Zur Vorlagefrage Nr. 1:
Mitglieder des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages
SPD: Vorsitzende: Strube, Manuela
DIE LINKE: stellvertretende Vorsitzende: Scheuch-Paschkewitz, Heidemarie
CDU/CSU: Bamberger, Dirk - Funken, Sandra - Heitland, Birgit - Ruhl, Michael - Schad, Max
Bündnis 90/Die Grünen: Burcu, Taylan - Leveringhaus, Torsten - Schleenbecker, Katrin - Walther, Katy
SPD: Barth, Elke - Müller, Regine - Ulloth, Oliver
AfD: Vohl, Bernd-Erich - Wissenbach, Walter
FDP: Pürsün, Yanki
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Wissenschaftliche DiensteInfobriefWD 3 -3010 -056/18
Datenschutzrecht für Abgeordnete
Verfasser/in:Regierungsrat Dr. Daniel Mundil
Aktenzeichen:WD 3-3010 -056/18
Abschluss der Arbeit:20.03.2018
Fachbereich:WD 3: Verfassung und Verwaltung
https://www.bundestag.de/resource/blob/548352/a8e42041c6b246af6cd602d3e1e41808/datenschutzrecht-fuer-abbgeordnete-data.pdfDer Wissenschaftlich Dienst des Hessischen Landtages ist für mich nicht auffindbar. Deshalb greife ich zurück auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Eine Anfrage über "Frag den Staat" bezüglich der Wissenschaftlichen Dienste des Hessischen Landtages
https://fragdenstaat.de/behoerde/hessischer-landtag/ist nicht beantwortet worden.
Link zu Petitionsausschusses des Hessischen Landtages:
https://hessischer-landtag.de/content/der-petitionsausschuss-0Bitte gesondert betrachten, die Ausführungen bezüglich der Bereichsausnahmen.Edit "Bürger":
Hier bitte der Thementrennung, Thementreue am Kern-Themas wegen
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
bitte nur die Vorlagefrage Nr. 2 behandeln
"Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.