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Autor Thema: Ex-BVerfG-Richter: Rf-Abgabe verstößt gegen Art.1 GG "Würde" bei Existenzminimum  (Gelesen 6336 mal)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dies muß auch für Wohngeld zählen. Faktisch eine Kürzung, zumal der RB an die Wohnung gekoppelt ist! Gespannt wie das VerwG Saarland Urteilen wird. Wäre dann gleich eine Beschwerde vor BVerfG möglich?

Genau dazu hatte sich im Verf. 1 BvR 665/10 bereits das Bundesverfassungsgericht einschlägig geäußert und seinerzeit im Sinne v. Art. 3/1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) die verfassungskonforme Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verlangt, da andernfalls der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig sein würde. In dem Fall war es bzgl. der Befreiung des Wohngeld-Mini-Rentners eben darum gegangen, dass damit im Wege verbotener ungleicher Begünstigung ein Hartzie vor eben der verbotenen Beschneidung des Existenzminimums bewahrt war, besagtem Kläger als zwar Nicht-Hartzie, aber dennoch vergleichbar Bedürftigem dies hingegen verweigert wurde.

Was das VG Saarland angeht, ist das aber wohl ein ganz alter Hut und längst vom Tisch. Da waren die Würfel längst gefallen, und zwar genau so, wie es da stand. Sieht man davon ab, dass bekanntlich in Deutschland selbst Rechtsbeugung nicht strafrechtlich verfolgt wird, kann zumal mangels Qualitätssicherung in der Justiz auch sonst jeder Richter jeden Stuß erzählen und als Urteil niederschreiben, ohne dass es irgendwelche persönlichen Konsequenzen für ihn hätte (außer beschleunigter Beförderung natürlich, wenn seine Urteile seinen Vorgesetzten bzw. seinem Dienstherrn, dem Herrn Justizminister gefallen).

Was eine direkte Verfassungsbeschwerde angeht, wäre auch da bestimmt alles möglich. Aber ob das sinnvoll wäre?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 23:50 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
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Nunja - wenn die Möglichkeit besteht und die Kosten für Rentner unterhalb der Pfändungsgrenze tragbar sind schon


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, vom Kostenaspekt her gesehen hast Du wohl recht...

Nunja - wenn die Möglichkeit besteht und die Kosten für Rentner unterhalb der Pfändungsgrenze tragbar sind schon

Das gilt m. E. aber auch nur, wenn man den Punkt isoliert betrachtet und seine Erfolgsaussichten in der Sache außen vor lässt. Die notwendige Integrität auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts (also der ja von der herrschenden Parteienoligarchie bestellten Verfassungsrichter) vorausgesetzt - schön und gut, dann könnte das vllt. rein sachlich auf dem "direkten" (und billigen) Weg klappen. Aber kann davon - angesichts der spezifisch deutschen Variante von Gewaltenteilung® - (noch) ausgegangen werden?

Aus meiner Sicht ist es für eine Verfassungsbeschwerde insofern am allerbesten, wenn sich vorherige Instanzen möglichst richtig schön blamieren*) gerade in S. "Rundfunkbeitrag" im Hinblick auf offensichtliche Willkür und Unlogik - also das, was die berühmten Organe der Rechtspflege® dann später mit ihrem Maulkorb immer so schön mit "übersehen", "verkennen" oder ganz platt mit "irren" zu umschreiben pflegen bzw. umschreiben müssen.

*) Also vor Menschen, die lesen und denken können und letzteres auch nicht in den berühmten "sachfremden" Kategorien und Erwägungen tun.

Und auch wenn das Ganze im Fall des Falles nicht vor dem BVerfG zu Ende sein, sondern zur Not auch vor dem EGMR landen können soll (und es sollte doch wohl von den seitens pjotre benannten 4 Mio. Geringverdienern in diesem Lande her möglich sein, ggf. die nötige Knete für eine kollektive EGMR-Beschwerde zusammenzubringen, die dann wirklich Aussicht auf Erfolg hätte [sofern nicht auch der EGMR inzwischen schon auf Linie gebracht wurde, natürlich :->>]) müßte ich nach meiner Information als Kläger ja schon im kompletten vorherigen Verfahren immer schön die ganzen Aspekte benannt haben, in denen gerichtlicherseits offensichtlich auf EU-Grundsätze gesch.... wird - Verzeihung - EU-Grundsätze "übersehen" bzw. "verkannt" werden, natürlich. Ginge ich tatsächlich nur zu dieser einen Instanz, sähe ich für mich selbst die Gefahr als viel zu groß an, dass das sozusagen versehentlich unterginge oder untergehen könnte, je nachdem, welcher spezielle Bruder oder welche Politikbrüder die Verfassungsbeschwerde dann bearbeiten. Kurz gesagt: je "kompakter", umso weniger spätere Ansatzpunkte vor dem EGMR, so meint ein fiktiver Besucher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 12:49 von Besucher«
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@Besucher

Europa realisiert es für all jene, die sich einlesen und mit legalen Mitteln streiten/kümmern, daß sich die Bürger Europas auf den Weg begeben, um gemeinsam im Sinne der Bürger Europas ein Europa für die Bürger Europas zu gestalten.

Übrigens sind nicht alle Türen Automatiktüren, manche verfügen über eine Klinke, mittels derer man eine Tür per Hand gewaltfrei öffnen kann, sofern sie nicht grundsätzlich eh verschlossen ist.

Möglicherweise ist ja die ganze Automatik im heutigen Alltag der Grund, daß viele Leute meinen, es würde alles ganz von selber laufen; ist aber nicht, denn schon Häuser bauen sich nicht von selbst.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Alles Themenbezogene - und diverses anderes - wurde zu diesem emotionalen Thema in diesem Thread gesagt. Die folgenden Argumente seien hinzugefügt zu meinen früheren anfänglichen 2 Beiträgen:

(1) Das Gesetz ist eindeutig: Geringverdiener sind nach Beweis zu befreien.
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Das Gesetz ist also nicht verfassungswidrig. Dank BVerfG vom 18. Juli 2018 haben wir beiläufige Bestätigung, dass diese Regelung zugunsten der Geringverdiener als verfassungskonform anzusehen ist.
BVerfG 1 BvR 665/10 ist eindeutig, siehe dort den Schlusssatz:
Die Art der Beweisführung ist nicht geregelt, also im Ermessen des Bürgers.

Das BVerfG kann hierzu nicht mehr entscheiden und auch nicht mehr mit Aussicht angerufen werden, da es längst im Sinn der Geringverdiener entschieden hat. Mehr kann man nicht beantragen noch wollen.

Hier liegt ein Verstoß der Exekutive und der Judikative gegen § 31 BVerfGG vor:
Nichtanwendung der Entscheide.
Eine Verfassungsbeschwerde hiergegen ist im Prinzip nicht möglich. Das ist eine ganz andere Verfahrenskategorie.


(2) An einer Verfahrensregel fehlt es mit Grund: Rechtskollision:
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Sie wäre verfassungswidrig. Denn es muss der Bürger seine Privatsphäre nicht offenlegen, weil bei 200 Euro jährlich die Verhältnismäßigkeit dafür fehlt (GG).
Die Verfahrensregel müsste also wie beispielsweise bei der Wehrdienstverweigerung eine schweigepflichtige Prüfkommission einrichten. Das ginge aber wohl nur per Gesetz - und dürfte nie kommen - wäre viel zu teuer.
Also - nicht das Gesetz ist verfassungswidrig, sehr wohl aber seine Nichtanwendung. Das BVerfG ist überhaupt nicht mehr zuständig, weil es ja längst zugunsten der Geringverdiener entscheiden hat.

(3) Die ARD-Juristen haben als Ausweg durch das Dilemma das Falschinkasso gewählt?
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Damit aber wären sie in einem anderen Dilemma: Straftat des Falschinkassos § 263 StGB?
Akkumuliert rund 5 Milliarden Euro seit 2013, Anerkennung der Rückzahlpflicht würde Insolvenz-Anmeldepflicht binnen 1 Monat für die Intendanten auslösen - und die Rechtsaufsicht der Landesregierungen über die 9 Landesanstalten wäre im gleichen Dilemma.
Diese Auseinandersetzung wird irgendwie geführt.
Link im Forum zur Info darüber fehlt bisher. Ob man das ändern könnte / wollte, soll hier nicht Thema sein.


(4) VG-Richter sind im Herdentrott der Juristen-Gewohnheit ihren Kollegen gefolgt.
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Hier im Forum ausführlich behandelt (2016, 2017):
Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen, aber nicht nur das.
Anzuwenden wäre das Juristen-Bonmot: "Auch für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu schauen."

Das setzt aber voraus, dass Richter beim Jura-Studium die Ausbildungsteile über sprachliche Logik, die Denkgesetze usw. usw. nicht geschwänzt haben. :)
Die etwa 200 befassten Verwaltungsrichter der rund 50 deutschen Verwaltungsgericht werden sich also erforderlichenfalls entschuldigen, dass bezüglich der Straftat der "Rechtsbeugung" der möglicherweise nicht auszuschließende "objektive" Tatbestand unerheblich sei,
da es am "subjektiven Tatbestand" fehle. Die Unterstellung von 100 % Rechtsbeugern sei ohnehin schon Beleg der Absurdität in dieser Hinsicht.
Damit kommen sie durch. Es sei denn:


(5) Um das System zu kippen, muss einem Richter in einem einzigen Geringverdiener-Fall die "objektive" Rechtsbeugung bewiesen werden.
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Wenn dieser 1 Richter dann dennoch Klage abweist, so ist er "dran" - und das spräche sich herum und der Spuk wäre am Ende.
Dies ist in 1 Pilot-Verfahren erfolgt. Auch @marga weiß übrigens mehr hierüber.
Das endete in einem verfahrensrechtlichen Chaos.
Der ARD-Sender konnte im konkreten Fall flüchten in den rückwirkenden Erlass der Rundfunkabgabe seit 2013. Fall weg, Schaden weg, Opfer weg, Strafverfolgungsrisiko faktisch weg (geht ja auch gegen die Terminsvertreter und den Chef der Rechtsabteilung...).


