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Autor Thema: Gehen den Ländern Landesgelder verloren durch die GEZ?  (Gelesen 4958 mal)

g
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Meine Überlegungen sind die, dass Gelder, die für das Land sein sollen, in ein anderes Land fließen.

Beim Bundesrecht mit gemeinsamen Stellen, also, Zollzentralen, Flensburg o.ä., alles kein Problem.

Jetzt gibt es eine gemeinsame Stelle, die nicht näher bezeichnet wurde. Diese Stelle verbraucht pro Jahr lt. Jahresbericht 2017 ca. 165 Mio € für sich. Es sollte sich ja um ein gemeinsames Rechenzentrum handeln?

Angeblich soll es sich um ein "Teil der LRA" handeln. Wenn es sich um ein Teil der LRA handeln würde, dann müssten die Ausgaben für die GEZ anteilig auf die Länder aufgeschlüsselt sein und in den Finanzplänen der Länder zu finden sein.

Mal so konstruiert, 10 Länder mit je 10% Anteil. Das müsste dann so sein, dass die 10 % genau zuzuordnen sind und in diesem Land im Finanzplan erscheinen. Das wäre das eine.

Ohne RBStV. Das andere wäre, am Beispiel Bayern, dass Bayern ca. 100 Beschäftigte im Land bezahlen könnte mit durchschnittlich ca. 3000.- . Ca. 300.000.- p/M. Ca. 3,6 Mio pa.
Wenn ich aber von den ca. 165 Mio ausgehe, dann wären es ca. 16,5 Mio.
Davon nimmt das Land entsprechend Steuern und andere Sozialabgaben ein und im Land wird konsumiert.

Dies alles geht dem Land in einer Landessache verloren.
Köln stößt sich dabei gesund und 15 Länder müssen, wohlbemerkt landesrechtlich, dafür aufkommen, für Einnahmen, die Köln macht und den Ländern verlorengehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese Gelder von den einzelnen Ländern verwaltet werden. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2019, 18:46 von Bürger«

K
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Die "Länder" haben damit nichts zu tun!?

Diese Gelder werden dem immer gut gefüllten Zwangsrundfunksbeitragstopf entnommen.



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Wieso?

Zitat
Die "Länder" haben damit nichts zu tun!?
Doch, freilich, jede Menge, weil der "Rundfunkbeitrag" eine aus Landesmitteln gewährte staatliche Beihilfe darstellt, (ist ja Landesrecht, deswegen sind es keine Bundesmittel), und die Gewährung dieser Mittel vollständig den europäischen Bestimmungen zu entsprechen hat.

Noch nicht C-337/06 und C-492/17 verinnerlicht? Da sowohl die Rundfunkgebühr als auch der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe qualifiziert, bzw. bestätigt sind, Rundfunk Landesrecht ist, sind diese Mittel Landesmittel.

Es steht also durchaus die Veruntreuung von Landesmitteln zur Debatte, wenn diese Landesmittel für etwas aufgewendet werden, für was sie vom Land nicht vorgesehen sind.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
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@pinguin & gez-negativ:

Na dann ist ja alles prima: formuliert das doch bitte als Frage aus.

Ich stelle das dann über fragdenstaat.de an die:

Bayerische Staatskanzlei
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Hessische Staatskanzlei
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsische Staatskanzlei
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sächsische Staatskanzlei
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Thüringer Staatskanzlei

Danke...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2019, 21:30 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es ist wohl kaum so, dass der BS aus jedem Bundesland zu gleichen Teilen finanziert wird. Vielmehr dürften die Kosten des BS rechnerisch auf alle "Beitragszahler" umgelegt werden. D. h., dass von jedem Zwangszahler ca. 4 € pro Jahr für den BS gezahlt werden. Betriebswirtschaftlich dürfte eine gemeinsamen Inkassostelle kostengünstiger und damit sinnvoller sein als Aufbau und Betrieb eines Inkassos je LRA.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
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Bei Bundesgeldern ist eine Zentralisierung schon als sinnvoll anzusehen.

Bei Landesgeldern, staatliche Beihilfe des Landes, ist es m.E. nicht ratsam, da dies zur Verschwendung führt. Wenn jedes Land SEINE Gelder selbst verwaltet, dann geht es auch sparsam mit diesen Mitteln um.
Beispiel: Bayern hat genug Gelder zur Verfügung und braucht keinerlei Gutachten etc. . Die, die kein Geld haben, können keine Gutachten in Auftrag geben.

Die GEZ verschwendet Gelder, die den einzelnen Ländern gehören für sinnlose Gutachten und sinnlose Framing-Manuals, die nichts mit dem Programmangebot zu tun haben und nur einem Zweck dienen, der Bereicherung derer, die am deal beteiligt sind.
Es ist bereits wieder die Rede davon, dass Gutachten in Auftrag gegeben werden sollen.

Aber Hallo, die Gelder werden angeblich für das Veranstalten erhoben.


Lt. RBStV:
https://www.google.de/search?ei=gg7WXP2pJcvCwQLp-7CwDA&q=RBStV%2C+Schickschuld&oq=RBStV%2C+Schickschuld&gs_l=psy-ab.3...31556059.31565540..31565946...0.0..0.198.2812.1j18......0....1..gws-wiz.......0i71j0j0i131j0i131i67j0i67j0i10j0i22i10i30j0i22i30j0i19j0i22i30i19j0i13i5i30i19j33i160.xy1trb7EQrg

Zitat
§10, Beitragsgläubiger, Schickschuld,

(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt
und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem
Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio sowie der Landes
medienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des
Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.

(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schick
schuld
zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF,
dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2019, 11:05 von gez-negativ«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das "Framing-Manual" wurde vom MDR in Auftrag gegeben, nicht vom BS. ARD, ZDF und die einzelnen LRA sind relativ regelmäßig Auftraggeber diverser Gutachten. Welche Gutachten hat der BS in Auftrag gegeben?

Die Vorstellung, der BS könne irgendetwas gegen den Willen und die Interessen der Landesrundfunkanstalten tun, ist niedlich aber falsch. Die LRA bestimmen was der BS tut und tun kann, nicht umgekehrt, denn konzeptionell ist der BS eine GbR. Für den Betrieb können sich die LRA auf den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stützen, in dem der Betrieb der gemeinsamen Stelle explizit genannt ist. Damit hat jedes Bundesland dem Betrieb zugestimmt. Letzteres ziemlich sicher auch deshalb, weil eine gemeinsame Inkassobude Kostenvorteile bringt.
Außerdem gibt es nicht nur den Gesichtpunkt des Geldeinsammelns, sondern auch den des Programms insgesamt. Selbst der WDR, die Anstalt mit den meisten Zahlern, kann ein vielfältiges Vollprogramm vermutlich nur knapp finanzieren. Ein Aufbau individueller Inkassobüros würde nicht nur teurer, wobei die kleineren LRA das vermutlich nicht stemmen können ohne große Teile des "Beitrags" dafür aufzuwenden, sondern letzlich den Zerfall der ARD und das Ende des ZDF nach sich ziehen. Daran haben auch Bayern und NRW kein Interesse. Rundfunkkleinstaaterei bringt nur Nachteile. Nicht umsonst ist der NDR eine 4-Länderanstalt, der MDR eine für drei Länder. Dass man immer noch Kleinstsender von Bremen und dem Saarland betreibt, ist im Grunde ein Anachronismus. Allein das darin liegende Optimierungspotential sollte man den Politikern immer wieder unter die Nase reiben.

M. Boettcher


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K
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[..]
Aber Hallo, die Gelder werden angeblich für das Veranstalten erhoben.
[..]

Der Rundfunkbeitrag wird zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.

