Meine Überlegungen sind die, dass Gelder, die für das Land sein sollen, in ein anderes Land fließen.
Beim Bundesrecht mit gemeinsamen Stellen, also, Zollzentralen, Flensburg o.ä., alles kein Problem.
Jetzt gibt es eine gemeinsame Stelle, die nicht näher bezeichnet wurde. Diese Stelle verbraucht pro Jahr lt. Jahresbericht 2017 ca. 165 Mio € für sich. Es sollte sich ja um ein gemeinsames Rechenzentrum handeln?
Angeblich soll es sich um ein "Teil der LRA" handeln. Wenn es sich um ein Teil der LRA handeln würde, dann müssten die Ausgaben für die GEZ anteilig auf die Länder aufgeschlüsselt sein und in den Finanzplänen der Länder zu finden sein.
Mal so konstruiert, 10 Länder mit je 10% Anteil. Das müsste dann so sein, dass die 10 % genau zuzuordnen sind und in diesem Land im Finanzplan erscheinen. Das wäre das eine.
Ohne RBStV. Das andere wäre, am Beispiel Bayern, dass Bayern ca. 100 Beschäftigte im Land bezahlen könnte mit durchschnittlich ca. 3000.- . Ca. 300.000.- p/M. Ca. 3,6 Mio pa.
Wenn ich aber von den ca. 165 Mio ausgehe, dann wären es ca. 16,5 Mio.
Davon nimmt das Land entsprechend Steuern und andere Sozialabgaben ein und im Land wird konsumiert.
Dies alles geht dem Land in einer Landessache verloren.
Köln stößt sich dabei gesund und 15 Länder müssen, wohlbemerkt landesrechtlich, dafür aufkommen, für Einnahmen, die Köln macht und den Ländern verlorengehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese Gelder von den einzelnen Ländern verwaltet werden.