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Autor Thema: Frau E. Motschmann: Ihr Umgang mit Fakten u. Referenzen z. "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 3748 mal)

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Hier die Veröffentlichung einer Unterhaltung mit Frau Elisabeth Motschmann (CDU/CSU, MdB - Stand 2019). Sie wurde mit einer ersten Gegendarstellung zu Ihrer Pressemitteilung vom 8.1.2019, gestützt durch Fakten und Referenzen, konfrontiert. Seitdem kam keine Antwort mehr von Ihr.

Die Pressemitteilung findet Ihr u.a. hier:
„Aufstehen“-Bewegung empört mit Tweet über Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29749.msg186584.html#msg186584

Zitat
Am 17.01.2019 4:38 nachm. schrieb Motschmann Elisabeth
<elisabeth.motschmann@bundestag.de>:
Sehr […],

besten Dank für Ihre Reaktion auf meine Pressemitteilung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung.

Ich bleibe bei meiner Aussage, dass sich für die große Masse der Beitragszahler der Beitrag seit 2009 nicht erhöht hat. Richtig ist, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Umstellung des Gebührenmodells mehr Geld als früher einnehmen, nicht zuletzt, weil sich durch die sog. Haushaltsabgabe die Möglichkeiten, sich der Zahlung zu entziehen, sehr verringert haben (eine Praxis, die ich Ihnen ausdrücklich nicht unterstellen möchte!) und die Beitragslast dadurch auf mehr Schultern verteilt wird.

Die Umstellung des Gebührenmodells war der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt zahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer dort vorhanden sind. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann.

Die Tatbestände für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr im privaten Bereich sind in § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages abschließend geregelt. Der (Landes-) Gesetzgeber hat sich bei den Befreiungstatbeständen für eine klare, typisierende Abgrenzung anhand der gesetzlichen Grundlage entschieden, auf deren Basis eine Sozialleistung gewährt wird. Nach dem Willen des (Landes-) Gesetzgebers soll die Landesrundfunkanstalt bzw. der Beitragsservice bei der Gebührenbefreiung die jeweiligen Einkommensverhältnisse im Einzelfall gar nicht selbst prüfen müssen. Aus diesem Grund knüpft die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht unmittelbar und ausschließlich an den Empfang der gesetzlich abschließend genannten Sozialleistungen an. Dadurch soll das Verfahren der Gebührenbefreiung so schlank wie möglich gehalten und die Einheitlichkeit der für die Gebührenbefreiung geltenden Maßstäbe gewährleistet werden.

Eine allgemeine Befreiung „aufgrund geringen Einkommens“ sieht der Staatsvertrag aus diesen Gründen ebenso wenig vor wie eine allgemeine Einkommensgrenze bzw. ein Mindesteinkommen, unterhalb dessen eine Befreiung gewährt werden müsste. Diese Grundentscheidung des (Landes-) Gesetzgebers erscheint gerade auch im Falle eines Massenverfahrens wie dem der Gebührenbefreiung sachgerecht, zumal jeweils nur vergleichsweise geringe Beträge betroffen sind, die den großen Aufwand einer umfassenden individuellen Einkommensprüfung in der Regel kaum rechtfertigen könnten.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen in Bezug auf Ihr Anliegen einer  Ermäßigung des Rundfunkbeitrags keine andere Antwort geben kann, und wünsche Ihnen für Ihre persönliche Zukunft alles Gute. [Anm.: Wer liest, befindet, dass dies nicht das Anliegen war.]

Mit herzlichen Grüßen


Elisabeth Motschmann MdB



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: […] [mailto:[...]@[…]]
Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2019 10:49
An: Motschmann Elisabeth <elisabeth.motschmann@bundestag.de>
Betreff: Pressemitteilung vom 8.1.2019

Sehr geehrte Frau Motschmann,

vielen Dank für Ihre Pressemitteilung vom 8.1.2019 [1].

Warum sehen Sie in 2013 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? Sie sagen: "Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr gestiegen [...]".

Die Mehreinnahmen seit 2013 sind durch eine Erhöhung der Anzahl der Rundfunkbeitragspflichtigen, verbunden mit m.E. menschenunwürdigen Verfahren, auch im Vollzug (Zwangsvollstreckungen, Haft, Pfändungen, Drohungen), zu erklären, was einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags entspricht. Dieser Erhöhung hat die CDUCSU zugestimmt. Da sich der Rundfunkbeitrag seit 2013 grundsätzlich geändert hat, ist ein Bezug auf 2009 fraglich. Manche Verwaltungsgerichte sehen es genauso, wenn Kläger auf Daten vor 2013 verweisen. Jetzt, beim Gespräch über eine Erhöhung, sind Ihnen Daten von vor 2013 Recht, um die Wirkung zu erzielen, dass es schon ewig her sei und eine Erhöhung gerechtfertige?

Mit freundlichen Grüßen

[… Studierende*r] der dem Grunde nach förderungsfähig ist, jedoch kein BAföG mehr erhält, viel schlechter gestellt ist, wie Student*innen, die BAföG erhalten und vom Rundfunkbeitrag befreit sind und selbst nicht befreit ist.

Sind Student*innen, die wirtschaftlich nicht bessergestellt sind (insbesondere und besonders dann, wenn sie wenig Geld zur Verfügung haben), wie in ihrer Ausbildung geförderte und von der Rundfunkbeitragspflicht befreite Student*innen, für Sie nicht in ihrer Ausbildung benachteiligt, wenn sie mit der Zahlung von Rundfunkbeiträgen – 210€ im Jahr – belastet werden?

Warum bin ich als förderungsfähiger Studierender ausbildungsrechtlich und sozialrechtlich ein Härtefall, aber rundfunkrechtlich nicht, insbesondere nicht von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?

Ist die Verfolgung von armen Student*innen, bei denen eh nichts zu holen ist, im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und sozialen Gerechtigkeit?

Dies kann politisch nicht gewollt sein und deutet auf eine Gesetzeslücke hin!?

Über Antworten zu meinen Fragen würde ich mich freuen, viele Grüße, eines unter den Androhungen der Zwangsvollstreckung leidenden Studenten,

[…]


[1]
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wagenknecht-wuerdigt-ard-und-zdf-herab

[Anm.: Die Verwendung des Begriffes „arm“ ist hier stets im Sinne der Definition nach Statista zu verstehen.]

Zitat
Von: […] <[...]@[…]>
Datum: 16.02.2019 6:42 nachm.
Betreff: Re: AW: Pressemitteilung vom 8.1.2019
An: Motschmann Elisabeth <elisabeth.motschmann@bundestag.de>


Sehr geehrte Frau Motschmann,

für Ihre persönliche Antwort, besonders für die Wünsche bedanke ich mich recht herzlich. Ich habe Ihre Ausführungen aufmerksam gelesen. Zu Ihrer Pressemitteilung [1] und der von mir in Frage gestellten Aussage habe ich recherchiert. Sie sagen, der Rundfunk"beitrag" habe sich “seit 2009“ für die meisten “nicht erhöht“ . Warum Ihre Aussage nicht den Fakten entspricht, werde ich im Folgenden belegen.

In Ihren Texten wechseln Sie zwischen "Gebühr" und "Beitrag". Sie sprechen in Ihrem Presseartikel über eine "Beitrag"serhöhung. Rundfunk"gebühren" erwähnen Sie mit keinem Wort. Den "Rundfunkbeitrag" gibt es erst seit 1.1.2013. Davor gab es die "Rundfunkgebühr" bis 31.12.2012. Da sich die Begriffe 2013 definitiv geändert haben, ist es ungebührend, wie Sie sich auf ein Datum vor 2013 beziehen können, denn zu diesem gab es keinen "Rundfunkbeitrag".

