Autor: 29. April 2019, 22:37
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/hna.pngHNA, 29.04.2019Umzug, Sozialfall & Co.So befreien Sie sich jetzt ganz legal vom RundfunkbeitragDer Rundfunkbeitrag ist für alle verpflichtend. Doch viele Deutsche sind damit nicht einverstanden - und wehren sich. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.Von Jasmin Pospiech
Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen, der vom Beitragsservice allgemein erhoben wird. Das Geld daraus fließt an die öffentlich-rechtliche Sendern wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Doch mit der Einführung vor vier Jahren gab es viel Unmut bei den Deutschen. Schließlich ist die Rundfunkgebühr in vieler Augen nicht fair.
Rundfunkgebühr: Befreiung für Zweitwohnsitz beantragen
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Rundfunkgebühr: Pauschalbetrag bleibt immer gleich
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Umzug in Wohn- oder Lebensgemeinschaften: Beitrag abmelden
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"Besondere wirtschaftliche Härte" - Ausnahmefälle werden befreit
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Landespflegegeld in Bayern: Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag lohnt sich
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Weiterlesen auf: https://www.hna.de/geld/rundfunkbeitrag-2019-ausnahmefaellen-legal-befreien-lassen-gehen-zr-8124475.htmlHinweis/ Aufruf:
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»Letzte Änderung: 29. April 2019, 22:59 von Bürger«