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Autor Thema: D.Schröter (SH): „Die Flexibilisierung stellt keine Flucht der Politik dar“  (Gelesen 2689 mal)

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medienpolitik.net, 28.05.2019

„Die Flexibilisierung stellt keine Flucht der Politik dar“

In einem medienpolitik.net-Gespräch zeigt sich Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, optimistisch, dass die Länder „im Rahmen eines Gesamtkonzepts Auftrag und Struktur auch die Frage der Finanzierung und damit der Frage der Indexierung einer Lösung zuführen werden.“ Aktuell gäbe es noch unterschiedliche Auffassungen, wie ein Indexierungsmodell im Detail ausgestaltet werden könne. „Ein Indexierungsmodell im Rahmen der Gesamtreform macht nur dann tatsächlich Sinn, so Schrödter weiter, „wenn es sich um kein Modell ‚light‘, sondern ein vollwertiges Indexierungsmodell handelt. Die Diskussion im Länderkreis drehe sich zurzeit vor allem darum, wann und in welcher Art und Weise Überprüfungen des indexierten Beitrags zu erfolgen haben und was die Konsequenzen dieser Überprüfungen sein sollten. Dabei gehe es um die Frage, ob die Legislative das Ergebnis dieser Überprüfung immer positiv bestätigen müsse oder ob ein Nachsteuern durch die Landtage nur erforderlich sein soll, wenn die KEF Handlungsbedarf sehe. Der Wert, den die KEF Ende 2019/Anfang 2020 für den Rundfunkbeitrag ab 2021 vorlegen wird, soll „sehr verbindlich“ auch für den „Absprungpunkt“ bei einer möglichen Indexierung ab 2023 sein.

Interview mit Dirk Schrödter, (CDU), Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Zitat
[…] Was wir dabei jedoch beachten müssen ist, dass wir bei der Einführung eines Indexmodells ab 2023 keinen von der KEF für 4 Jahre ermittelten Wert als Grundlage nehmen können. Vielmehr müsste die KEF als Grundlage für ein Indexierungsmodell den tatsächlichen Finanzbedarf für die Jahre 2021 und 2022 ermitteln und daraus den monatlichen Beitrag bilden, denn für die Jahre 2023 und 2024 würde die Anpassung bereits über den Index erfolgen. Ein solcher Wert läge erheblich niedriger. Dem Vernehmen nach prüft die KEF derzeit schon beide Varianten, also für vier und für zwei Jahre. […]

[…] dass zum jetzigen Zeitpunkt es leider (noch) nicht absehbar ist, wann wir die vollständige Höhe der Mindereinnahmen als Ergebnis des Zweitwohnungen-Urteils vorliegen haben werden. Zuständig für die Ermittlung sind die den Beitrag erhebenden Rundfunkanstalten. Das Problem dabei ist, dass zwar die Rohdaten für die Ermittlung prinzipiell bei den Anstalten vorhanden sind, es jedoch an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt, um sie verarbeiten zu können, da datenschutzrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen. […]

Mit der Flexibilisierung geht einher, dass die Gremien die Verantwortung für die Einführung neuer Angebote weitestgehend übertragen bekommen. Dies Recht können sie selbstverständlich nicht grenzenlos wahrnehmen. Vielmehr wird es zum einen durch das den Anstalten zur Verfügung stehende Budget begrenzt. Wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass es z.B. eines neuen Online Angebots bedarf, erhalten die Anstalten hierfür keine zusätzlichen Mittel, sondern müssen dafür an anderen Stellen Einsparungen vornehmen z.B. durch die Einstellung flexibilisierter linearer Programme. Es gilt das Bausteinprinzip, für einen neuen Baustein muss ein alter Baustein weichen. Zum anderen wird ihr Entscheidungsspielraum aber auch durch den von der Politik vorgegebenen Programmauftrag und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt. Die Anstalten könnten also keineswegs ersatzlos ein lineares Angebot wie KIKA streichen und dafür ein Sportportal schaffen, denn der Grundversorgungsauftrag verlangt, dass die Anstalten Angebote für alle Bevölkerungsschichten anzubieten haben.[…]