Der Rundfunk"gebühren"staatsvertrag trat am 1.1.2013 außer Kraft. Der Rundfunk"beitrag"staatsvertrag trat zum 1.1.2013 in Kraft. Für "Gebühr" und "Beitrag" gelten verschiedene Staatsverträge. Der Rundfunkbeitrag ist keine Rundfunkgebühr.

Für eine seriöse Betrachtung, werde ich die Rundfunkgebühr (1.1.1970 bis 31.12.2012) mit dem Rundfunkbeitrag (ab 1.1.2013) in der Höhe vergleichen. In Ihrem Artikel fehlen die Beziehungen zur Rundfunkgebühr. Ich will Ihnen keine Absicht unterstellen. Ihr Presseartikel wirkt als hätten Sie Behauptungen ohne eigene Recherche vertraut.

Seit 1.1.2013 wird jeder Nichtinteressent zum ("Zwangs“-)“Beitragszahler“ gemacht. Nichtnutzer werden zur Zahlung “gezwungen“/“verpflichtet“. Bei den Selbstzahlern erhöht sich der je Wohnung geforderte Betrag nach 31.12.2012 von 0€ auf mind. 17,98€, ab 1.1.2013 bis 31.3.2015 und beträgt ab 1.4.2015 mind. 17,50€. Bei 17,98€ monatl. sind das 215,76€ jährl. und bei 17,50€ monatl., sind das 210€ jährl., lebenslang. Fragen Sie mal jemanden, der vor 1.1.2013 nichts zahlen musste, wann der Rundfunkbeitrag erhöht wurde.

Sie sehen höhere Einnahmen durch Rundfunkbeiträge bei „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ und Landesrundfunkanstalten. (Fast) jede/r “Wohnung“/"Haushalt" wird seit 1.1.2013 verpflichtet Beiträge zu zahlen. Während 2012 die Einnahmen durch Gebühren 7,49 Milliarden € betrugen, waren es 2013 7,68... Milliarden € und 2014 8,32... Milliarden €. 2015 teilten "ARD ZDF Deutschlandradio BS" mit, dass 3,6 Millionen neue Wohnungen in den Bestand aufgenommen wurden [2]. Die Erhöhung ist an den Zahlen ab 2014 und danach sichtbar. Den Grund dafür sehe ich darin, dass der " ARD ZDF Deutschlandradio BS", ehemals "Gebühreneinzugszentrale (GEZ)" durch die Umstellung, das erhöhte Arbeitsaufkommen und wegen des höheren Widerstands [z.B. die in 1, 3, 4, 5 genannten] Zeit brauchte, bis Mitarbeiter und Automatismen darauf eingestellt waren [6]. Die Absenkung des Beitrags ab 1.4.2015 von 17,98€ auf 17,50€, um 0,48€ war die Folge der deutlichen Mehreinnahmen durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) fordertesogar eine  Absenkung auf 17,20€, um 0,78€. Zu der es nicht kam! Die Mehreinnahmen sind nicht die einzigen Zahlen, an denen eine Erhöhung sichtbar ist. Seit 1.1.2013 sind höhere offene Forderungen für Rundfunkbeiträge und ein höherer Bearbeitungsrückstau bei Landesrundfunkanstalten, zusammen mit "ARD ZDF Deutschlandradio BS" zu berücksichtigen [7]. Im Rückstau war in der Vergangenheit eine 6- bis 7-stellige
Anzahl an Vorgängen. 2015 waren es bis zu 2 Millionen. Zum 1.12.2017 gibt es bundesweit 890,9 Millionen € offene Forderungen [8], wobei nicht klar ist, auf welchen Zeitraum sich die Zahl bezieht - sehen Sie das?

Auch für Nutzer gab es eine Erhöhung. Von Gebührenzahlern, die z.B. nur Radio hörten, wurde eine Gebühr von 5,76€ insbesondere bis 31.12.2012 und zu Gebührenzeiten gefordert. Ab 1.1.2013 wurden so auch Zahler gezwungen, zunächst mind. 17,98€ und ab 1.4.2015 bis aktuell mind. 17,50€ (Stand 15.2.2019) zu bezahlen. Von Gebühr auf Beitrag, ausgehend von 5,76€, von 1.1.2013 bis 1.4.2015 monatl. 12,22€ mehr und ab 1.4.2015 monatl. 11,74€ mehr, bezogen auf 2012. Das ist eine Erhöhung um Faktor  3,12... Mal so viel wie vorher bezogen auf 17,98€ und eine Erhöhung um Faktor 3,03... Mal so viel wie vorher, bezogen auf 17,50€ und 2012 [9]. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung um 212,15...% bei 17,98€ und einer prozentualen Erhöhung um 203,81...% bezogen auf 17,50€ und 2012. Für diese Nutzer hat sich der zu zahlende Betrag etwa um Faktor 3 Mal so viel wie vorher erhöht. Als prozentuale Erhöhung ausgedrückt, hat sich für sie der Betrag um etwa 200% erhöht. Die prozentuale Erhöhung berechnet sich durch

ERHÖHUNG := BETRAG_NEU - BETRAG_ALT

PROZENTUALE_ERHÖHUNG := ERHÖHUNG / BEITRAG_ALT = (FAKTOR - 1) * 100

.

Von behinderten Menschen, die zu Gebührenzeiten völlig “?“/“befreit“ waren (z.B. Menschen die gleichzeitig blind und fast taub sind), wird seit 1.1.2013 ein "ermäßigter" Betrag gefordert [10]. Der "ermäßigte" Betrag beträgt zunächst 5,99€ (Stand von 1.1.2013 bis 31.3.2015, ein Drittel von 17,98€) monatl., das sind 71,88€ jährl. Er beträgt später 5,83€ (Stand ab 1.4.2015, ein Drittel von 17,50€) monatl., da sind es 69,96€ jährl. Der geforderte Betrag erhöht sich für sie von 0€ (Stand bis 31.12.2012) auf mind. 5,99€ (Stand ab 1.1.2013 bis 31.3.2015) monatl. Er erhöht sich von 0€ (Stand bis 31.12.2012) auf mind. 5,83€ (Stand ab 1.4.2015) monatl., bezogen auf 2012. Hier von einer "Ermäßigung" zu sprechen halte ich für unmoralisch, gerade, wenn die "Ermäßigung" eigentlich eine Erhöhung war. Von Menschen, die entweder taub oder blind (befreit werden sie nicht mehr) oder zu krank für eine volle Nutzung sind, werden seit 1.1.2013 bis 31.3.2015 17,98€ und ab 1.4.2015 17,50€ gefordert.

Von in Deutschland wohnenden Ausländer*innen werden seit 1.1.2013 Beträge zur (“Zwangs“-)Finanzierung von deutschen “staatsnahen“/“öffentlich-rechtlichen“ Inhalten gefordert. Nicht jede*r von ihnen zieht für immer nach Deutschland. Oft gibt es in ihrem Heimatland keinen “Rundfunkbeitrag“, nutzen sie keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, können sie ihre heimischen Medien in Deutschland nicht empfangen oder sprechen kein Deutsch. Ist das nicht diskriminierend? Für sie erhöht sich der geforderte Betrag von 0€ (Stand bis 31.12.2012) zunächst auf mind. 17,98€ (Stand ab 1.1.2013 bis 31.3.2015) und beträgt später mind. 17,50€ monatl. (Stand ab 1.4.2015), bezogen auf 2012.

Zu den privaten Nutzern kommen Betriebe, die im Vergleich zu Gebühren, ab 2013 höher bebeitragt werden. Die Forderung gegen jeden betrieblichen Nichtnutzer erhöht sich von 0€ (Stand bis 31.12.2012) auf, von mind. 5,99€ bis zu mehreren Rundfunkbeiträgen, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten, auf höchstens 3236,40€ monatl. (Stand von 1.1.2013 bis 31.3.2015) [11] . Bezogen auf 17,50€ und 2012 erhöht sich der geforderte Betrag für sie von 0€ (Stand bis 31.12.2012) auf, von mind. 5,83€ bis höchstens 3150€ monatl. (Stand ab 1.4.2015).

Bei betrieblichen Nutzern erhöht sich der Betrag entsprechend, ausgehend vom geforderten Betrag zu Zeiten der Rundfunkgebühr: z.B. bei betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen, gibt es ab dem zweiten Kfz ohne Rundfunkgerät eine Erhöhung von 0€ (Stand bis 31.12.2012) auf 5,99€ (Stand von 1.1.2013 bis 31.3.2015) in “?“/"nicht-beitragsfreien" Betriebsstätten und ab dem ersten in “?“/"beitragsfreien" Betriebsstätten. Für diese Fahrzeuge war früher keine Rundfunkgebühr zu zahlen gefordert. Bei Betrieben mit vielen Fahrzeugen summiert sich das. Zu Gebührenzeiten bis 31.12.2012 waren je Autoradio eine Gebühr von 5,76€ gefordert. Ab 1.1.2013 bis 31.3.2015 sind es 5,99€. 0,32€ mehr. Eine Erhöhung um Faktor 1,03... Mal so viel wie vorher, eine prozentuale Erhöhung um 3,99...% je Auto mit Autoradio. Ab 1.4.2015 sind es 5,83€. 0,07€ mehr, bezogen auf 2012. Eine Erhöhung um Faktor 1,01... Mal so viel wie vorher, eine prozentuale Erhöhung um 1,21...% je Auto mit Autoradio. Autos gibt's in Deutschland viele. Das summiert sich mit der Zeit. Ähnliches gilt für die Erhöhung der je Betriebsstätte geforderten Beiträge. Besonders für Selbstständige, deren Wohnung sich in der Betriebsstätte befindet, erhöht sich durch "Fahrzeugbeiträge" der geforderte Betrag zusätzlich zum "Wohnungsbeitrag".

Nach einer Berechnung von Wirtschaftsverbänden könne der neue Rundfunkbeitrag für bestimmte Unternehmen bis zu 17-fach höher sein als die "alten Gebühren" [12]. Sie kommen in Ihrer Position bestimmt öfters in Hotels unter, oder? Ab 1.1.2013 wurden "Beherbergungsbeiträge" für Zimmer, auch ohne Gerät und Gäste gefordert. Deren Rechtswidrigkeit für Zimmer ohne Empfangsmöglichkeit wurde im September 2017 festgestellt (BVerfG Urteil vom 27.9.2017). Darunter fielen z.B. mehr als 250.000 Jugendgästezimmer ohne Gerät [12], für die jährl. seit 1.1.2013 etwa 18 Millionen € anfallen. In gemeinnützigen Einrichtungen zu früheren Gebührenzeiten wären sie völlig befreit gewesen.

Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine werden “zwangsbebeitragt“/“beitragspflichtig“, die bisher von der Rundfunkgebühr befreit waren [13]. Für sie erhöht sich der geforderte Betrag. Von Städten wurde bekannt, dass sie ab 1.1.2013 mehr zahlen [14].

Die höheren “Betriebsstättenbeiträge“ führten zu “traurigen“/“lustigen“ Fällen, z.B. “Stallbeiträgen“ (“Kuhstallbeitrag“, “Schweinestallbeitrag“, …), “Stromanlagenbeiträgen“
(“Solarstromanlagenbeitrag“, …), … .

Zu Gebührenzeiten war ein nutzungsabhängiger Betrag gefordert. Jeder konnte jederzeit sein(e) Gerät(e) stilllegen und in dieser Zeit Gebührengelder sparen. Seit Beitragszeiten, kann jemand, der in einer Wohnung lebt, diese nicht einfach stilllegen. Denn wohnen ist ein
Grundbedürfnis. Für Menschen, die bis 31.12.2012 zeitweise auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (örR) verzichtet haben, hat sich ab 1.1.2013 der geforderte Betrag erhöht.

Sie haben die Senkung des Rundfunkbeitrags ab 1.4.2015 von 17,98€ auf 17,50€, um 0,48€ betrachtet, ohne den Zeitraum vor 1.4.2015 zu betrachten, insbesondere die Zeiträume von 1.1.1970 bis 31.12.2012 und von 1.1.2013 bis 31.3.2015 fehlen.

Der “Haushalts“-Begriff hat es Ihnen angetan. Einen schönen Haushalt hätten wir alle gern, nicht wahr? Ich sehe die bisherige Ausgestaltung des Haushaltbegriffs beim Rundfunkbeitrag als “Wohnungsbeitrag“/“Haushaltsbeitrag“ sehr kritisch bis zynisch. Bei kleinen (Studenten-)Zimmern von Haushalt zu sprechen, hört sich das für Sie nicht seltsam an? Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vermutet eine Beitragspflicht pro Wohnung, von einem "Haushalt" ist in ihm nirgends die Rede. In einer Wohnung können mehrere Haushalte sein. Bis zum Juli 2018 (BVerfG Urteil 18.7.2018) wurden für Zweitwohnungen zusätzlich Rundfunkbeiträge gefordert [15]. Für eine Person mit Erstwohnung und Zweitwohnung erhöhte sich der geforderte Betrag, ab 1.1.2013 monatl., selbst dann, wenn sich darin weder die Person, noch ein Gerät befand. Betroffen sind z.B. Familienwohnungen und Familienangehörige mit eigener Wohnung, Personen mit Elternwohnung und Wohnung am Arbeits-,  Ausbildungs- oder Schulort. Ein Haushalt kann sich über mehrere Wohnungen erstrecken. Von Nutzergruppen mit einer Erst- und einer Zweitwohnung wurden im genannten Zeitraum seit 2013 höhere Beträge gefordert. Für die Nichtnutzer dieser Gruppe erhöht sich nach 2013 der geforderte Betrag für beide Wohnungen zunächst von 0€ auf 35,96€ (Stand ab 1.1.2013 bis 31.3.2015) monatl., bei monatl. 17,98€ je Wohnung und auf 35€ (Stand ab 1.4.2015 bis 18.7.2018) monatl., bei monatl. 17,50€ je Wohnung. Das sind 431,52€ jährl. bei monatl. 17,98€ je Wohnung und 420€ jährl. bei monatl. 17,50€ je Wohnung. Für Nutzer mit einem Gerät zu 5,76€ (Stand bis 31.12.2012) monatl., erhöht sich der geforderte Betrag auf mind. 35,96€ (Stand ab 1.1.2.13 bis 31.3.2015), um 30,20€. Er erhöht sich auf mind. 35€ (Stand ab 1.4.2015 bis 18.7.2018), um 29,24€, bezogen auf 2012. Von Gebühr auf Beitrag, ausgehend von 5,76€ ist das eine Erhöhung um Faktor 6,24... Mal so viel wie vorher bezogen auf 17,98€ und eine Erhöhung um Faktor 6,07... Mal so viel wie vorher bezogen auf 17,50€ und 2012. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung um 524,30...% bei 17,98€ und einer prozentualen Erhöhung um 507,63...% bezogen auf 17,50€ und 2012. Für Nutzer mit Geräten zu 17,50€ (Stand bis 31.12.2012) monatl., erhöht sich der geforderte Betrag um etwa das Doppelte.

