Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Urteil FG Münster 15.05.2019, 13 K 3280/18 Kg Klagefrist  (Gelesen 801 mal)

d
  • Beiträge: 52
Und noch ein Urteil: Hier beim Finanzgericht Münster vom 15.05.2019, Aktenzeichen 13 K 3280/18 Kg, siehe https://openjur.de/u/2174584.html

Zitat
c. Der Senat konnte eine tatsächliche Zustellung der Einspruchsentscheidung bei dem Kläger am Montag, den 9.11.2015, nicht feststellen und geht daher von einer Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung am 10.11.2015 aus. Die Nichterweislichkeit eines früheren Zugangs geht gem. § 122 Abs. 2 2. Halbs. AO zu Lasten der Beklagten. Diese muss im Zweifel den Zeitpunkt des Zugangs beweisen.

Gruß

Edit "Markus KA":
Ergänzend könnte darauf hingewiesen werden, dass es im vorliegenden Urteil primär um die Einhaltung einer Frist und nicht um den "Nichterhalt" eines Bescheides geht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 11:28 von Markus KA«

o
  • Beiträge: 1.567
Lesehilfe für das hier unmittelbar vorausgehende Zitat (FG Münster):

Senat: Spruchkörper des FG Münster
Beklagter: eine Behörde
Kläger: eine Privatperson

Privatperson erhob Einspruch. Behörde schickte hierzu eine Einspruchsentscheidung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben