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Autor Thema: Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung  (Gelesen 6727 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Eher zufällig habe ich heute auf der Seite
Formulare Forderungsmanagement
https://www.hamburg.de/kasse/11708934/kasse-hamburg-formulare-aus-dem-forderungsmanagement/
ein Formular gefunden, auf dem man bei bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckung evtl. nochmals Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen kann:
Antrag auf Befreiung von Zahlungen des Rundfunkbeitrages
https://www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf
Dieses Schreiben ist zwar an den Beitragsservice Köln adressiert, aber zur Info sollte man es ja auch noch an die Kasse. Hamburg faxen (040 427923855), damit die Vollstreckung ausgesetzt wird.

Zitat von: Kasse Hamburg, AV306 2016-02-25 Beitragsservice Antrag Befreiung, letzter Abruf 10.12.2019
An den
Norddeutschen Rundfunk
c/o ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Antrag auf Befreiung von Zahlungen des Rundfunkbeitrages

Beitragsnummer: _ _ _   _ _ _  _ _ _
Name und Anschrift: ___________________________________________________
Datum des Vollstreckungsersuchens: _ _ . _ _ . _ _ _ _
Buchungszeichen der Vollstreckungsstelle: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen mich wurde die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge eingeleitet.

Ich bin jedoch wegen des unten aufgeführten Grundes von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.
Ich bitte Sie daher den Befreiungsgrund zu prüfen und mir sowie der Vollstreckungsstelle (Kasse.Hamburg) eine entsprechende Mitteilung zu geben.

O 1. Bei meinem Beitragskonto handelt es sich um eine Doppelveranlagung:
   O Ich bin bereits als Beitragszahler angemeldet.
   Die Beitragsnummer lautet: _ _ __ _ _ _ _ _
   O Ich wohne mit meinem / meiner Lebenspartner/in in einer gemeinsamen Wohnung.
   Mein/e Lebenspartner/in ist unter der Beitragsnummer __ _ _ _ _   _ _ _ angemeldet.
   Vor-/ Nachname: ______________________________________________________
   O Ich lebe in einer WG / bei meinen Eltern. Beitragszahler/in der Wohnung ist:
   Vor-/ Nachname: ______________________________________________________
   Beitragsnummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _

O 2. Ich lebe in einer Asylbewerberunterkunft / Obdachlosenunterkunft:
   Art der Unterkunft:
   O Gemeinschaftsunterkunft   O Hotel als Gemeinschaftsunterkunft   O Wohnung
   Anschrift der Unterkunft: ________________________________________________
   Träger der Unterkunft (z.B. Kommune, gemeinnützige Einrichtung, privater Betreiber):
   Name des Trägers: ____________________________________________________
   Anschrift des Trägers: __________________________________________________

O 3. Ich bin Empfänger von Sozialleistungen und habe auch im Zeitraum der rückständigen Rundfunkbeiträge Sozialleistungen erhalten.
   O Leistungsnachweise sind beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

Interessant ist der Begriff Doppeltveranlagung! An erster Stelle!! Hier wird deutlich, dass es viele Fälle von fehlerhaften Mehrfachbebeitragungen innerhalb einer Wohneinheit gibt.

Dieser Fehler entsteht aus der Falschangabe des Inhaltsadressaten in den Bescheiden, da nicht die Inhaber der Wohnung als Gesamtschuldnerschaft angeschrieben werden, sondern alle Einzelpersonen ohne Hinweis auf die im RBStV § 2 (3) festgelegte Schuldnermehrheit (Gesamtschuldnerschaft). Es ist schleierhaft, warum nicht als Inhaltsadressat "An den/die Bewohner der Wohnung" und als Bekanntgabeadressat dann ein einzelner beliebiger Bewohner angegeben wird. Es wäre nur eine Formulierungssache, für die keine weiteren Daten erhoben werden müssen.  Die Gesamtschuldnerschaft kommt aktuell auf diese Weise nur auf Eigeninitiative der Bewohner zustande. "Überzählige" Bescheide (ausgestellt von einer nicht-rechtsfähigen Oragnisation) müssen so aufgrund der Uneindeutigkeit nicht als nichtig erklärt werden, sondern landen einfach in der Ablage P.