Neben Auszubildenden gibt es Rentner mit Erst- und Zweitwohnung. [Familienmitglied] hat eine Zweitwohnung. Seit 1.1.2013 zahlt [Familienmitglied] etwa das Doppelte. Da im Juli 2018 vom BVerfG die Rechtswidrigkeit der "Zweitwohnungsbeiträge" festgestellt wurde, hat [Familienmitglied] im Oktober 2018 die Anträge für die Befreiung und Rückerstattung gestellt. Bis jetzt (Stand Februar 2019) hat [Famielienmitglied] keine Antwort bekommen und ist weder befreit, noch wurde [Familienmitglied] das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet. [Familienmitglied] ist wirtschaftlich bessergestellt. [Familienmitglied] sieht gern fern. Jedoch hat [Familienmitglied] den Nationalsozialismus überlebt. Zwang zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk und “Rundfunk(“zwangs-“)beitrag“, lehnt [Familienmitglied] ab.

Früher, vor 2013, saßen Nutzer gemütlich zusammen, z.B. in
Studierendenwohnheimen, in Gemeinschaftsräumen mit Fernseher oder haben sich ein Gerät geteilt. ln meinem Studentenzimmer gab es gar keine Geräte. Seit 1.1.2013 ist das soziale Zusammenwohnen, nicht nur in studentischen Gemeinschaften, für die “Kollektivhaftung“/"Gesamtschuldnerschaft" mit Einführung des "neuen Rundfunkbeitrags", überall wo Wohnungen vermutet werden, belastet. Während sich früher die Bewohner der Gemeinschaft solidarisch untereinander abgesprochen, und eine geringe Gebühr gezahlt haben, werden heute alle “gezwungen“/“verpflichtet“ zu zahlen. Für einen Teil der Gemeinschaft und für jeden Einzelnen erhöhen sich die geforderten Beträge. Die geforderten Rundfunkbeiträge führen zu Streitigkeiten im sozialen Umfeld und in den Wohngemeinschaften [16]. Diese gehen von Unannehmlichkeiten bis zum Tod [17], wenn's ums Geld oder um Daten geht. Ein öffentlich rechtliches Ärgernis! Z.B. in studentischen Wohngemeinschaften wechseln die Mitbewohner häufig. Denken Sie an Untervermietungen, ausländische Student(en)*innen, duale Student(en)*innen, Online-Plattformen zur Zimmervermietung. Obwohl den
Landesrundfunkanstalten Daten vorliegen, werden mehrfach Forderungen gestellt. Konfrontationen und Auseinandersetzungen bei Rundfunkbeitragsstreitigkeiten stören den sozialen Frieden. Ich finde dabei skandalös, dass es einen automatischen Meldedatenabgleich geben
kann, jedoch keinerlei automatischer Abgleich stattfinden kann, um Mehrfachzahler auf diesen Umstand aufmerksam zu machen - obwohl die Daten dafür vorliegen. Unstrittig “?“/“Befreiungsberechtigte“ werden nicht automatisch befreit. Dafür werden automatisch Forderungen gestellt
und Beträge abgebucht, auch nach dem Tod [18], bis jemand den Tod des Mitmenschen melden.

Ich habe in der Wohngemeinschaft (WG) einer Kommilitonin nachgefragt: Eine 10-er Studierenden-WG in einem Studierendenwohnheim. Zimmer mit etwa 10 m3. Sie, 3 ausländische Studenten, 3 deutsche Studenten, 3 unbekannte Studierende. Insgesamt 4, meine Kommilitonin und 3 andere, zahlten Rundfunkbeitrag. 4 waren abgemeldet. 3 unbekannt. Demnach zahlten mind. 4 von 10 für dieselbe Wohnung Rundfunkbeiträge, obwohl das nicht sein müsste. Wenige Gebäude weiter ist ein Rechenzentrum und eine Bibliothek. In der WG selbst sind weder Fernseher noch Radio. Bis 31.12.2012 wären keine Rundfunkgebühren gefordert worden, 0€. Seit 1.1.2013 werden Rundfunkbeiträge gefordert und zu viel bezahlt, 70€ monatl., 840€ jährl. In 10 Jahren mit einer 0 mehr, 8400€.

Bestimmt gibt es Wohngemeinschaften, die seit 1.1.2013 weniger Rundfunkbeiträge als Rundfunkgebühren zahlen. In der Gesamtbetrachtung, wird von den Öffentlich-Rechtlichen seit 1.1.2013 mehr durch Rundfunkbeiträge als durch Rundfunkgebühren gefordert.

Bei "Zweitwohnungsbeiträgen", "Hotelzimmerbeiträge" und
“Wohngemeinschaftsbeiträgen“ sind "Gut- und Geringverdiener" von der Erhöhung betroffen. Für sie gibt es größere und vor allem gut organisierte Interessensgemeinschaften, die sich einbringen können. Das
ist bei Rechtsstreitigkeiten von Vorteil. Ärmere Menschen sind nicht so gut organisiert. Doch wer vertritt die soziale Gerechtigkeit? Politik? Journalisten? Medien? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk?

Befreiungen bei besonderen Härtefällen waren in der Rechtsprechung vor 2013 nicht abschließend geregelt [19]. Nach 2013 sieht die mir bis jetzt bekannte Rechtsprechung die Liste in § 4 RBStV als abschließend an [20] . Jeder gewissenhafte Mensch sollte bei dieser Rechtsauslegung in sich gehen und fragen, ob er das akzeptieren kann. Ich kann es nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Rückgang von Befreiungen und Härtefällen [21] (bitte beachten:
Anzahl befreiter Asylbewerber, wegen der erhöhten Anzahl Asylbewerber in diesem Zeitraum). Für alle unberücksichtigten oder nicht mehr berücksichtigten Härtefälle erhöht sich der geforderte Betrag. Ich weise Sie darauf hin, dass diese Fälle zu etwas noch viel Schlimmerem führen: die Bürger verlieren das Vertrauen in die Rechtsprechung [22]. Diese Fälle formal abzuurteilen und tot zu schweigen, ist keine Lösung!

Mit Einführung des/der “Rundfunkbeitragszwangs“/"Rundfunkbeitragspflicht"sind die Befreiungsmöglichkeiten von Menschen mit geringem Einkommen eingeschränkt worden. Da deren Einkommen seit 1.1.2013 nicht (mehr)  durch die Landesrundfunkanstalten berücksichtigt wird, werden sie nicht (mehr) von ihnen befreit [23, 24, 25] . Der Gedanke, Befreiungen wegen geringen Einkommens an soziale Bedürftigkeit zu knüpfen, ist ein vernünftiger Gedanke. Vielleicht sind wir im letzten Satz einer Meinung?
Dass es dabei Missstände gibt zeigte sich mir, als ich selbst betroffen wurde, mich mit dem Thema auseinanderGeSetzt und mit anderen darüber gesprochen habe. Die Auslegung von “faktengebundener“/"bescheidgebundener“ [Anm.: als kritische Gegenüberstellung gemeint, nicht synonym] “Befreiung" geht an der Realität vorbei und führt zu einer Vielzahl von unberücksichtigten sozialen Gruppen, sowie Härtefällen. Ich merke an, der Begriff des Härtefalls ist
nicht legal definiert [26]. Und kann es nicht, denn seine Definition würde die Solidarität und Menschenwürde verletzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk definiert ihn.

Bei den Rundfunkgebühren gab es im Gegensatz zu den Rundfunkbeiträgen, bei denen formale Verfahren und maschinelle Verwaltungsvereinfachung gegenüber Menschlichkeit höher gestellt sind, den Vorteil: Die “GEZ-Kontrolleure“ bis 31.12.2012 konnten, besonders bei Härtefällen, menschlich handeln. Seit 1.1.2013 wird von Betroffenen durch Rundfunkbeiträge mehr Geld gefordert.