Das benannte Veranstalten ist (nur) ein Teil davon.


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g
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Das, was ich hieraus lesen kann ist, dass es sich um das Veranstalten handelt.
D.h., dass die Gelder, die durch die Nutzer an den BR zu zahlen sind, für die u.g. Aufgaben zu verwenden sind.

https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html

Aus der PDF:
Zitat
Art. 2

Aufgabe
(1) Aufgabe des Bayerischen Rundfunks ist die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk-
programmen, Fernsehprogrammen und Telemedien.

(2) Der Bayerische Rundfunk veranstaltet das Dritte Fernsehprogramm "Bayerisches Fernsehen",
das Spartenprogramm "ARD-alpha" mit dem Schwerpunkt Bildung, das ARD-
Gemeinschaftsprogramm sowie die sonstigen auf Grund staatsvertraglicher Ermächtigung
veranstalteten Programme.

(3) Der Bayerische Rundfunk veranstaltet bis zu zehn terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme.
Davon werden bis zu fünf Hörfunkprogramme analog und fünf Hörfunkprogramme ausschließlich in
digitaler Technik verbreitet. Jedes Programm muss einen der folgenden Schwerpunkte haben: ...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was stellst du dir unter "Veranstalten eines Fernseh- oder Hörfunksprogramms" in Bayern vor? Dass der Intendant und seine Mitarbeiter einen Schuhplattler nach dem anderen tanzen? Die müssen die Sendungen auch planen und herstellen, was u. a. Geräte und Personal kostet. Für die Verbreitung müssen Sendeanlagen und Leitungen betrieben und gemietet werden. Auch das wird vermutlich nicht ohne Personal gehen. In deiner beschränkten Sicht würde Volkswagen, ein Betrieb für Herstellung und Vertrieb von Kraffahrzeugen, wohl den gesamten Umsatz in den Kauf von Stahl investieren müssen.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.280
Gewerbliche Einnahmen sind vom Betrag der Beihilfe abzuziehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28842.0.html

Staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23970.0.html

Würde man sich mal wirklich die Mühe machen, sich einzulesen, bzw., hilfsweise auch den Aussagen des Herrn Robra mal ein Ohr zu leihen, bspw. hier;

Re: Zukunft von ARD und ZDF: "Wir erwarten unverändert neue Sparvorschläge"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27377.msg172053.html#msg172053

, der offenbar verstanden hat, was auf sein Land Sachsen-Anhalt bei weiterer Mißachtung der EU-Beihilfevorschriften zukommen könnte, könnte man schlau werden und erkennen, daß eine staatliche Beihilfe nur zur Realisierung des konkreten staatlichen Auftrages aufgewendet werden darf und nur in einer Höhe zu erfolgen hat, wie sie der private Wettbewerber zur Realisierung des gleichen Auftrages auch benötigen würde.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Rundfunkkleinstaaterei bringt nur Nachteile. Nicht umsonst ist der NDR eine 4-Länderanstalt, der MDR eine für drei Länder. Dass man immer noch Kleinstsender von Bremen und dem Saarland betreibt, ist im Grunde ein Anachronismus. Allein das darin liegende Optimierungspotential sollte man den Politikern immer wieder unter die Nase reiben.
Genau Prof.boeman, dieser Irrsinn ist für mich unter anderem einer der driftigsten Gründe mich gegen den Rundfunkbeitrag zu sträuben. Diese Irrlichter faseln ständig von Einsparungen, aber das am nächsten Liegende wollen die einfach nicht wahr haben und verbraten die Beitragskohle in himmelschreiender Sturheit entgegen jedem Grundsatz von wenigstens einigermaßen nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeit. Ok, das Saarland mag historisch gewachsen eine Sonderstellung einnehmen, jedoch die 0815-Stadt Bremen ist eine Großstadt wie viele andere auch, welche allerdings nicht die rundfunktechnisch-sinnfreibürokratische Sonderbehandlung unter Aufsicht eines extra "vollwertig brotfressenden" Intendanten beanspruchen. Solange Radio Bremen nicht bereit ist im NDR aufzugehen, ist jede anvisierte Sparmaßnahme leider nur billige Makulatur und dummes Geschwätz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2019, 16:27 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

