Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das Z geführt hat, kam heraus, daß die Beitragsbescheide völlig ohne menschliches Zutun vollautomatisch innerhalb von Köln erstellt werden (wir wissen aber auch, daß sie von ganz anderen Rechnern ausgedruckt und zur Post gebracht werden).
Eine Maschine erstellt Verwaltungsakte und der Clou ist auch noch, daß niemand für den Betrieb der Maschine verantwortlich zu sein scheint, jedenfalls wollte sich der RBB dazu nicht äußern.
Z versuchte per Beweisantrag näheres zu erfahren, dieser wurde jedoch als Ausforschungsbeweiserhebungsabsicht abgelehnt, weil sich der RBB dann hätte um Kopf und Kragen reden müssen und das darf in einem Gerichtsverfahren nicht sein, daß man sich selbst belasten muß...
Im Urteil konnte Z tatsächlich nachlesen, daß es auf die Gültigkeit des Verwaltungsaktes gar nicht angekommen ist, weil ja der Rundfunkbeitrag bereits per Gesetz fällig wäre...