Die Wortwahl von “ARD ZDF Deutschlandradio BS“ und der
Landesrundfunkanstalten, ist bei  Beachtung der Fakten für mich oft irritierend. Ich möchte wissen, welche Menschen die Schöpfer von Begriffen wie „Rundfunkbeitragspflicht“, “Beitragsservice“, … sind. Was ist deren Etymologie? Diese Begriffe sind von Menschen gemacht. Wer waren diese Menschen? Welche Interessen haben sie vertreten? Wer sagt, dass ein erhöhter (“Zwangs“-)“Beitrag“ für nicht definierte Härtefälle ein “Service“ ist?

Ein weiterer Begriff, der von den Öffentlich-Rechtlichen missbraucht wird, ist die „Solidarität“. Es wirkt auf mich wie eine “scheinsolidarische“/“solidarische“ Bereicherung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der jetzige Zustand (Missstand) ist für die Öffentlich-Rechtlichen profitabel, denn er führt zu erheblichen Mehreinnahmen. Ersichtlich z.B. in den Statistiken der Sozialleistungsempfänger im Vergleich zu vom Rundfunkbeitrag befreiten Sozialleistungsempfängern. Nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind sowohl Hartz-IV-Empfängerin*innen und Bafög-Empfänger*innen vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Nach Statista gab es 2017 4.362.752 Hartz-IV-Empfänger*innen [27]. Doch 2017 sind nur 1.864.325 davon befreit [21]. Weniger als die Hälfte. Es dürfte für befreite Hartz-IV-Empfänger in Wohngemeinschaften mit mind. einem anderen, nicht befreiten "Beitragsschuldner" ein unschönes Gefühl sein gesamtschuldnerisch haften zu müssen. Wer schützt befreite Mitbewohner*innen vor Forderungen anderer Mitbewohner der Gesamtschuldnerschaft? Ähnlich verhält es sich bei BAföG-Empfängern. 2017 waren 122.055 Empfänger von Ausbildungsförderung befreit [21], doch gibt es 556.573 BAföG-Empfänger [28]. Weniger als ein Viertel sind befreit. Zwischen den beiden genannten befreiten Gruppen gibt es nennenswerte Einkommensunterschiede [29]. In Deutschland gibt es 2017 1.058.827 Empfänger*innen von Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung, von denen jedoch nur 623.217 befreit sind [21, 30]. Sie können das für weitere Personengruppen betrachten.

Es gibt Menschen, die den Anspruch auf Sozialleistungen bescheinigt bekommen und verzichten [31]. Ihnen ist es seit 2013 unmöglich gemacht worden, zu verzichten und sich gleichzeitig zu befreien. Z.B. der SWR berichtet darüber, dass viele Menschen Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aber nicht beziehen und sich durchs Leben schlagen [32]. Gleichzeitig beantragt der SWR vor Gerichten die
Klagen dieser Menschen abzuweisen [33], was der SWR in seiner Sendung nicht erwähnt. Dass der SWR selbst Teil des Problems ist, verschweigt er. Eine Doppelmoral für die eigene, Rundfunkbeitragstasche? Eine Belastung für die Würde der Betroffenen und mitfühlenden Menschen.  Bezüglich der Bebeitragung von Armen [Bitte Anm. zur Definition beachten, s.u.] - jeder mit weniger als 1091€ monatl.(Stand 2019) - macht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine öffentlichen Gedanken. Warum sollten Arme Rundfunkbeiträge zahlen? Arme haben weniger Geld für Medien. Ihre Vielfalt aus der sie auswählen können ist bereits eingeschränkt. Durch den/die “Rundfunkbeitragszwang“/Rundfunkbeitragspflicht“ wird sie noch mehr eingeschränkt. Vielfalt ist auch das, was nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigt wird! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht alle/r Vielfalt sein, denn das ist Unsinn, vgl. “Russellsche Antinomie“ [34]! (z.B. „» die « Vielfalt“, “Vielfalt [..] für alle“ [z.B. 35, 36]). Das Bundesverfassungsgericht sagt am 18.7.2018, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe zur „Vielfalt beizutragen“. “Vielfalt [..] für alle“, sei ihre Aufgabe, sagt der öffentlich-rechtliche Rundfunk (Stand 16.2.2019) [36]. Zwei implikativ gegensätzliche Aussagen. „ARD ZDF Deutschlandradio BS“ missbrauchen den Begriff  "Vielfalt". Bei allen Menschen, insbesondere mit weniger Geld, wird ab  1.1.2013 bis 31.3.2015 monatl. mind. -17,98€ und ab 1.4.2015 -17,50€ von der Vielfalt und Eigenständigkeit bei der Medienwahl abgezogen. Eine Vielfalt die auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeschränkt wird, ist keine Vielfalt mehr. Die Möglichkeit nicht aus der “öffentlich-rechtlichen Vielfalt“ zu wählen, welche es vor 1.1.2013 gab, wird ihnen genommen. Hier stellt sich auch die Frage, ob es für Arme und Geringverdiener*innen überhaupt um Medienvielfalt geht, sondern viel eher um Lebensvielfalt und Lebenswürdigkeit, da für sie die Verwendung ihres Geldes für Anderes wichtiger ist. Z.B. für die Bildung von Rücklagen, in Höhe von +210€ jährl. Und bei Auszubildenden, möglichst gut in die Ausbildung zu investieren. Da zählt jeder Cent! Es
sollte klar sein, dass Menschen wichtigeres zu tun haben, als vor öffentlich-rechtliche Medien zu hocken. Das Thema geht uns alle an. Es geht nicht nur um besonders belastete Gruppen (ich könnte noch mehr aufzählen, z.B. Wohngeldempfänger*innen). Schade, dass bis jetzt mit den öffentlich-rechtlichen Medien keine (selbst-)kritischen Gespräche zustande kamen. Eine selbstreflektierende Berichterstattung hierzu fehlt [z.B. 32].

Wie Sie wissen, bin ich […]. Früher habe ich Ausbildungsförderung nach BAföG bekommen und war damit vom Rundfunkbeitrag befreit. Dann ist mein 
BAföG-Antrag ablehnend beschieden worden, nicht weil ich plötzlich wirtschaftliche besser gestellt war. Dafür gibt es viele Gründe, z.B. nicht erreichen des für die Weiterbewilligung vorausgesetzten Leistungspunkteschnitts, ein Fachrichtungswechsel, Unterbrechung des Studiums, erreichen einer Altersgrenze ... . Meine Lebens- und
Ausbildungsverhältnisse hatten sich nicht geändert. Meine finanziellen Verhältnisse haben sich nicht verbessert, sogar verschlechtert. Vom Rundfunkbeitrag wurde ich nicht mehr befreit. Gearbeitet habe ich. Trotzdem blieb ich unter Sozialhilfe-Regelsatz. Z.B. hatte ich im Familien-Kleinunternehmen daheim geholfen oder einen Job als
studentische Hilfskraft mit Mindestlohn an der Uni - trotzdem hatte ich weniger als der Sozialleistungs-Regelsatz. Ich wuchs bei meiner alleinerziehenden Mutter und Hartz-IV-Empfängerin auf. Heute ist Sie
selbstständige Kleinunternehmerin, leider am Existenzminimum. Es gibt viele Gründe, weshalb Studierende sich Studierende nach wie vor in einem förderungsfähigen Ausbildungsverhältnis befinden. Die Landesrundfunkanstalt hat mich aufgefordert Sozialleistungen zu beantragen. Diese wurden mit dem Vermerk abgelehnt, dass ich als  [immatrikulierte*r Studierende*r] keine Sozialleistungen beanspruchen könne. Die Sachbearbeiterin meinte, es müsste der Landesrundfunkanstalt doch klar sein, dass Student(en)*innen keine Sozialleistungen bekommen können [37]. Ich habe getan, was die Landesrundfunkanstalt verlangt hat. Doch die Arbeitsämter sind die falschen Ansprechpartner für Studierende. Ich fände, es sollte z.B. bei den Ausbildungsämtern möglich sein, auch Auszubildende mit "ablehnenden BAföG-Bescheiden" zu befreien. Denn die Berechnungen werden dort vorgenommen. Aktuell sinkt die Anzahl der mit BAföG geförderten Studierenden [38]. Dieser Vorschlag könnte auch verallgemeinert werden und alle Antragstellungen attraktiver machen. 210€ im Jahr sind für Auszubildende viel Geld (s.o.). Ich vermisse eine z.B. ans Einkommen angepasste, zufriedenstellende Regelung im sozialen Bereich. Bei der Berechnung könnten die Ausbildungsämter helfen. Meiner Meinung nach sind die Landesrundfunkanstalten verantwortlich, aber für soziale Gerechtigkeit geben sie den (“Zwangs“-)“Beitrag" nicht aus.

