Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Urteilsspruch vom LG Tübingen in Verfahren 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17  (Gelesen 3034 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Liebe Gemeinschaft,

eine fiktive Person interessiert es ungemein, wie werter Richter Dr. Sprißler am Landgericht Tübingen nun sein Urteil gesprochen hat, bezüglich der nachfolgenden Tatsachen:

Zitat
Dem Südwestrundfunk mangele es jedoch schlicht "an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts". In der Tat wirkt es für den Laien merkwürdig, dass die Öffentlich-Rechtlichen einerseits Staatsferne und Unabhängigkeit herauskehren, wenn es ums Geld geht aber die Vorteile eine Staats-Behörde beanspruchen.
Hervorhebungen durch user @marga
Quelle: stern.de  https://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html



Zitat aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 202/18 Luxemburg, den 13. Dezember 2018
Zitat
Urteil in der Rechtssache C-492/17 Südwestrundfunk /Tilo Rittinger u.a.
(...) Der  Gerichtshof  stellt  zweitens  fest,  dass es die  Rechtsvorschriften der Union über staatliche  Beihilfen nicht  verbieten,  dass  öffentlich-rechtlichen  Sendern  vom  allgemeinen Recht  abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von  Forderungen aus rückständigen  Rundfunkbeiträgen  selbst  zu betreiben. (...)
Hervorhebungen durch user @marga Quelle:
Pressemitteilung Eu-GH https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-12/cp180202de.pdf


Eine fiktive Person hält es für "Notwendig", die Urteile des Landgerichts Tübingen in der Rechtssache:  5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17 ...

Weiterlesen:
https://online-boykott.de/ablage/20170814-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen/20170814-02-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen-beschluss.pdf

... anzufordern, damit bekannt wird, wie werter Richter "Dr. Sprißler, Landgericht Tübingen" nun entschieden hat.

PS:
Wer kann dazu mehr berichten?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2019, 10:20 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.386
Nur ein Hinweis:

Bitte nicht auf eine Pressemitteilung stützen, diese ist rechtlich nicht verbindlich, wie aus jeder Pressemitteilung auch selbst hervorgeht.

Bitte immer direkt aus der Entscheidung zitieren und auf diese verweisen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@marga
Es ist zu trennen zwischen den Bereichen EU-Recht und nationalem Recht.

Zum Einen sind Rechtsbegriffe nicht identisch definiert, daher ist eine 1:1-Übertragung zwischen beiden Rechtssystemen nicht möglich.

Zum Anderen: nach AVMD-Verordnung
- ist die (bestehende?) Finanzierung von ör-Sendern durch die Staaten zulässig
- soweit nicht andere Artikel der AVMD-Verordnung etwas anderes sagen, gilt im Bereich der Verordnung der "Binnenmarkt"

Daraus hat, wie geschrieben, der EuGH abgeleitet, daß die Ausführung der Finanzierung (ÖRR kann selber vollstrecken lassen) dadurch nicht beschränkt ist.

Hingegen könnte es aber sein, daß eine fiktive Person daraus ebenfalls ableitet, daß (da nicht durch anderen Artikel der Verordnung erlaubt) die Ausweitung des Zwangs in der Finanzierung des ÖRR nach den "Binnenmarkt"-Regeln unzulässig sein könnte.

Das kapitale Problem daran ist nur: wie bekäme eine fiktive Person diesen Punkt an den EuGH? Denn direkt oder nach Erschöpfung des Rechtswegs klagen könnte für einzelne fiktive und/oder natürliche Personen unzulässig sein. Eine fiktive Person könnte da auf die Vorlage eines Gerichts angewiesen sein.

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Bitte immer direkt aus der Entscheidung zitieren und auf diese verweisen.

Danke für den Hinweis, user @marga wird in Zukunft dies berücksichtigen.  ;)

Das Zitat vom Urteil aus der Themenerstellung befindet sich in:  Rn 25 und 73 - 74:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2030930

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2017.402.01.0008.01.DEU


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2019, 16:38 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
Nach oben