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Autor Thema: Treffen der Verfassungsrichter - "Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut"  (Gelesen 2958 mal)

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Mittelbayerische, 17.05.2019

Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut

Die Hüter der Verfassung tauschten sich in Regensburg über Erfahrungen mit Beschwerden aus und blickten nach Europa.

von Christine Straßer

Zitat
Das Rot der Krawatten ist gedeckter, aber es erinnert an die roten Roben, die Verfassungsrichter tragen. Jedenfalls die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dessen Präsident Andreas Voßkuhle ist. Der 55-jährige Jurist traf sich in Regensburg mit seinen Länderkollegen. Auf ihrer 50. Jahrestagung haben sich die Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder unter anderem über die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa und die Erfahrungen mit dem Grundrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerden ausgetauscht.  […]
Dass Bürger sich wehren können, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, stärke das Vertrauen in die staatliche Grundordnung und die Identifikation mit der Verfassung. Beschwerden können Bürger an Bundes- und Landesverfassungsgerichte richten. Die Länder, in denen es das Mittel der Verfassungsbeschwerde gebe, hätten damit gute Erfahrungen gemacht.

Vertrauen ist entscheidend
[…] Spektakuläre Fälle waren in jüngerer Zeit beispielsweise das Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Entscheidung, die NPD nicht zu verbieten. Vor knapp einem Jahr hat das Gericht den Rundfunkbeitrag für zulässig erklärt. […]

Grundgesetz wird gefeiert
Politik wollen die Verfassungsrichter nicht machen. Das Primat der Gestaltungsmacht des politischen Gesetzgebers werde respektiert, hob Voßkuhle hervor. Umgekehrt erwarte man, dass Entscheidungen umgesetzt werden. […]

Weiterlesen auf:
https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/der-rechtsstaat-ist-ein-hohes-gut-21705-art1784576.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2019, 01:13 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Das Primat der Gestaltungsmacht des politischen Gesetzgebers werde respektiert, hob Voßkuhle hervor. (...)

Mit diesem Zitat, wird wohl jedem, der das Grundgesetz respektiert, deutlich, dass eine "Unabhängigkeit" der Verfassungsgerichtbarkeit von der Politik nicht existiert.
Zitat
Herkunft:  von spätlateinisch primates, Plural von primas ? la, „der Erste, der (dem Rang nach) Höchste“;
Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/sp%C3%A4tlateinisch

Und hier:
Zitat
Primat (von lat. primus, der Erste) bezeichnet etwas, das an erster Stelle steht, etwas Vorrangiges:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Primat

Es gibt keine unabhängige 3. Staatsgewalt.
Zitat vom Vorsitzenden des deutschen Richterbunds Thüringen:
[...]
Quelle: So unabhängig sind unsere Richter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg129905.html#msg129905

PS:
Zitat
Der Artikel „Gestaltungsmacht“ existiert in der deutschsprachigen Wikipedia nicht.
Quelle: https://de.wikipedia.org/w/index.php?search=gestaltungsmacht&title=Spezial%3ASuche&go=Artikel&ns0=1

Das Bundesverfassungsgericht untersteht der Bundesregierung!

Politische Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden nur in Abstimmung mit der Bundesregierung getroffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2019, 01:23 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

D
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In der kommenden Woche findet in Karlsruhe ein dreitägiges Bürgerfest zu dem Jubiläum statt, bei dem Interessierte das BVerfG besichtigen können. Er werde von seiner täglichen Arbeit berichten und den Bürgen Rede und Antwort stehen, erläuterte Voßkuhle.

Da könnten Interessierte (aus Karlsruhe) mal nachfragen, aus welchem Grund das so hochgelobte Grundgesetz von dessen (theoretischen) Verteidigern, den BVerfG-Richtern, so mit Füßen getreten und nahe der Rechtsbeugung verbogen wird. Das um den sogenannten "Rundfunkbeitrag", mit in sich selbst widersprüchlichen Urteil vom 18.07.2018, als mit dem Grundgesetz vereinbar darzustellen und im deutlichen Widerspruch zur eigenen Rechssprechung der Vergangenheit des BVerfG zu stehen.

Auch entgegen der von unabhängigen Rechtsgelehrten und der Rechtswissenschaft geäußerten erheblichen, detailliert begründeten Zweifel an der Verfassungskonformität des sogenannten "Rundfunkbeitrags", welche vom BVerfG einfach ignoriert wurden, um das (politisch) gewünschte Ergebnis zu erreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2019, 01:24 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wie schön ist das doch....

Mittelbayerische, 17.05.2019
Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut
...
...wen interessiert es, dass es offensichtlich auch höhere gibt :->>>.

In der kommenden Woche findet in Karlsruhe ein dreitägiges Bürgerfest zu dem Jubiläum statt, bei dem Interessierte das BVerfG besichtigen können. Er werde von seiner täglichen Arbeit berichten und den Bürgen Rede und Antwort stehen, erläuterte Voßkuhle.
Schon im Absolutismus gab sich der Fürst gern auch mal leutselig. Die Worthülsen klangen nur etwas anders.

Da könnten Interessierte (aus Karlsruhe) mal nachfragen, aus welchem Grund das so hochgelobte Grundgesetz von dessen (theoretischen) Verteidigern, den BVerfG-Richtern, so mit Füßen getreten und nahe der Rechtsbeugung verbogen wird. Das um den sogenannten "Rundfunkbeitrag", mit in sich selbst widersprüchlichen Urteil vom 18.07.2018, als mit dem Grundgesetz vereinbar darzustellen und im deutlichen Widerspruch zur eigenen Rechssprechung der Vergangenheit des BVerfG zu stehen.
Man könnte ja mal wetten, ob / was dann für Antworten kommen. Vermutlich die Vertröstung auf das nächste Jubiläum (& "sorgfältige Prüfung" vielleicht auch noch) - ist ja schließlich eine sehr schwierige Materie, wo man aus der lameng einfach nichts dazu sagen kann.

Auch entgegen der von unabhängigen Rechtsgelehrten und der Rechtswissenschaft geäußerten erheblichen, detailliert begründeten Zweifel an der Verfassungskonformität des sogenannten "Rundfunkbeitrags", welche vom BVerfG einfach ignoriert wurden, um das (politisch) gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Das alte orientalische Sprichwort, "Laß die Dorf- und Straßenköter ruhig bellen, die Karawane zieht weiter..." gilt auch in diesem Land. Dass die Juristen nichts anderes tun als reden ist klar - die riskieren ja nicht ihren Job. Und wenn der sogenannte Bürger es auch dabei belässt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2019, 01:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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