Sie haben die "Praxis" angesprochen, dass sich Menschen der Zahlung entziehen würden. Ich kann diese Menschen verstehen. Immer mehr Menschen stoppen die Zahlung, um sich “solidarisch“ zu zeigen [9]. Ich erzähle Ihnen in diesem Zusammenhang von einem Erlebnis, das ich vor kurzem gemacht habe. Eine Freundin studierte und lebte von ihrem Ersparten. Die kleineren und begünstigten Studierendenzimmer (z.B. vom Studierendenwerk) kosten insgesamt - mit allem drum und dran - um die 200€ monatl. Ich habe selbst eine Zeit lang in einem Studierendenwohnheim vom Studierendenwerk gewohnt. Bei meinem waren es insgesamt 223€ monatl. Rundfunkbeiträge von 3 Jahren können somit 3 Monaten studentischen Wohnens entsprechen. Bei dualen Student(en)*innen ist das z.B. ein ganzes Semester Studieren, bei 3 Monaten am Studienort und 3 Monaten im Unternehmen. Als Betroffener beschäftigt einen die
Angelegenheit. Ich spreche häufig mit Kommiliton(en)*innen über die hier angesprochenen Probleme. Meiner Freundin wurde am Telefon vom Gerichtsvollzieher gedroht, sie solle zahlen oder käme in Haft. Sie hatte von ihrem von Kindheitstagen und aus Arbeit Ersparten gelebt und studiert. Ich hatte sie  kürzlich - vor meinem Antwortschreiben an Sie - bei einem Date kennen gelernt. Die Themen Haft und Zwangsvollstreckung beim ersten Date, dank Rundfunkbeitrag. Nein, Danke! Denken Sie darüber nach, was solche Erfahrungen bewirken. Das bleibt den Menschen in Erinnerung. Das spricht sich rum. Es gefährdet die Zukunft und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Politik und Justiz. Die Statistik der Vollstreckungen zeigt 1334711 (in Worten: eine Million dreihundertvierunddreißigtausendsiebenhundertelf) Vollstreckungen bei Rundfunkbeitragskosten für 2017 [39]. Die Drohungen mit “Haft“ und “Zwangsvollstreckungen“ von „ARD ZDF Deutschlandradio BS“ und Landesrundfunkanstalten sind um ein Vielfaches höher [40, 41]. Leider habe ich keine Statistiken dazu gefunden. In der Sat.1 Sendung "Stolz und Stütze - Die Sat.1 Reportage" werden "GEZ"-Fälle gezeigt, von denen eine Gerichtsvollzieherin die "Beitragsschulden"
zwangsvollstrecken soll [42]

[Anm.: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30781.0.html]

. Mir wurde schon öfter von der für meinen Studienort zuständigen Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk
(SWR) und "ARD ZDF Deutschlandradio BS" mit der Zwangsvollstreckung gedroht [41].

Zusätzlich zu den Erkenntnissen aus dem hier zitierten, habe ich das Gespräch mit anderen Betroffenen gesucht. Ich bin zu Verhandlungen ans nächste Verwaltungsgericht gegangen und habe zugeschaut. Kann ich Ihnen
wärmsten Herzens empfehlen! Machen Sie sich ein vom Rundfunk unabhängiges Bild. Ich habe von 11 Verhandlungsterminen an nur einem Tag, am 18. Januar 2019 erfahren und den Kläger(n)*innen zugeschaut. Die Verfahren von Menschen mit monatl. weniger als 409€
(Sozialhilfe-Regelsatz Single, Stand 2018) oder weniger als 424€ (Sozialhilfe-Regelsatz Single, Stand 2019), finde ich sehr traurig, traurig für unseren Sozialstaat und die Würde des Menschen. Es war auch eine Studentin unter den Kläger(n)*innen, der es so ähnlich wie mir ging.

Fazit: Der richtige Bezugszeitpunkt für die letzte Erhöhung ist der 1.1.2013 und nicht 2009.Von 31.12.2012 auf 1.1.2013 gab es eine Erhöhung,der im Vergleich von Rundfunkgebühr mit Rundfunkbeitrag geforderten Beträge. Die Erhöhung ist in den höheren Gesamtforderungen (Einnahmen, offene Forderungen, Bearbeitungsrückstau) sichtbar. Die Erhöhung im Milliardenbereich ist beträchtlich. [Anm.:
Bezug und Vergleich sind bei Frau Motschmann nicht vorhanden.]


Auch von mir wird jeden Monat ein um 17,50€ höherer Betrag gefordert. Ich habe ordentlich widersprochen und den Rechtsweg beschritten.

Bitte denken Sie darüber nach. Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. Sie können mein Schreiben gern weiterleiten. Ich möchte um Unterstützung für die Auseinandersetzung mit der Thematik und Ausarbeitung einer gerechten Regelung werben.

Vielleicht können Sie mir helfen? Mich interessiert, ob es zu den angesprochenen Problemen bereits politische Überlegungen gibt. Ich habe gelesen, dass es in Rheinland-Pfalz eine Legislativeingabe des Landtags gab, siehe "Vorlage 17/3925 (LE 38/18)" hier

https://www.parlamentsspiegel.de/sites/parlamentsspiegel/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&vir=alle&suchbegriff=Härtefall&sortierung=dat_desc&verknuepfung=and

bzw. hier

https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-250513_0000

.

Können Sie mir hierzu Näheres sagen oder eine*n Ansprechpartner*in nennen? Gibt es noch anderswo politische Überlegungen oder andere Bundesländer, die darüber nachdenken?

Mit freundlichen Grüßen

[…]



Geordnete Quellen:

[1]
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wagenknecht-wuerdigt-ard-und-zdf-herab , 17.1.2019, 16:00 Uhr

Archive: http://archive.is/M7b8o , 8.1.2019, 12:13:35 UTC;
https://web.archive.org/web/20190209110454/https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wagenknecht-wuerdigt-ard-und-zdf-herab , 9.2.2019, 12:05 Uhr;

[2]
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-13502006.html , 10.2.2019, 21:05 Uhr

[3]
https://www.bild.de/regional/stuttgart/rundfunkbeitrag/gez-rebell-klagt-54400472.bild.html
, 6.2.2019, 23:00 Uhr

[4] https://gez-boykott.de , 6.2.2019, 23:05 Uhr

[5] https://rundfunk-frei.de , 6.2.2019, 23:10 Uhr

[6] Ich erhielt ununterschriebene Schreiben von "ARD ZDF Deutschlandradio BS" in dem ein*e unbekannte Mitarbeiter*in von erhöhtem Arbeitsaufkommen sprach. Siehe SWR-Verwaltungsakte zu Az. 8 K 6248/17 Verwaltungsgericht Karlsruhe, auf S. 37 und auf S. 19.