Verdienen an dieser "Bescheidverschwendung" tun Druckdienstleister (PAV Lütjensee) und Post über das vom Beitragszahler finanzierte Porto. Was ich auch für den Grund halte, warum beim Beitragsservice kein Qualitätsmanagement eingeführt wird. Das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen an möglichst viel Massenpost kann der Beitragsservice so ohne Probleme bedienen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2019, 19:40 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein sehr interessanter Fund, der auch zeigt, dass Stadtkassen Möglichkeiten haben das Vollstreckungsersuchen der LRA zu lenken und zurückzusenden. Die Kasse Hamburg wird dieses Formular nicht grundlos auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt haben und entsprechende Reaktion zeigen, um Kosten und Arbeit zu sparen, wenn ihr eine ausgefüllte Kopie dieses Antrages zugeht.

Weitere wichtige Informationen zum Antrag auf Befreiung:
Sollten wir nicht alle Befreiung beantragen und dann darauf klagen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19543.msg126806.html#msg126806


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2019, 17:18 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Das zeigt doch:
- es ist nicht "im Westen alles ruhig" wie immer behauptet wird -- wenn es nötig scheint, so ein Formular zu erfinden, dann muß die Reaktion auf die Vollstreckeritis des NDR schon sehr heftig sein (-> Eicher vorm BVerfG "Wir sind am Anschlag!")
- in Hamburg braucht es wohl noch einige dicke Fälle an Regresszahlungen, damit die wie Zossen generell zurückgeben um nicht weiter haftbar zu werden -- wird aber nicht mehr viel brauchen

MfG
Michael


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  • IP logged
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo,

auf dem angesprochenen Formular findet sich unten links  [..]2016-02-25[..] - scheint also nichts wirklich "Neues" zu sein!?

Gruß
Kurt

Anm. Mod. seppl: Wichtig ist für mich, dass es schon 3 Jahre im Netz steht und sich die Problematik der Fehlvollstreckungen anscheinend noch nicht gebessert hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 12:22 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.325
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Für Studenten:
-------------------------
(1) Originalformular als Anlage beifügen.


(2) Dann eigene Variante durch Streichungen usw. herstellen:
---------------------------------------------------------
- Adresse: umadressieren an den Intendanten.
- Ankreuzen: Obdachlosenunterkunft
- Träger: Die Eltern. (die haben ja vermutlich selber eine Beitragsnummer, das riskiert also nichts.)


(3) Anschreiben: Berufung auf verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz:
--------------------------------------------------
Bin ein Obdachloser, der aber die löblich ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, aus dem Schlamassel herauszukommen durch eine Ausbildung, die ihm hoffentlich in einiger Zeit ein eigenes Einkommen ermöglichen wird.
Habe Recht auf Gleichbehandlung. Darf nicht schlechter gestellt werden als ein Obdachloser, der ihm zumutbare Benmühungen unterlässt.
Habe des weiteren weniger Geld verfügbar als das Existenzminimum - auch deshalb sowieso zu befreien, § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV in Verbindung mit Bundesverfassungsgericht 1 BvR 665/10 und andere BVerfG-Entscheide. 

Und jetzt abwarten, wie das System der ARD-Advokaten damit fertig wird.... - nämlich "im Namen der Intendanten"... :)
Die Begründung läuft Gefahr, dann bei Facebook usw. virales Marketing zu werden... Die Juristen haben davor keine Angst - schafft Ruhm bei Kollegen... Davor aber haben Intendanten mehr Angst als vor Gerichten?
Im besten Fall passiert dann gar nichts mehr?


(4) Natürlich ist es etwas dumm, das erst bei Vollstreckung vorzulegen.
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Ob das dann noch hilft, bleibe sehr offen.

Also: Man kann es unendlich predigen, aber niemand will es tun: Der Kampf gegen die Rundfunkabgabe hat mit dem Tag zu beginnen, an dem der allererste Brief von dieser komischen Stelle in Köln kommt.
Sofort Aufforderung an den Intendanten - entweder von dort, oder ist rechtsunwirksam.
Und 55 Euro Gegenrechnung für die Arbeit in Rechnung stellen (bezüglich der Rechnung von rund 50 € - capito?).
usw. usw. usw.
Ausdruckfertiges Formular dafür verwenden. GEZs einfacher gegen GEZ?


(5) Liebe Leute, lernt Strategie, wie völlig anders man gegen einen Politik- und Justizskandal vorgehen muss.
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Hört auf, ausschließlich mit ellenlangen Schriftsätzen über leider längst abgewiesene Rechtswahrheiten einen Kampf gegen Windmühlenflügel zu streiten.

Das ARD-Juristenkartell hat Unvorstellbarkeiten zustande gebracht, damit muss man anders umgehen als auf VG-Richter zu warten, die ihre Karrierechancen und der Gerechtigkeit willen in die Mülltonne werfen. Würdet ihr das tun? 3 x Hand aufs Herz, praktisch 100 % der Gehaltsbezieher im Land würden es in gleicher Lage 100% genauso tun. So ist der Mensch, Richter inklusive.


