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Autor Thema: Deutsche ziehen kaum noch vor Gericht - Kann nicht klagen (Satire)  (Gelesen 1544 mal)

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taz, 21.05.2019

Kann nicht klagen

Torsten Gaitzsch

Zitat
Die Zahlen sind erschreckend: Wurden im Jahr 1995 noch 1,75 Millionen Verfahren an den hiesigen Amtsgerichten eröffnet, waren es 2017 nur noch 936.979. Dieser Abwärtstrend war eines der zentralen Themen auf dem letztwöchigen Anwaltstag in Leipzig. Denn Deutschlands Advokaten wissen: Wo kein Kläger, da kein Klagevertreter. Damit die 163.000 Rechtsanwältinnen und -anwälte nicht demnächst ihre Robe an den Nagel hängen müssen, wurden Strategien diskutiert, wie man die Bevölkerung wieder verstärkt und freiwillig vor den Kadi bringt. […]

Immer mehr externe Schlichtungsverfahren
[…] Auch Medienhäuser könnten bald nachziehen: „Wer glaubt, von der Tagesschau betrogen worden zu sein, Stichwort Putin oder Wettervorhersage, darf – nach einer Wartezeit von wenigen Monaten – vor einem TV-Richter seine eigene Sicht schildern und bekommt vom Staat eine Rundfunkgebühren-Erstattung oder ein Autogramm von Carmen Nebel“, so Zivilrechtlerin Kindel. […]

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http://www.taz.de/Die-Wahrheit/!5593701/

Zitat
DIE WAHRHEIT ist die einzige Satire- und Humorseite einer Tageszeitung weltweit. Sie hat den ©Tom. Und drei Grundsätze.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2019, 00:24 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Satire sollte in diesen Zeiten stets deutlich gekennzeichnet werden, bei all den Verwirrungen ist es teilweise unmöglich sie zu erkennen.

Edit "ChrisLPZ": Absolut. Habe die Info hinzugefügt. Danke für den Hinweis!

Anm. mod. seppl: Es ist schon schlimm in diesen Zeiten. Wenn Satire als Satire gekennzeichnet werden muss, hat sie eigentlich keinen grossen Wert mehr. Der Spaß liegt ja gerade im Entdecken der Übertreibung.

Vielen Dank für die spaß- und orientierungsvernichtende Realsatire, Wahrheitsbehörde ÖRR   >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2019, 11:48 von DumbTV«
Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“

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(...)
Immer mehr externe Schlichtungsverfahren
[…] Auch Medienhäuser könnten bald nachziehen: „Wer glaubt, von der Tagesschau betrogen worden zu sein, Stichwort Putin oder Wettervorhersage, darf – nach einer Wartezeit von wenigen Monaten – vor einem TV-Richter seine eigene Sicht schildern und bekommt vom Staat eine Rundfunkgebühren-Erstattung oder ein Autogramm von Carmen Nebel“, so Zivilrechtlerin Kindel. […]

Zitat
...  bekommt vom Staat eine Rundfunkgebühren-Erstattung

Die TAZ hat wohl nicht alle Tassen im Schrank?  >:D

PS: Das sind "FAKE-NEWS", oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2019, 00:25 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

g
  • Beiträge: 368
Das sind "FAKE-NEWS", oder?
Nein,
Man bekommt sogar freies Geleit und freie Unterkunft und Voll-Verpflegung für 60 Tage und das alles auf Staatskosten.
Weißt du, was heutzutage ein Hotelzimmer kostet?

Ich denke, dass sich die Verwaltungsgerichte nicht beschweren können. Die Wartezeiten waren um die 3 Jahre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2019, 13:41 von gez-negativ«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich finde es schockierend, daß wir in den letzten Jahrzehnten in Deutschland mit derart vielen hirnverbrannten und menschenverachtenden (von der Verfassungswidrigkeit ganz zu schweigen) Gesetzen konfrontiert sind, daß wir Fake nicht mehr von Realität unterscheiden können.
Was sagt uns das? - Diesem Staat ist inzwischen alles zuzutrauen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.255
Das sind "FAKE-NEWS", oder?
Ja, weil es gar keine "Rundfunkgebühren" hat.

Die Begriffe "Rundfunkgebühr" und "Rundfunkbeitrag" scheinen schon gerne mal miteinander verwurschtelt zu werden.


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