[7]
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-13502006.html
, 15.2.2019, 18:00 Uhr

[8]
http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65139/entwicklungen_zum_thema_rundfunkbeitrag.pdf, 9.2.2019, 12:10 Uhr

[9] (bis 31.12.2012) § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV

[10] (bis 31.12.2012) § 6 Abs.1 Nr. 7 und 8 RGebStV

[11] (ab 1.1.2013) § 5 Abs. 1 RBStV

[12] Martin Dowideit, Dieter Fockenbrock, Kirsten Ludowig, Hans-Peter Siebenhaar, Klaus Stratmann: Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der Gebührenfalle. In: Handelsblatt. Nr. 4, 7. Januar 2013, S. 1, 4.

[13] (bis 31.12.2012) § 5 Abs. 8, 10 RGebStV

[14]
https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/85-prozent-mehr-gez-gebuehren_aid-16131015 , 16.2.2019, 10:30 Uhr

[15]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
, 7.2.2019, 18:30 Uhr (Kommentar: siehe auch (bis 18.7.2018) § 2 Abs. 1 RBStV)

[16] Z.B. Az. 8 K 7894/17, Verwaltungsgericht Karlsruhe, mündliche Verhandlung vom 18.1.2019

[17]
https://m.bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/traenen-vor-gericht-zoff-wegen-gez-da-erwuergte-dominik-seine-freundin-57976654,view=conversionToLogin.bildMobile.html
, 6.2.2019, 0:10 Uhr

[18] https://am-lebensende.de/gez-abmeldung-todesfall/ , 10.2.2019, 21:00 Uhr

[19] Die mündlichen Aussagen von Richtern in Verhandlungen am Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass ihnen kein einziger Befreiungsfall wegen besonderer Härte, nach 1.1.2013 bekannt sei. Mir ist auch keiner bekannt. Ihnen?

[20] "Die Befreiungstatbestände in § 4 Abs. 1 RBStV sind abschließend", Urteil zu Az. 8 K 8422/18 Verwaltungsgericht Karlsruhe,
S. 5 Abs. 2, „Eine analoge Anwendung der Befreiungstatbestände des § 4 Abs. 1 S. 1 RBStV auf weitere, dort nicht geregelte Fallgruppen, kommt nicht in Betracht. Die Befreiungstatbestände in in § 4 Abs. 1 RBStV sind abschließend.“

[21]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310245/umfrage/von-der-rundfunkbeitragspflicht-befreite-personen/#0,
6.2.2019 , 0:45 Uhr

[22]
https://m.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/exklusive-erhebung-fuer-focus-online-umfrage-schock-45-prozent-der-deutschen-haben-wenig-oder-kaum-vertrauen-in-die-justiz_id_10120663.html
, abgerufen am 1.2.2019, 17:50 Uhr

[23] (bis 31.12.2012) § 1 Abs. 1 Nr. 7 und 8 RFGebBefVO, siehe Verweis im Urteil zu Az. 8 K 8422/18 Verwaltungsgericht Karlsruhe, S.6.

[24] "Auch Erwerbs¬tätige, die wenig verdienen, müssen häufig nicht zahlen.",https://www.test.de/Rundfunkbeitrag-Neue-Gebuehr-4430458-0/ , 6.2.2019, 17:30 Uhr

[25] (bis 31.12.2012) § 5 Abs. 1 RGebStV

[26]
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0197_D.pdf , 9.2.2019, 19:00 Uhr

[27]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/ , 6.2.2019, 0:40 Uhr

[28] Bafög und Stipendien in Deutschland, Statista Dossier

[29] Z.B. das Studierendenwerk liefert die nötigen Informationen.
Z.B. können Bafög-Empfänger*innen ohne Einbußen beim Bafög minijobben.

[30]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165570/umfrage/empfaenger-von-grundsicherung-in-deutschland/
, 6.2.2019, 23:15 Uhr

[31] Z.B. Az. 2 K 8625/18, Verwaltungsgericht Karlsruhe, mündliche Verhandlung vom 18.1.2019

[32] "SWR Aktuell" vom 5.2.2019, gesendet 19:30 Uhr, Beitrag 19:44:12 Uhr bis 19:48:39 Uhr

Aufzeichnung:
https://swrmediathek.de/player.htm?show=2bf29600-297d-11e9-b7ee-005056a12b4c
, Beitrag: Minute 14:12 bis Minute 18:39, gesichtet am 6.2.2019, 13:00
Uhr, besonders: von Minute 17:28 bis Minute 18:00 und von Minute 15:27
bis Minute 17:28

[33] Verhandlungstage, z.B. 14.12.2018, 18.1.2019, am
Verwaltungsgericht Karlsruhe

[34] https://de.wikipedia.org/wiki/Russellsche_Antinomie , 15.2.2019, 20:00 Uhr

[35]
http://www.ard.de/home/die-ard/organisation/Vielfalt_und_Qualitaet_im_Programm/324788/index.html , 16.2.2019, 10:45 Uhr

Archiv: http://archive.is/75AcS , 16.1.2019 10:08:55
UTC;https://web.archive.org/web/20190216101303/http://www.ard.de/home/die-ard/organisation/Vielfalt_und_Qualitaet_im_Programm/324788/index.html , 16.2.2019, 11:15 Uhr

[36]
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html , 16.2.2019, 11:30 Uhr

Archiv: http://archive.is/eX5wU , 22 Jan. 2018 15:05:03
UTC;https://web.archive.org/web/*/https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html,
16.2.2019, 11:30 Uhr

[37] Vermerk der "Bundesagentur für Arbeit" vom 27.9.2018, Verwaltungsgericht Karlsruhe Az. 8 K 6248/17, S. 29 in der Akte

[38]
http://m.spiegel.de/lebenundlernen/uni/bafoeg-reform-hoehere-saetze-hoehere-freibetraege-schuldenerlass-a-1250810.html#ref=recom-outbrain
, 6.2.2019, 18:15 Uhr

[39]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/878994/umfrage/beitragskonten-fuer-den-rundfunkbeitrag-nach-mahnstufe-in-deutschland/ , 9.2.2019, 19:15 Uhr

[40] Anzahl an Drohungen mit “Haft“ im Auftrag [Anm.: Zust. LRA] von Südwestrundfunk und “ARD ZDF Deutschlandradio BS“ in meinem direkten Umfeld: 2.

[41] Anzahl an Drohungen mit “Zwangsvollstreckung“von Südwestrundfunk und “ARD ZDF Deutschlandradio BS“ gegen mich, als [Studierede*r], siehe SWR-Verwaltungsakte zu Az. 8 K 6248/17
Verwaltungsgericht Karlsruhe, z.B. auf S.50 (#9), S. 47 (#8), S. 46 (#7), S.42 (#6), S. 41 (#5), S. 33 (#4), S. 32 (#3), S. 28 (#2), S. 27 (#1): 9 Anm.: #Anzahl

[42]
https://www.sat1.de/tv/die-sat-1-reportage/episoden/stolz-und-stuetze-papa-braucht-endlich-arbeit-die-sat-1-reportage , 6.2.2019, 22:25 Uhr


Ungeordnete Quellen:


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Rundfunkgebühren_bis_2012 , 9.2019, 19:00 Uhr

•        https://www.betriebsausgabe.de/wiki/rundfunkgebuehren ,
9.2.2019, 19:00 Uhr


https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1557/20150305_Pressemeldung_Mehreinnahmen_ARD_ZDF_DRadio.pdf
, 9.2019, 19:00 Uhr


https://www.swr.de/-/id%3D7961816/property%3Ddownload/nid%3D7687068/fjrz0v/index.pdf , 9.2019, 19:00 Uhr


https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/der-new-speak-der-ard-wie-wir-manipuliert-werden-sollen
, 16.2.2019, 16:30 Uhr


https://www.dbsv.org/gftb-empfehlung-rundfunkbeitragsbefreiung-fuer-taubblinde-menschen.html
, 16.2.2019, 16:00 Uhr


