Diesen Ausschnitt der Antwort vom @pinguin...
@Besucher
Für Antworten müsste man den Wortlaut der Ausführungen des Herrn RA Bölck kennen; ohne diese ist, wie Du selbst sinngemäß anmerkst, alles bloß Stochern im Nebel?
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möchte der fiktive Besucher - sowohl auf diesen Thread, aber ebenso auf die Thematik allgemein bezogen - zum Gegenstand folgender Anregung bzw. Standortbestimmung machen. Diese war bereits als Antwort auf folgende Antwort von @Philosoph im selben Thread angedacht worden, wo dieser auf einen fiktiven Beitrag eines noch fiktiveren Besuchers geantwortet hatte:
PS: Was einem fiktiven Besucher auch im Sinne des zuletzt Gesagten übrigens schon seit langem störend auffällt, ist folgendes, sowohl BVerfG-Verfahren betreffend als auch die vor dem EGMR:
Über die BVerfG Verfahren gibt es bis heute nur eine Liste der Verfahren, aber keine einzige der Beschwerden im Wortlaut, also so, wie sie dem Bundesverfassungsgericht
übergeben worden waren, und das trifft auch für die - ja inzwischen geplatzten - beiden Beschwerden von Herrn Bölck zu. Hätte man die, könnte sich jeder Interessierte in beiden Fällen ein viel besseres Bild zu machen versuchen, weshalb die gescheitert waren, statt nur rumzuorakeln...
Zumindest hier kann Abhilfe geschaffen werden:
Die 4 Verfassungsbeschwerden, die 2018 in der mündlichen Verhandlung behandelt wurden, und der jeweilige Verfahrensgang ist hier nachzulesen:
Es ist angerichtet! Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360
Außerdem gibt es ja noch das ausführliche Forumsprotokoll zur Vorführung - Entschuldigung! - Verhandlung:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
...
Wenn man den aktuellen Status i. S. Gerichtsverfahren, Entscheidungen und deren Dokumentation zum Ausgangspunkt einer Situationsbeschreibung nähme, käme man doch zur folgenden Feststellung, natürlich nicht als Vorwurf gemeint:
a) Bis etwa 2016, also als man auch noch halbwegs hoffnungsfroh vor Gericht ziehen konnte mit dem, was bis zu der Zeit hier erarbeitet worden war, hatten noch des öfteren - damals wie heute an den jeweiligen Thread gekettet - Klageschriften aller Art, Widersprüche etc. pp. wie auch Entscheidungen (natürlich zum Nachteil des Klägers) Eingang ins Forum genommen, wo diese betrachtet und diskutiert werden konnten. Die zeitweilige Verfügbarkeit der 4 Verfassungsbeschwerden im Wortlaut aus 2017 oder 2018, auf die Philosoph sich oben bezieht (dieses 600 S. dicke 50 MB-Teil also) war dabei ja aber wohl nur Folge eines dummen Zufalls bzw. einer Panne
® der Verwaltung im nordrh.-westf. Landtag.
b) Seit der Zeit & bis zum heutigen Tag hat sich die Situation aber grundlegend geändert (vgl. sinngem. die Aussage Herrn Dr. Henneckes aus seiner Streitschrift, selbstverständlich zurückhaltend formuliert, wie es sich für ein "Organ der Rechtspflege" wie ihn als u. a. ja Rechtsanwalt gehört, die Verwaltungsgerichte dieses Landes befänden sich mit ihren Urteilen zum "Rundfunkbeitrag" permanent auf der Grenze zur Rechtsbeugung). Geändert also insofern, dass schon längst nicht mehr der sogen. "Beitragsservice" bzw. die "Anstalten" der Hauptgegner des zahlungsverweigernden Bürgers sind, sondern
stattdessen sich dieser in erster Reihe mit den rundfunkpolitisch willfährigen Gerichten & deren frisierter Rechtsprechung herumzuschlagen hat. Das geht vom popeligen Verwaltungsgericht in Pusemuckel am Ölberg bis mittlerweile u. U. sogar zum Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 18.07.18 bzgl. der 4 Leitverfahren), ob & inwiefern u. U. auch ein EGMR sachfremd motiviert agiert haben könnte, ist noch nicht hinreichend erhellt.