(6) Die entsprechenden Anträge sind für jeden Geringverdiener zugänglich.
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Bisher kein Link im Forum dorthin. Immerhin, von den paar ganz wenigen geeigneten Klägern, die per PM / E-Mail dorthin verwiesen wurden, hat es wohl keiner gemacht.
Kundige Begleitung also nötig - ist sonst zu schwer.
Eine Sammlung von Spenden für diese Begleitung im Forumsrahmen erschien bisher nicht machbar.


(7) Und nun also das zusätzliche Argument der "Menschenwürde",
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das den Vorteil hat, dass auch der Rechtslaie es recht gut formulieren und vortragen kann unter Berufung auf die Kombination:
Zunächst schon einmal das Zitat Dieter Grimm - siehe Startbeitrag dieses Threads.


(8) Sodann dank @Besucher die juristische Fundierung:
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BverfG, Az: 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 - also: Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG -
Zu berücksichtigen ferner der Gleichheitsgrundsatz: Art. 3 Abs. 1 GG-
Ferner: Bundesrecht bricht Landesrecht: Art. 31 GG.

Ferner noch ein "31": § 31 BVefGG : Alle Entscheide des BVerfG sind zu beachten - nicht nur durch Gerichte, sondern alle Behörden

- und auch durch Gerichtsvollzieher, sofern ein gerade gemachter Antrag an den Intendanten ihm nachgewiesen wird und ihm Verstoßgefahr einsehbar wird. (Klappt aber wohl eher schlecht in der Realität?)


(9) Nun also kann jeder Geringverdiener sofort geeignete Befreiungsanträge stellen, Rückwirkung ab 2013?
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Hier bestehende Meinungen wie folgt:

Gehobene Jurakenntnis ist für derartiges nicht nötig. Diesen Job hat ja das BVerfG mit den 2 Entscheiden gemacht - die kann man ja ausdrucken und dem Entscheid beifügen, damit die Juristen ihr gewohntes Futter der juristischen Nachweise nicht als abwesend monieren können.

Für den Antrag genügt dann 1 Seite. Liebe Leute, hört auf, X Seiten lange Bettel-Schriftsätze mit juristischem Laien-Diskurs zu versuchen. Hat auch nur 1 einziger der rund 10 000 Kläger seit 2013 damit etwas erreicht? Na also.


(10) Ein verbreiteter Irrtum ist, man müsse für Anträge immer einen Bescheid abwarten, eine Frist einhalten, usw...?
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Hier bestehende Meinungen wie folgt:

Nein, man kann bei einer "Behörde" jederzeit
und selbst bei bereits anhängige Vollstreckung einen Antrag auf Befreiung für alles und mit Rückwirkung ab 2013 stellen - selbst, wenn der Gerichtsvollzieher schon auf der Matte steht.
Lag seit 2013 zwangsweise durchgesetztes Falschinkasso vor, so darf sogar die Verjährung als "seither ständig gehemmt" angesehen werden - kann man zur Klarstellung sogleich hineinschreiben.

Anträge stellen routinierte Leute wohl immer "An Intendant... persönliches Büro"... und lehnen jede Korrespondenz mit der Kölner Callcenter-Laienspielerschar ab, weil dort keine Rechtsperson, also keine Verantwortlichkeit einforderbar, also Auftreten im Außenverhältnis unzulässig sei.


(10) Mehr darüber gibt es irgendwo im Web.
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Ein Forum ist nicht Link-Farm zu anderweitigen Websites.
Ein Forum ist des weiteren zur Diskussion und deshalb kaum geeignet für Herausarbeiten von kompetenten Schriftsätzen. Forums-Logik ist "weg-archivierend", nicht "systematisch aufbauende Konzeptentwicklung".
Also, liebe Geringverdiener, in diesem Thread findet ihr alles für euer "Play it again", das Spiel auf die Box Zero zurückstellen.

Disclaimer:
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Alles nicht als Empfehlung gemeint, nur zur Aufmunterung der Grauzellen formuliert wie geschehen. Jeder muss eigenverantwortlich selber entscheiden.
Journalismus: "Hier keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt ihres Vertrauens." - Ja, Anwälte, die Vertrauen verdienen, das kommt durchaus vor auf dieser Welt.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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