(6) Die nötigen Anleitungen dafür gibt es irgendwo im Netz.
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a) Ein Forum ist aber keine Marketing-Linkfarm zu Anderweitigem.
b) Aber selbst die, die man schon mal individuell per PM darauf hinweist, sind praktisch immer zu staatsgehorsam schlafmützerisch, es anzuwenden, kostet ja immer ein paar Stunden Arbeit und Denke, da wählt man lieber "Warten auf GODOT" - in dieser Sache: aka "Gerichtsvollzieher-Gnade".

Es ist zum Verzweifeln, wie die Lethargie der Bürger dem ARD-Juristenkartell zuarbeitet, diesen Politik- und Justizskandal fortzusetzen. Die Bereitschaft von Zeit- und Denkopfer für den Rechtsstaat, bei den meisten ist das anscheinend nur ein Stammtisch-Thema. Darum aber geht es, nicht um die paar Euros im Monat. Es geht um "wehret den Anfängen". Dieser Politik- und Justizskandal hat die logischen Elemente von Totalitarismus - ihr habt Bürger-Streitpflicht, nicht nur "ganz vielleicht", "bin zu bequem" usw..



(7) Sofern im Namen des ARD-Intendanten
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ernsthaft im Sinn des Antrags bearbeitet werden sollte, so ist zu beachten:
Ein Drittel-Beitrag = 8 € monatlich dann zu Lasten der Eltern,
siehe § 15 Abs. 3 Ziffer 3 RBStV : Heime für "Nichtsesshafte".


(8 ) Alles Vorstehende war Hinweis,
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wie andere es machten / machen oder machen könnten und im Rahmen der Meinungsfreiheit für richtig halten.
Es ist nicht Empfehlung und erkennbar schon gar nicht Rechtsberatung.
Wer es anwendet, handelt voll eigenverantwortlich. - Journalisten-Disclaimer: "Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens." Gibt es Anwälte, die Vertrauen verdienen - aber ja, der eigene wird dies immer für sich selber bekräftigen, also muss es dies geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 21:10 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

G
  • Beiträge: 13
Gedanken und Gefühle zu solchen Doppelveranlagungen, Fehladressierungen, Falschadressierungen, Adressfehlern und ähnlichen Dingen:

Hier verursachen die GEZ-Betriebe ja dem Angeschriebenen vermutlich unnötig und unberechtigt Arbeit.
Mithin vermutlich ggf. auch Schaden, man könnte seine Zeit sicherlich sinnvoller, z.B. mit Fortbildung oder Nebenjob verbringen, was ja dann ebenso vermutlich bedeuten würde man könnte einen Schaden konkret ausrechnen?

Vielleicht wäre es daher ja sinnvoll, sich zB von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, ob bei solchen unzutreffenden / fehlgeleiteten / zu beanstandenden Sendungen Kostenerstattungsanforderung und kostenlose Info-Anforderung gegen die GEZ-Betriebe gemäß DSGVO in Anschlag zu bringen wären? (Nur so als Gedanke, vermutlich auch Einzelfall-abhängig, gibt ja wahrscheinlich auch noch viele andere Punkte dabei.)

Was man dann vielleicht den Anwalt zwecks Beratung durch diesen fragen könnte?
Wie sinnvoll wäre ggf.
Aufforderungen bzgl. des betreffenden Schreibens an GEZ-Betrieb:
  - Aufforderung zur Richtigstellung innerhalb Frist
  - ggf. ausführliche und verständliche Forderungsauflistung
  - Briefkastenbenutzungsgebühr
  - Bearbeitungsgebühr pro Vorgang
  - Strafgebühr ( bei Wiederholung ?)
  - Fristsetzung  bis Zahlung zu erfolgen hat
  - Aufforderung kostenlose Mitteilung gemäß wo Erlaubnis
    zur Nutzung des Briefkastens / der Adressdaten
  - Abholungsaufforderung
  - Lagerungspauschale ab Fristüberschreitung Abhoungsfrist bis zur Abholung
  - Rechtsklärungskosten bei Lagerung über eine Maximalfrist ob Schreiben vernichtet werden darf
  - Vereinbarung Verzicht auf Einrede der Verjährung der angefallenen Kosten/Gebühren, die man
    wegen des Schadens/Aufwandes erhebt
  - Kreditzinssatz der bei Fristüberschreitung von GEZ-Betrieben
    zu zahlen ist, natürlich über Basiszins

Ist das jetzt von mir total blödsinnig gedacht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2020, 00:01 von Bürger«

 
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