Hätte der Gesetzgeber, die staatliche Maßnahme dahin gehend aufgeteilt, dass eine Behörde unter Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht verantwortlich ist für den Teil der Aufgabe, welche ein Unter- und Überordnungsverhältnis voraussetzt, dann könnte diese an den Bürger ran. Aber genau das hat der Gesetzgeber unterlassen. Obwohl dem Gesetzgeber dieser Umstand bekannt ist und das nicht erst seit der Umstellung. Das Gerichte, welche Teil des Problems bleiben, erklärten, dass die staatsferne sich auf den Teil beziehen soll, welcher verantwortlich für das Programm ist. Aktuell gibt es bei allen Landesrundfunkanstalten nur diesen Teil. Sie sind alle staatsfern um nicht zu sagen sogar staatsfrei konstruiert. Der Staat hat keinen Einfluss im Programm und auch nicht in der Verwaltung. Die Verwaltung ist nicht getrennt vom Rest. Welcher Teil darf also mit dem Bürger? Keiner, denn es ist nicht die definierte Aufgabe Bürger zu verwalten. Die Rundfunkanstalten müssen mit dem Bürger überhaupt nicht in Kontakt treten. Sie wären sogar besser beraten, genau diese Versuche zu unterlassen und das Ihnen eingeräumte Recht den Staat auf Finanzierung zu verklagen zu nutzen. Das würde gegenüber bestimmten Personen sofort zu einer Verbesserung der Situation führen, wenn die Rundfunkanstalt sich an den Staat hält statt an Sie. Soll der Staat doch sehen, wie er diese Unterlassung aus der Welt schaft. Der Beitragsservice kann dann abgewickelt werden, weil nicht mehr benötigt. Der Staat verfügt, wenn er auf Finanzierung verklagt würde mit seinen eigenen Behörden, welche diese Aufgabe gegenüber von Bürgern wahrnehmen können, über die bessere Möglichkeit. Auch würde das gegenüber Bürgern auch viel transparenter.
Solange das also nicht geteilt ist, darf eine Landesrundfunkanstalt mal gepflegt dort bleiben wo der Pfeffer wächst.