Für Studenten:
-------------------------
(1) Originalformular als Anlage beifügen.
(2) Dann eigene Variante durch Streichungen usw. herstellen:
---------------------------------------------------------
- Adresse: umadressieren an den Intendanten.
- Ankreuzen: Obdachlosenunterkunft
- Träger: Die Eltern. (die haben ja vermutlich selber eine Beitragsnummer, das riskiert also nichts.)
(3) Anschreiben: Berufung auf verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz:
--------------------------------------------------
Bin ein Obdachloser, der aber die löblich ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, aus dem Schlamassel herauszukommen durch eine Ausbildung, die ihm hoffentlich in einiger Zeit ein eigenes Einkommen ermöglichen wird.
Habe Recht auf Gleichbehandlung. Darf nicht schlechter gestellt werden als ein Obdachloser, der ihm zumutbare Benmühungen unterlässt.
Habe des weiteren weniger Geld verfügbar als das Existenzminimum - auch deshalb sowieso zu befreien, § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV in Verbindung mit Bundesverfassungsgericht 1 BvR 665/10 und andere BVerfG-Entscheide.
Und jetzt abwarten, wie das System der ARD-Advokaten damit fertig wird.... - nämlich "im Namen der Intendanten"...
Die Begründung läuft Gefahr, dann bei Facebook usw. virales Marketing zu werden... Die Juristen haben davor keine Angst - schafft Ruhm bei Kollegen... Davor aber haben Intendanten mehr Angst als vor Gerichten?
Im besten Fall passiert dann gar nichts mehr?
(4) Natürlich ist es etwas dumm, das erst bei Vollstreckung vorzulegen.
--------------------------------------------------------------------
Ob das dann noch hilft, bleibe sehr offen.
Also: Man kann es unendlich predigen, aber niemand will es tun: Der Kampf gegen die Rundfunkabgabe hat mit dem Tag zu beginnen, an dem der allererste Brief von dieser komischen Stelle in Köln kommt.
Sofort Aufforderung an den Intendanten - entweder von dort, oder ist rechtsunwirksam.
Und 55 Euro Gegenrechnung für die Arbeit in Rechnung stellen (bezüglich der Rechnung von rund 50 € - capito?).
usw. usw. usw.
Ausdruckfertiges Formular dafür verwenden. GEZs einfacher gegen GEZ?
(5) Liebe Leute, lernt Strategie, wie völlig anders man gegen einen Politik- und Justizskandal vorgehen muss.
------------------------------------------------------------------
Hört auf, ausschließlich mit ellenlangen Schriftsätzen über leider längst abgewiesene Rechtswahrheiten einen Kampf gegen Windmühlenflügel zu streiten.
Das ARD-Juristenkartell hat Unvorstellbarkeiten zustande gebracht, damit muss man anders umgehen als auf VG-Richter zu warten, die ihre Karrierechancen und der Gerechtigkeit willen in die Mülltonne werfen. Würdet ihr das tun? 3 x Hand aufs Herz, praktisch 100 % der Gehaltsbezieher im Land würden es in gleicher Lage 100% genauso tun. So ist der Mensch, Richter inklusive.
(6) Die nötigen Anleitungen dafür gibt es irgendwo im Netz.
------------------------------------------------------
a) Ein Forum ist aber keine Marketing-Linkfarm zu Anderweitigem.
b) Aber selbst die, die man schon mal individuell per PM darauf hinweist, sind praktisch immer zu staatsgehorsam schlafmützerisch, es anzuwenden, kostet ja immer ein paar Stunden Arbeit und Denke, da wählt man lieber "Warten auf GODOT" - in dieser Sache: aka "Gerichtsvollzieher-Gnade".
Es ist zum Verzweifeln, wie die Lethargie der Bürger dem ARD-Juristenkartell zuarbeitet, diesen Politik- und Justizskandal fortzusetzen. Die Bereitschaft von Zeit- und Denkopfer für den Rechtsstaat, bei den meisten ist das anscheinend nur ein Stammtisch-Thema. Darum aber geht es, nicht um die paar Euros im Monat. Es geht um "wehret den Anfängen". Dieser Politik- und Justizskandal hat die logischen Elemente von Totalitarismus - ihr habt Bürger-Streitpflicht, nicht nur "ganz vielleicht", "bin zu bequem" usw..
(7) Sofern im Namen des ARD-Intendanten
-----------------------------------------------
ernsthaft im Sinn des Antrags bearbeitet werden sollte, so ist zu beachten:
Ein Drittel-Beitrag = 8 € monatlich dann zu Lasten der Eltern,
siehe § 15 Abs. 3 Ziffer 3 RBStV : Heime für "Nichtsesshafte".
(8 ) Alles Vorstehende war Hinweis,
-----------------------------------------------
wie andere es machten / machen oder machen könnten und im Rahmen der Meinungsfreiheit für richtig halten.
Es ist nicht Empfehlung und erkennbar schon gar nicht Rechtsberatung.
Wer es anwendet, handelt voll eigenverantwortlich. - Journalisten-Disclaimer: "Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens." Gibt es Anwälte, die Vertrauen verdienen - aber ja, der eigene wird dies immer für sich selber bekräftigen, also muss es dies geben.