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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357257 mal)

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gebuehren-igel

Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Ich bin letztens bei der öffentlich-rechtlichen rundfunkbeitrag.de-Seite aufgeschlagen. Nach einigen Problemen mit der Kontaktaufnahme, die inzwischen gelöst sind, hat sich der SWR-Justitiar persönlich meiner Fragen angenommen. Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:40 von Bürger«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Sehr gut! Habe den Beitrag in FB gepostet und vorne angepinnt: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/335147646523235

Der ist auch weggetwittert worden und jetzt folgt Google+

Am Wochenende mache ich einen Bericht in online-boykott.de und gez-boykott.de.


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Zitat
Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden.
Dieser satz macht mir große sorgen. Wenn schon richter darüber entschieden haben wer bisher zahlen muss in solchen streitfragen, bezweifle ich dass zukünftige bearbeitende richter mehr hirn benutzen um für die abgezockten zu entscheiden als für die abzocker.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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gebuehren-igel

Zitat
Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden.
Dieser satz macht mir große sorgen. Wenn schon richter darüber entschieden haben wer bisher zahlen muss in solchen streitfragen, bezweifle ich dass zukünftige bearbeitende richter mehr hirn benutzen um für die abgezockten zu entscheiden als für die abzocker.

Richter sind ein sehr eigenes Völkchen. Ich habe die PC-Gebühr-Geschichte sehr genau verfolgt und da hat es zumindest auf der untersten Ebene sehr unterschiedliche Urteile gegeben. Doch leider ist es so, dass oben weiterhin sehr konservativ entschieden wird. Von daher sollte man sich keine allzu großen Illusionen machen. Wichtig ist nur, dass man kämpft, nicht dass man gewinnt.


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Guter Beitrag.
Dieses Thema müssen wir immer wieder, auch in anderen Foren  aufgreifen, damit sich Frau und Herr Mustermann an diese Art des  Widerstands traut. Wenn bekannt ist, was einen erwartet, ist es leichter diesen Weg zu gehen.

Der erste Schritt in diese Richtung, wäre die Umstellung der Zahlungsweise von Lastschrift auf die eigene Überweisung. Die GEZ hätte dadurch mehr Kosten (Briefe mit Zahlungsaufforderung), Nachfragen wenn die Zahlung ausbleibt. Die Vorgabe der Ministerpräsidenten an die GEZ, die Einnahmen um mindestens 1% zu steigern, wäre für sie unerreichbar.


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@gebührenigel: Gegen was willst Du klagen? Ich meine, auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) verweigerst Du Zahlungen und riskierst eine Klage gegen einen Gebührenbescheid?

Wenn die Sache später vor Gericht geht entscheidet der Richter nach der aktuellen Rechtslage, und da ist der Rundfunkbeitrag wie eine weitere Steuer alle Seßhaften zu verstehen und unabhängig davon ob oder welche Geräte vorhanden sind.

Grundsätzlich wäre die Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitrags zu prüfen. Das ist aber ein langer steiniger und vor allem teurer Weg incl. Anwaltspflicht.
Wer da einen nicht sonderlich versierten Anwalt nimmt geht schneller unter als er schauen kann.




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gebuehren-igel

@Thomas: Ich hab mir noch keine tiefer gehenden Gedanken gemacht, was ich konkret alles auffahren möchte.  Bis ich überhaupt mal in die Nähe eines Verfahrens komme, vergehen mind. noch eineinhalb Jahre. Natürlich ist mir klar, dass es nur um eine verfassungsmäßige Prüfung gehen kann.

"Wer da einen nicht sonderlich versierten Anwalt nimmt geht schneller unter als er schauen kann"

Das sind so Sprüche, die gut klingen, aber eigentlich keinen Nutzwert haben. Es gibt fast keine Anwälte, die im Rundfunkrecht besonders versiert sind. Selbst die Anwälte, die die Sender in Anspruch nehmen, sind keine Supermänner in dieser Hinsicht.

Nach meiner Erfahrung mit der PC-Gebühr hängen die Urteile nicht von der angeblichen Brillianz der Anwälte ab, sondern schlicht davon, ob ein Gericht innerhalb der Fiktionen, die zur Zeit beim Thema öff-r Rundfunk und Fernsehen bestehen,  hängen bleibt oder nicht. Da kannst du noch viel an Fakten und Argumenten auffahren, glaubt ein Richter an das Gute im öff-r Rundfunk, prallt das alles an ihm ab. Urteilsbegründungen sind beliebig.

Klingt vielleicht unglaubwürdig oder zynisch, aber wenn man sich die ganzen Urteile zur PC-Gebühr anschaut, und viele davon habe ich von vorne bis hinten gelesen, sehe ich keine andere Schlussfolgerung. Die Gesetze waren die gleichen, die Fakten waren die gleichen, die Argumente waren größtenteils die gleichen, aber die Urteile hatten eine unglaubliche Bandbreite. Alles war so oder so auslegbar und begründbar.


