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Autor Thema: Pro7Sat1-Chef Conrad Albert fordert einen staatlichen Medienfonds  (Gelesen 2226 mal)

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turi2, 15.05.2019

P7S1-Chef Conrad Albert fordert einen staatlichen Medienfonds.

von Maria Gramsch

Zitat
Conrad Albert, Vize-Chef von ProSiebenSat.1, fordert einen staatlichen Medienfonds, um "Programme mit gesellschaftlich-relevanten Inhalten" zu produzieren […]

Weiterlesen auf:
http://www.turi2.de/aktuell/p7s1-chef-conrad-albert-fordert-einen-staatlichen-medienfonds/


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ah, jetzt ja, Conrad Albert, Vize-Chef von ProSiebenSat.1, fordert einen staatlichen Medienfonds, um "Programme mit gesellschaftlich-relevanten Inhalten" zu produzieren.

Aha, "Programme mit gesellschaftlich-relevanten Inhalten" produzieren?

Geht`s noch? 

Was produzieren denn die ÖR bis dato und die von den Landesmedienanstalten beaufsichtigten "Profitwirtschaftlichen Sender" als "Medienkapitalistische Heuschrecken" getarnt, wie im "Framing-Manual der ARD" es zitiert wird?  >:D

Einen dreistelligen Euro Millionenbetrag (100 Millionen €) zu der angesprochenen Finanzierung dieses "Quarks" würde den Beitragszahler  aber lediglich 5 Tage des erzwungenen gesetzlich finanzierten Zwangsrundfunkbeitrages kosten. Nämlich 5 Tage mal 21 Millionen Teuros.  ;)

Oder,  dieser "Staatliche Medienfond" wird mit einem weiteren Zwangsbeitrag gesetzlich fixiert und erzwungen als "Die gesellschaftliche Medien-Intendanz für die Bundesrepublik Deutschland"  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2019, 00:52 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Der gute Herr C. Albert sollte sich folgendes überlegen:

1) Glaubt Herr C. A. wirklich, er küsse hier den niedlichen Zauberfrosch und wäre dann der Prinz mit den Flocken -- es ist doch eher so, dass er eine Kröte schlucken müsste: Mit dem Geld würde man ihm auch eine Horde Parteibuchträger (PBT) aufs Auge drücken -> er hätte seinen Laden nicht mehr unter Kontrolle und die PBT würden seinen Laden genauso aussaugen wie ARD und ZDF

2) Vielleicht erstreitet er nicht "ein klein Stüxken" von dem Kuchen -- sondern die Erzwingung von Ausschreibungen im Markt, dann würde sich zeigen, ob P7S1 die Inhalte nicht günstiger produzieren kann, und P7S1 hätte womöglich ein Stück weniger subventionierte Konkurrenz.

3) Am besten, Herr C. A. ginge gegen die Zwangszahlungen für die staatliche subventionierte Konkurrenz vor -- wenn die sich nämlich "am Markt" beweisen muss, werden Milliarden Euros und viele Zuschauer frei, womöglich suchen auch Werbetreibende ein neuen Verteiler (oder die Preise steigen).

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2019, 00:54 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 7.290
Einen staatlichen "Medienfonds" hat es ja bereits gewissermaßen, nämlich die auf Bundesebene angesiedelte "Filmförderung"; nur ist diese eben einseitig auf audio-visuelle Medien begrenzt, wohingegen ein allgemeiner "Medienfonds" auch für die Printmedien zu gelten habe.

Zur Filmförderung, falls bislang unbekannt:

FFG - Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

http://www.gesetze-im-internet.de/ffg_2017/BJNR341300016.html#BJNR341300016BJNG000100000

Auch daran darf dann ersichtlich sein, daß "Kultur" eben nicht nur reines Landesrecht ist.

Ein allgemeiner "Medienfonds" wäre daher auch auf Bundesebene beheimatet; dann könnte man die reine ÖRR-Länderfinanzierung abschaffen, weil die Länder ihre Mittel für ihren ÖRR aus diesem "Medienfonds" des Bundes beziehen würden.

Auch das BVerfG definiert in seinen Entscheidungen ja nicht, daß nichts der Änderung unterliegen dürfe; die Länder haben nur für ihren ÖRR zu gewährleisten, daß dieser gemäß ihrem konkret formulierten Auftrag ohne Einschränkungen durch "nur den Rundfunk betreffende Gesetze" tätig sein darf.

Da im europäischen Recht die Steuerfinanzierung des ÖRR zulässig ist, ist auch die Finanzierung aus Bundesmitteln zulässig, die daraus jedes Land für seinen ÖRR bereitstellt.

Es wird auf EU-Ebene zu diskutieren sein, ob man aus Gründen der Chancengleichheit aller Medienunternehmen eine allgemeine Medienförderung realisiert, auf die neben privaten Rundfunkunternehmen auch Printmedien zugreifen dürfen.

Da nur Rundfunk Landesrecht ist, ist der Bund nicht gehindert, eine entsprechende Rechtsgrundlage für Printmedien zu formulieren und diese in Folge zu unterstützen; eben aus Gründen der Chancengleichheit aller Medienunternehmen.

Wir brauchen uns nix vormachen, daß diese Chancengleichheit derzeit nur auf dem Papier steht; sie ist nämlich so lange nicht real, wie die einzelne Person, (Art. 34 EMRK), nicht die effektive Möglichkeit hat, nur die von ihr selbst preferierten Medien zu finanzieren.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Wenn man sich die Aktienkurse von Pro7Sat1 Media AG ansieht, dann ist klar, daß ein neues Geschäftsmodell hermuß, insofern muß man den Vorstoß auch unter diesem Aspekt betrachten.
Mit Filmrechten von anno Zopf ist kein Blumentopf mehr zu gewinnen und lineares Fernsehen ist generell auf dem absteigenden Ast.


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