g
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Landesrecht gilt für alle Bundesländer gleich.
Zitat
Das Land Bremen ist wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat.
Also gehen auch Bremen Landesgelder verloren, weil Bremen ansonsten selbst Beschäftigte mit dieser Aufgabe der Finanzen betrauen könnte.
Wenn Bremen sich selbst finanzieren müsste, wie es normalerweise im Landesrecht zu sein hat, dann würde Bremen auch sparen müssen.


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Landesrecht gilt für alle Bundesländer gleich.
Zitat
Das Land Bremen ist wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat.
Also gehen auch Bremen Landesgelder verloren, weil Bremen ansonsten selbst Beschäftigte mit dieser Aufgabe der Finanzen betrauen könnte.
Wenn Bremen sich selbst finanzieren müsste, wie es normalerweise im Landesrecht zu sein hat, dann würde Bremen auch sparen müssen.

Deine betriebswirtschaftliche Expertise geht erkennbar gegen Null. Der gemeinsame Betrieb eines Unternehmens zu was auch immer spart in der Regel Geld. Die Hamburger Sparkasse hat sich u. a. deshalb entschlossen die IT weitgehend einer von dem Sparkassen betriebenen Firma zu überlassen. Etwas, was andere Sparkassen seit vielen Jahren tun. Dafür müssen sie nun bezahlen, aber weniger als die eigene IT-Abteilung kostet. Im VW-Konzern nutzen VW, Audi, Seat und Co nicht nur die gleichen Motoren, sondern auch die gleichen Plattformen um völlig eigene Fahrzeuge zu bauen und zu verkaufen. Weil das preiswerter ist als z. B. in jeder Firma eigene Motorenentwickler zu beschäftigen. Telekomfirmen lassen die Kundenbetreuung, Rechnungsversand etc. extern erledigen, weil das preiswerter ist als es selbst zu tun. Die Deutsche Bank hat große Teile ihrer IT schon vor Jahren "outgesourced" weil der Betrieb von IT mit ihrem Kerngeschäft nicht zu tun hat. Es gibt tausende entsprechender Beispiele.
In gleicher Weise ist ein Unternehmen, welches die Spezialaufgabe des Geldeinsammelns inkl. Mahnwesen etc. für den Rundfunk betreibt, ziemlich sicher deutlich effizienter als 9-16 Butzen, weil die Grundausstattung und die Personalausstattung nicht mit der Zahl der Zahler skaliert. Es ist ausgeschlossen, dass die Erledigung des Rundfunk-Inkassos in jedem Bundesland gegenüber der zentralen Abwicklung via BS weniger kostet als der BS. Die Antwort auf die Frage dieses Threads lautet also: nein.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 368
Es gibt tausende entsprechender Beispiele.
Ich erkläre es noch einmal.
Das Landesrecht von Bayern zählt allein in Bayern. Landesrechtliche Regelungen, Landesgesetze, gelten für die in Bayern lebenden Menschen. Das Landesgesetz zählt nicht mehr in Hessen.

Und ganz oben hatte ich geschrieben, dass es beim Bundesrecht keinerlei Bedenken gibt. Der Bund hat auch Gesetze, die auf den Rundfunk nicht anwendbar sind.

Wenn es tausend entsprechende Beispiele gibt, wo mit ausschließlichem Landesrecht (Bayern oder andere.) gemeinschaftliche Einrichtungen (In einem Land.) betrieben werden, dann wüsste ich gerne, was das sein soll. Mir fällt derzeit nur die GEZ ein, bei der das ist.


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