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Autor Thema: Schein-Journalisten bei der ARD: Von Ihren Gebühren finanziert  (Gelesen 950 mal)

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ScienceFiles (Blog), 20.05.2019

Schein-Journalisten bei der ARD: Von Ihren Gebühren finanziert


Zitat
Imke Köhler, so behauptet die ARD, arbeitet im ARD-Studio in London. Das macht aus der Verschwendung von Rundfunkgebühren, die Beitrag geworden ist, eine große Verschwendung von Rundfunkgebühren, denn das Leben und die Mieten in London sind teuer.

Wenn Köhler tatsächlich für den Bayerischen Rundfunk in London herumsitzt, dann muss man feststellen, dass sie bemerkenswert wenig von dem mitbekommt, was im Vereinigten Königreich vor sich geht. […]

Dr. habil. Heike Diefenbach spricht in diesen Fällen von einer „Schein-Erwerbstätigkeit“, von einer Mittelschicht der (häufig prekär) Beschäftigten, die sich vornehmlich dadurch auszeichnen, dass sie keinerlei produktiven Beitrag zur Gesellschaft leisten und überhaupt keine Ahnung davon haben, was der Job, den sie angeblich machen wollen, eigentlich an Anspruch stellt.

Journalismus z.B. hat das Ziel, Menschen zu informieren. Um Menschen zu informieren, muss man sie mit Fakten bedienen. Fakten wiederum muss man als Journalist recherchieren. Um zur Recherche fähig zu sein, muss man über Fähigkeiten, Methodenkenntnisse und Zugänge verfügen, man muss wissen wie man welche Informationen wo und von wem erhalten kann. Um Menschen zu informieren muss man eine deskriptive und faktische Berichterstattung wählen, eine ausgewogene Berichterstattung, die verschiedene Aspekte, dessen, über das berichtet wird, berücksichtigt und deren Bewertung vermeidet, eine Berichterstattung, die fair, nicht belehrend und vor allem nicht parteiisch und prätentiös ist. […]

Weiterlesen auf:
https://sciencefiles.org/2019/05/19/schein-journalisten-bei-der-ard-von-ihren-gebuhren-finanziert/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2019, 15:00 von Bürger«
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