvorstände.
Dadurch entfällt die beschriebene negative Rundfunkfreiheit "Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen." da die Rundfunkgebühren tatsächlich nicht mehr existieren.
Auch entfällt die positive Rundfunkfreiheit "Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Gebührenzahler finanziert werden." da es auf den Besitz von Geräten oder gar Wahl von Sendungen nicht mehr ankommt.
Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen dass die Finanzierung des Rundfunks von jedem, der es sich leisten könnte (Wohnungsinhaber ohne Bezug von Sozialleistungen", mitgetragen wird.
Grundsätzlich ist die Idee gut, scheitert aber daran, dass ein rein privat veranstalteter Rundfunk allein aus Werbeeinnahmen (umgelegt auf die beworbenen und verkauften Produkte) finanziert werden kann.
Die Argumentation bzgl. Verfassungsfeindlichkeit des Rundfunkbeitrags muss anders laufen.