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.pdf;jsessionid=133DA9C5926BF0147CBB51B07BC1A155.2_cid394?__blob=publicationFile&v=2 , 16.2.2019, 15:30 Uhr


https://photovoltaikbuero.de/pv-know-how-blog/muss-man-als-betreiber-einer-photovoltaikanlage/ , 16.2.2019, 17:00 Uhr


https://www.berliner-kurier.de/berlin/brandenburg/saustall-gez--wir-zahlen-rundfunkgebuehren-fuer-unsere-schweine---24414616 , 16.2.2019, 17:05 Uhr


https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/grafing-ort28746/grafinger-landwirt-bezahlt-fuer-seine-kuehe-gez-oeffentlich-knechtlich-8134388.html , 16.2.2019, 17:10 Uhr


https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2688/umfrage/entwicklung-der-gez-gebuehr-seit-1954
, 16.2.2019, 17:15 Uhr (Kommentar: Einzelbeträge ohne Bezug)

•        https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Motschmann , 16.2.2019, 17:30 Uhr



Bitte selbst recherchieren. [Anm.: An Frau Motschmann gerichtet, die keinerlei Referenzen nennt.]


Aktuell:

E.Motschmann (CDU, MdB): Politik muss den ö.r.-Rundfunk schützen (m. Abstimmung)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30955.0.html


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b
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5. Mai 2019, 19:19 Uhr

Zitat
Sehr geehrte Frau Motschmann,

seit 16.2.2019 warte ich auf Ihre Antwort zur Fortführung oder Beendigung unserer bisherigen Unterhaltung.

Ich hatte Sie mit einer Gegendarstellung zu Ihrer Pressemitteilung vom 8.1.2019, gestützt durch Fakten und Referenzen, konfrontiert. Seitdem kam keine Antwort mehr von Ihnen.

Inzwischen haben Sie am 4.5.2019 einen weiteren Artikel veröffentlicht, auf den ich hier nicht eingehe [-]. Dies wäre sinnlos, denn Fakten und Referenzen interessieren Sie nicht.

Aus gegebenem öffentlichem Interesse werde ich unsere Schreiben veröffentlichen. Ich gehe nach 79 Tagen ohne Antwort davon aus, dass Sie dem nichts mehr hinzuzufügen oder entgegenzusetzen haben.

Die Veröffentlichung in einem für jeden zugänglichem Forum finden Sie hier:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30965.msg192875.html


Sollten Sie oder eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen wider Erwarten noch etwas hinzufügen wollen, so können Sie dies tun oder nicht. Ich wünsche mit Ihnen keinen weiteren Kontakt, es sei denn, Sie entschuldigen sich.

Mit freundlichen Grüßen

[...]

[-] https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-ard-und-co-gestalten-zukunft/24304830.html , https://web.archive.org/save/https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-ard-und-co-gestalten-zukunft/24304830.html , abgerufen am 5.5.2019, 16:51 Uhr


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Gut, war ne Menge Text, aber habe ich es nur überlesen oder hast du tatsächlich trotz der vielen richtigen Hinweise, nicht aufgeführt, dass es per Definition nicht solidarisch ist, dass jemand, der eine Wohnung alleine bewohnt, genauso viel bezahlt wie jemand der seine Wohnung mit mehreren Personen teilt?
Immerhin heißt das übersetzt, dass jemand für eine schier unbegrenzte Personen, die in seiner Wohnung leben und das ÖR-Medium konsumieren könnten nur ein mal einen Beitrag entrichten muss, während jemand, der alleine konsumieren könnte, den gleichen Beitrag zahlt. Heißt konsequenterweise, jeder der in einer Wohnung wohnt, bei der es bereits einen Beitragszahler gibt, ist vom Beitrag befreit. Das mag vieles sein, aber nicht solidarisch, denn es zahlen eben nicht alle oder viele, sondern nur einige, für alle. Das widerspricht der Definition von solidarisch in Gänze.


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Das mit der Solidarität ist ein sehr guter Punkt, den ich nicht ausgearbeitet habe.

Das Thema meiner Kritik war Frau Motschmanns Aussage
Zitat von: E. Motschmann
Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr gestiegen [...]

Das habe ich länger recherchiert, jedoch nicht alle mir bekannten Beispiele aufgelistet - sonst wäre es tatsächlich ein Buch geworden. In der gegebenen referenzierten Aufbereitung, meiner Meinung nach kein schwieriger Text.

@Nevrion: Ich würde dir Vorschlagen, ihr zum Thema "Solidarität(sprinzip)" deine Kritik zu schreiben. Frau Motschmann wirkte in ihrer ersten Mail sehr freundlich.

Zitat von: E. Motschmann
Ich bleibe bei meiner Aussage, dass sich für die große Masse der Beitragszahler der Beitrag seit 2009 nicht erhöht hat.
Dies ist eine infinitesimal kleine Annäherung und andere Aussage. Mein Anliegen war, dies in einer ersten Gegendarstellung zu wiederlegen.

Leider scheint Sie nicht gesprächsbereit zu sein und einseitig parteisch die von ÖR-Vertreter*innen gewohnte Rundfunkideologie zu porträtieren.

Zitat von: E. Motschmann
Journalisten stehen nicht unter „Artenschutz“. Diejenigen, die völlig zu Recht Gesellschaft und Politik kritisch unter die Lupe nehmen, reagieren nicht selten sehr empfindlich, wenn sie selbst kritisiert werden. [Anm.: Sagt die "Journalistin" E. Motschmann, die Kritik empfindlich ignoriert.]
Quelle: https://tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-ard-und-co-gestalten-zukunft/24304830.html

Siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30955.msg192878.html#msg192878

Ich habe Beispiele von Personengruppen, die besonders belastet sind und zu denen es statistische Zahlen gibt, sowie Ereignisse geliefert, die belegen, dass Frau Motschmann und Ihre Kolleg*innen (z.B. 23.12.2017, 15:35 Uhr Thorsten Klein, 28.12.2018 Malu Dreyer, ...) Lügen behaupten (s.o. Begründungen warum). "Thema: Die 2009 Lüge?".

Zwei Verbesserungen, ich habe in meinem Schreiben irgendwo Kubikmeter statt Quadratmeter stehen. Außerdem habe ich z.B. BAföG-Studierende 2017 betrachtet und mit den davon "befreiten" verglichen:
Zitat
Ähnlich verhält es sich bei BAföG-Empfängern. 2017 waren 122.055 Empfänger von Ausbildungsförderung befreit [21], doch gibt es 556.573 BAföG-Empfänger [28].
Hier sollte beachtet werden, dass innerhalb der Gruppe nur - nicht bei den Eltern wohnende - BAföG-Empfänger*innen  nach aktueller Rechtslage (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 a) RBStV) "befreiungsberechtigt" sind (ob das fair ist, ist eine andere Frage). Ich kenne zwei Studien, welche die Wohnsituation im genannten Zeitraum beschreiben (eine CHE und eine von CBRE GmbH). Eine bessere Näherung der Anzahl betroffener "nicht befreiter" Studierender errechnet sich z.B. mit dem gewichteten Mittelwert mit Berücksichtigung der Anzahl Teilnehmer dieser Studien. Aufgerundet und gleichverteilt ergeben sich etwa 24% die daheim wohnen. Die Diskrepanz zwischen "befreiten" und "nicht befreiten" hier und bei den anderen Gruppen bei Berücksichtigung RBStV-typischer Besonderheiten bleibt jedoch hoch, sodass mein Argument nicht geschwächt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2019, 11:47 von DumbTV«
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