Mit dieser Entwicklung hat das Forum aber bis heute nicht Schritt gehalten, was das neue Niveau angeht, auf dem sich die Gerichtsauseinandersetzungen & insbesondere eben auch die Forumsdebatten schon seit einiger Zeit abgespielt haben & abspielen. Alles was sich momentan mit der Erörterung gefallener Entscheidungen (egal welcher Ebene) beschäftigt, ist doch mehr Stochern im Nebel als alles andere & krankt doch in dem Sinne daran
- dass etwa bzgl. erhobener Verfassungsbeschwerden zwar (aber auch nur!) eine Statistik mit notierten Aktenzeichen existiert
- dass zwar gelegentlich, aber alles andere als regelmäßig gefällte Entscheide oder Zurückweisungen hier nachlesbar wären - wobei ja auch eine zumal nicht begründete Ablehnung ein "Ergebnis" darstellt, das aber wiederum a) entweder gerechtfertigt oder irgendwie nachvollziehbar & damit legitim sein oder b) im anderen Fall auch den billigsten Taschenspielertrick überhaupt darstellen könnte, die höchstgerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche des Bürgers zugunsten von Staat und Eliten zu torpedieren
- dass aber doch praktisch in keinem einzigen Fall hier im Forum das vorliegt, anhand dessen bezeichnete Ergebnisse (also Urteile oder Entscheide der jeweiligen gerichtlichen Instanzen) gemäß den neu bestehenden Notwendigkeiten überhaupt nur angemessen gewürdigt werden könnten. Das, was dafür nötig wäre, das wären die eingereichten Klageschriften. Nur mit deren Hilfe wäre es überhaupt möglich, den Damen und Herren Richtern und ggf. deren Tricks feinsäuberlich und respektlos auf die Schliche zu kommen - wenn man also dem, was die fabriziert haben, im Wortlaut das gegenüberstellen kann bzw. könnte, was der Kläger gesagt hat, letzteres dann natürlich unter Zuhilfenahme einschlägiger, im Netz verfügbarer fachlicher Literatur.
Diese letztere eigentlich grundlegende Anforderung ist aber bis dato vom Forum gar nicht leistbar mangels sicherlich zu 99,9 % bislang gar nicht gegebener Verfügbarkeit des dafür in der beschriebenen Form nötigen "Materials", also der Klage- bzw. eingereichten Beschwerdeschriften. Und dieser Mangel und die damit bestenfalls nur teilweise Ausnutzung der bestehenden Möglichkeiten durch das Forum ist dem fiktiven Besucher gerade anhand der aktuellen Debatte dieses Threads aufgefallen - wobei es natürlich letztendlich wohl der Entscheidung der Beschwerdeführer (wenn vllt. auch im Einvernehmen mit ihrem Vertreter Herrn Bölck) obläge, ob sie nicht zum Wohl der Allgemeinheit ihre Beschwerdeschriften hier datenschutzgemäß offenstellen möchten, und entsprechend natürlich auch die über 170 Verfassungsbeschwerdeführer mit ihren Klageschriften und unglücklichstenfalls auch ihren begründeten oder unbegründeten Zurückweisungen.
Natürlich wäre in diesem Rahmen seitens Renés bzw. der Plattformersteller sicherlich noch ein spezielles Zutun nötig: Denn wenn ein Forist hier seine Klageschriften oder Verfassungsbeschwerden im bestehenden organisatorischen Rahmen einstellen würde, also an einen speziellen Thread und seine wenn auch fiktive Identität gekoppelt, bestünde doch auf längere Sicht das allzu große Risiko, für die Gegenseite irgendwann identifizierbar zu sein. Sofern das geschähe, wäre fraglich, ob nicht Situationen denkbar wären, wo gewisse staatliche Funktionsträger auf die Idee kommen könnten, sich diesen Herrn oder jene Dame mal etwas mehr und in speziellerer Form "vorzunehmen", zumal ein öffentliches Auseinandernehmen der Art und Weise des Umgangs mit Verfassungsbeschwerden ja abgesehen vom fachlichen Anspruch auch eine gewisse politische Brisanz entwickeln könnte. Insofern würde der fiktive Besucher an diesem Punkt auf seine Anregung an die Moderation verweisen, die er heute morgen bzgl. denkbarer Erweiterungen der Funktionen der Forumsplattform allgemein auf wichtige Dokumente bezogen formuliert hatte, nämlich Punkt 2 in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31164.msg193794/topicseen.html#msg193794 betreffend, der neben Schriften und Dokumenten allgem. Art eben auch anonymisierte Klage- und Beschwerdeschriften beträfe, die dann gleichfalls im Rahmen eines auch forumsintern anonymen Index abgelegt würden. Im Bedarfsfall kann der betreffende Forist sich ja dann ggü. den anderen immer noch offenbaren.
Und wenn auf der Grundlage noch deutlicher die ganze Zweifelhaftigkeit der gerichtlich geübten Praxis des Umgangs mit den Klagen der Gegner des "Rundfunkbeitrags" öffentlich gemacht würde, dann würden zwar vmtl. noch immer die Deutschen nicht die "Gelbe Weste" anziehen - von der Roten im Austausch geben die Gelbe ganz zu schweigen, wie wohl Herr Thoma das im Fall eines "Rundfunkbeitrags" für Frankreich formuliert haben soll. Aber vllt. trüge das immerhin zu einem Wachstum der Bewegung bei, die wirklich irgendwann über den im Plattformnamen niedergelegten Weg politisch die gewünschten Änderungen erzwingen könnte, die auf juristischem Weg gegen politisch motivierte Rechtsprechung dagegen schlimmstenfalls bis zum St. Nimmerleinstag dauern würden.