Eine Anfrage an rundfunkbeitrag.de wurde gestellt und beantwortet:
Anfrage:
Warum müssen Unternehmen zahlen, wenn bereits jeder Haushalt seinen Beitrag
leistet?
Antwort:
Sehr geehrte Frau oder Herr Xyz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten.
Neben der Nutzung des Rundfunks im privaten Bereich findet typischerweise
eine ebensolche Nutzung auch im nicht privaten Bereich statt und ist oft
mit der gewerblichen Tätigkeit verbunden.
Künftig besteht deshalb als wesentliche Neuerung eine Beitragspflicht für
Wohnungsinhaber im privaten Bereich und für Betriebsstätteninhaber im nicht
privaten Bereich.
Auch der nicht private Bereich trägt demnach weiterhin zur
Rundfunkfinanzierung bei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert in
besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft
und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an
demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Davon
profitiert sowohl der private als auch der nicht private Bereich,
der neben gewerblichen und sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeiten
überdies Tätigkeiten zu gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken umfasst.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Erläuterungen die Systematik und die
Zielrichtung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ausreichend
verständlich gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------------------
ARD, ZDF und Deutschlandradio
E-Mail: info@rundfunkbeitrag.de
Internet:
www.rundfunkbeitrag.deHotline: 0185 99950888
www.rundfunkbeitrag.de ist ein Gemeinschaftsangebot
der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des
Deutschlandradio. Es wird federführend vom SWR betreut.
Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstr.230
70190 Stuttgart
E-Mail: info@swr.de
Internet:
www.swr.deTelefon: 0711/929-0