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Autor Thema: Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung  (Gelesen 12398 mal)

P
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Widerspruch gegen die Anordnung zur Eintragung gibt es noch. Achtung hat selbst keine aufschiebende Wirkung, muss deshalb kombiniert werden mit einem zusätzlichen Antrag, welcher diese Aufschiebende Wirkung entfaltet.

Warum der GV das Ergebnis der Erinnerung nicht abgewartet hat sollte geprüft werden.

Vielleicht hat er keine Anweisung erhalten die Maßnahme so lange auszusetzen bis über die Erinnerung entschieden wurde. Es kann natürlich auch ein zeitliches Problem sein.
Normal gilt jedoch, so lange der Termin in der Welt ist und der davon Betroffene keine offizielle Information über eine Aussetzung, Verschiebung oder Aufhebung hat, so ist der Termin nicht geplatzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2019, 23:10 von Bürger«

C
  • Beiträge: 20
Ok, diese Anträge wären beide an das AG Karlsruhe zu richten oder beide an das LG?

Im Schreiben steht, dass die Eintragung am 04.12. erfolgen soll. Bis wann kann man sie noch durch Zahlung abwenden?

Gruss, Couscous


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P
  • Beiträge: 3.997
AG.
Die Eintragung ist am 4.12.19 wahrscheinlich durch, wenn es also durch Zahlung unterbunden werden soll, dann so zahlen, dass Zeit verbleibt, den Nachweis zu erbringen. Gegebenenfalls noch Postlaufzeiten und interne Gerichtswege bei der Kommunikation zwischen Gerichten beachten, wenn die Verbindung des Eintrags nicht unmittelbar digital verarbeitet wird. Der Eintrag erfolgt ja in ein öffentliches Register, dass wird mit Sicherheit nicht am AG geführt. Die Daten sind also ohne Widerspruch und Aussetzungsantrag bereits dorthin zum Register unterwegs, also sinngemäß.


--Spekulativ --
Sprich es steht so gesehen bereits drin und wird aber erst am 4.12.19 für alle mit Interesse sichtbar, sollte keiner den Eintrag zurück ziehen. Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass es wohl auch sichtbar wird, wenn der Rückzug zu spät eingeht.

Die interne Arbeitsweise ist PersonX dennoch nicht ganz klar, es besteht lediglich eine gewisse Vorstellung davon wie das ab GV Entscheidung zur Eintragung läuft und wie das bei anderen ablief.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2019, 11:19 von DumbTV«

p
  • Beiträge: 1
Hallo @all,
angenommen, es wurde in einem fiktiven Fall eine Erinnerung nach der Vorlage von https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html an das AG zugestellt. Dieses hat sich dann anschließend gemeldet und meinte, dass die Erinnerung zurückgewiesen wird und die Erinnerungsführerin soll zudem noch die Kosten des Erinnerugnsverfahren tragen. Man könnte aber eine Beschwerde innerhalb von 14 Tagen einlegen. Was bringt eine Beschwerde und warum wurde diese zurückgewiesen. Falls Interesse daran besteht, kann ich ggf. das Geschreibsel vom AG auftreiben.


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n
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Na, die Vorlage zur Erinnerung ist uralt.
Und mach einen neuen Thread auf, weil Du ein neues Thema hast.

@Mods: diese und die letzten Antworten löschen? -> neuer Thread


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