Wenn wir unter „neu“ zusätzliche lineare Programme verstehen, dann lautet die Antwort definitiv nein. Mit den aktuellen linearen Programmen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten quantitativ gut und nach meiner Ansicht auch völlig ausreichend aufgestellt. Mehr Spartensender braucht es nicht, denn weitere lineare Programme stellen keinen signifikanten Beitrag zur gewünschten Profilschärfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar, sondern führen lediglich zu einer stärkeren Fragmentierung des ohnehin schrumpfenden linearen Marktes. Sofern wir unter „neu“ jedoch „inhaltlich neu“ ausgerichtete Programme verstehen, dann ist dies u.a. eine der Möglichkeiten, die wir den Anstalten im Rahmen der Flexibilisierung gerade ermöglichen wollen. Insoweit lautet hier die Antwort grundsätzlich ja, wobei ich hier an das bereits angesprochene Bausteinprinzip erinnere. Hinzukommen muss aber, dass dieses neue lineare Programm eine Verbesserung bei der Erfüllung des Programmauftrags darstellt und einen Mehrwert für die Beitragszahler schafft. Dafür muss dann der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch auf ein bestehendes Programm verzichten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/05/die-flexibilisierung-stellt-keine-flucht-der-politik-dar/

Zum Thema Indexierung siehe u.a. auch:
Hans Demmel (VAUNET) warnt bei Indexmodell vor Kontrollverlust
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31168.msg193810.html#msg193810

Kurzgutachten von Prof. Dr. Thomas Hirschle im Auftrag von VAUNET (Verband Privater Medien e.V.)
Vollindexierung des Rundfunkbeitrags verfassungs- und europarechtlich nicht zulässig
vom 18. März 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30502.0

Vollindexierung: VAUNET sieht sich durch Gutachten von Prof.Cornils bestätigt vom 9. April 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30738.msg191950.html#msg191950


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Zitat
Ein Indexierungsmodell im Rahmen der Gesamtreform macht nur dann tatsächlich Sinn, so Schrödter weiter, „wenn es sich um kein Modell ‚light‘, sondern ein vollwertiges Indexierungsmodell handelt.
Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn nicht mal verstanden wird, daß der Rundfunkbeitrag seitens Europa als staatliche Beihilfe eingestuft wird, (weil der Gesetzgeber keinen Vertrag zwischen ÖRR-Rundfunkveranstalter und ÖRR-undfunknutzer vorsieht) ; und eine sich stetig, quasi automatisch erhöhende staatliche Beihilfe ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.


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Z
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Ich finde ja erstaunlich, worauf seine Ansichten fußen sollen, von wegen für was neues muß was altes weg, Datenschutzprobleme (als wenn sich ja bisher jemals jemand drum geschert hat), das Gesamtkonzept fehlt seit Jahr und Tag mangels konkretem Auftrag, als wenn die Politik jemals einen konkreten Auftrag erteilt hätte.
Für mehr Geld erwarte ich natürlich als Zwangsbeitragszahler auch mehr Wert, wobei mir natürlich schon schleierhaft ist, warum die Möglichkeit, Rundfunk nutzen zu können, plötzlich teurer werden soll (und das zukünftig auch noch automatisch).

Der gute Mann hat also immer noch nicht begriffen, daß jetzt endlich die Gelegenheit besteht, einen ordentlichen Auftrag zu formulieren, für den dann ein Preis ermittelt werden muß und erst auf dieser Grundlage kann überhaupt weiter gedacht und indexiert werden. Die Sache mit dem Zwang ist dann die nächste Baustelle, die es fertigzustellen gibt, aber vielleicht wird der Flughafen Berlin-Brandenburg doch noch vorher fertig...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 16:52 von Bürger«

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@Zeitungsbezahler: das ist halt die Sache mit den Hilfsverben:

BER: der Deutsche soll reisen dürfen, nicht reisen können

Rf-Beitrag: der Deutsch muß "solidarisch" Millionäre alimentieren, auf das Wollen kommt es dabei nicht an...

Index: der ÖRR darf immer mehr abgreifen, das Können war dabei noch nie relevant...

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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