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Zitat
@gebührenigel: Gegen was willst Du klagen? Ich meine, auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) verweigerst Du Zahlungen und riskierst eine Klage gegen einen Gebührenbescheid?
Grundsätzlich gilt dass man für etwas zahlt dass man nicht (komplett) nutzt. Ich vergleiche das immer wieder mit einer Firma die 2 Dinge anbietet, Leistungspakete wenn man will. Man nutzt das kleine aber bezahlt das große. Andere Leute haben mit der Firma nicht mal was zu tun und müssen auch das große Paket bezahlen. So eine Firma verklagt man wegen Rechnungen ohne Vertragsabschluss, vllt sogar Betrug, Abzockerei, organisiertem Verbrechen...
Aber weil das Ganze auf politischer Ebene ausgearbeitet wurde und die Politiker damit Geld für sich machen, ist alles auf einmal legitim. Es gibt Steuern da macht es Sinn wenn jeder sie bezahlt. Aber eine Wohnungssteuer die logisch betrachtet nichts als Abzocke ist und dem Staat nicht wirklich zugute kommt sondern der medialen Elite, ist keine Steuer, sondern nennt sich Haushaltspauschale da die EU sonst einschreiten würde um es zu verhindern.

Edit: Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten.
Beim nächsten Verstoß gegen die Forenregeln (Regel 13) wird der Thread kommentarlos gelöscht.
Hailender


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 18:42 von Hailender«
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@Gebührenigel: Wenn der Anwalt dem Richter nicht zu Beginn schlüssig darlegen kann warum die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gegen geltendes Recht verstößt macht sich der Richter nicht unbedingt diese Arbeit.

@Zasz: Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.


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Für mich ist das Thema mit dem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch lange nicht ausgereizt. In den wenigen Fällen, die bis vor das  Bundesverfassungsgericht kamen, wurde zu wenig das Argument der Mittelverknappung (2.157 €/10Jahre ohne Zinsen und Erhöhungen) durch die Zwangssubventionierung  des ÖRR Überangebotes (23 Fernseh-, über 78 Radioprogramme und mind. 78 Internetauftritte) vorgebracht. Durch das Überangebot kommt es zu einer Verdrängung in der Medienlandschaft, auch bezüglich der geteilten Aufmerksamkeit. Hinzu kommt noch in Zukunft die komplette Beschneidung der Entscheidungsfreiheit für oder gegen den ÖRR Konsum.

Dies alles schränkt und manipuliert das freiwillige ungehinderte Unterrichten aus allgemein zugänglichen Quellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2012, 17:52 von Viktor7«

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Zitat
Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.
Es sind Steuern, egal wie du es ab 2013 nennst. Merkst nicht wie die Wortmanipulation benutzt wird?

Edit: Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten.
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Hailender


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Wenn die Gebühren eigentlich "Abgaben" wären,wieso nennt sich die "Gebühreneinzugszentrale dann so?
Das sind doch alles Hirngespinste,dem Bürger soll was vorgegaukelt werden,nix andres.

Zitat
Merkst nicht wie die wortmanipulation benutzt wird
Vielen Bürgern scheint das nicht klar zu sein. aber was will man machen,wenn dem Volk sowas als "legale" Abzocke einfach mal untergejubelt wird? Auf dass der Bürger einen weiteren Teil des schwer verdienten Geldes an den Staat abdrückt -und davon keinerlei Gegenleistung bekomt-!


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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gebuehren-igel

@Gebührenigel: Wenn der Anwalt dem Richter nicht zu Beginn schlüssig darlegen kann warum die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gegen geltendes Recht verstößt macht sich der Richter nicht unbedingt diese Arbeit.

Das ist doch banal. Begründungen für einen Eingriffe in Grundrechte gibt es im Dutzend billiger. Dafür braucht man keinen Anwalt.

@Zasz: Rundfunkgebühren sind keine "Gebühren" im Sinne des Wortes, sondern Abgaben. Und Abgaben sind Zahlungen ohne Anspruch einer Gegenleistung.

So viel ich weiß, ist Abgaben nur der allgemeine Begriff, da fallen also auch Gebühren drunter mit Gegenleistung. Was du wahrscheinlich meinst, sind Beiträge, aber da muss zumindest die Nutznießergruppe abgrenzbar sein. Was diese neue Abgabe eigentlich abgabenrechtlich darstellt, weiß ich gar nicht. Wenn das nicht eindeutig ist, wäre das sicher auch ein Angriffspunkt.



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Der tatbestand dass man fürs fernsehn zahlen muss wenn man keinen fernseher hat ist angriffspunkt genug. Oder dass betriebe extra um ein hundertfaches des vorherigen betrages zur kasse gebeten werden. Da muss man das nicht erst rechtlich verkomplizieren um abzocke darzustellen die jeder mit 2 erbsen in der birne erkennt.


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Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?

Ingo von Münch macht dazu eine schöne Anmerkung bei der FAZ
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-die-verlorene-freiheit-des-gebuehrenzahlers-1621938.html
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, nicht weil der Zahlungspflichtige Hörfunk hört oder Fernsehen sieht, sondern weil öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten existieren, die - für wen auch immer - Programme anbieten.
...

Zu der neuen Haushaltzwangsabgabe sagt er folgendes:
Zitat

Woraus folgt aber nun angeblich die Zahlungsverpflichtung für eine Wohnung oder eine Betriebsstätte? Kirchhof begründet die Beitragslast „mit dem strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit und damit jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht“, und mit dem „individualnützigen Vorteil“, „durch deren Programme über eine stetige, individuell erschließbare Quelle der Information, der Unterhaltung, der kulturellen Anregung zu verfügen“. Schön gesagt - nur wo liegt insoweit der Unterschied zur Presse, für deren Finanzierung glücklicherweise noch niemand einen Presse-(Zwangs-)Beitrag gefordert hat?

Die verquaste Argumentation von Kirchhof könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten herhalten, deren Beiträge allen zugute kommen. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen.


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