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Autor Thema: Kleine Anfrage NRW: „Indexierung“ des Rundfunkbeitrags – Wie positioniert ...  (Gelesen 1253 mal)

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
Drucksache 17/5883, 18.04.2019

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2225 vom 27. März 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/5591

Automatische Steigerung („Indexierung“) des Rundfunkbeitrags – Wie positioniert sich die Landesregierung?

Zitat
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Landesregierung hatte sich in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage von Dezember (Drs. 17/4657) in der Frage einer möglichen zukünftigen Indexierung von Rundfunkbeiträgen nicht eindeutig positioniert und auf weitere Beratungen im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März dieses Jahres verwiesen.

Inzwischen wurde bekannt, dass in dieser Runde ein Indexmodell favorisiert werde. So berichtete z.B. der Kölner Stadt-Anzeiger am 22. März:

„Mehrere Modelle stehen zur Diskussion, laut der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wird ein Indexmodell favorisiert. Doch entschieden sei noch nichts. Bis Juni diesen Jahres soll ein endgültiger Vorschlag stehen.“

Der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) erklärte dem Merkur, dass er für ein Indexmodell sei, bei dem die Rundfunkgebühren zukünftig parallel zu den Verbraucherpreisen steigen sollen.

Bisher legte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Ministerpräsidenten regelmäßig einen Vorschlag vor, über den diese einstimmig befinden mussten.

Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2225 mit Schreiben vom 18. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie hat sich der Ministerpräsident in der Frage der zukünftigen Ausgestaltung des Festlegungsverfahrens für den Rundfunkbeitrag positioniert?
Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat am 21. März 2019 in Berlin einvernehmlich (unter anderem) beschlossen, zu prüfen, ob ab dem 1. Januar 2023 der Rundfunkbeitrag mittels eines Index angepasst werden soll. Eine Entscheidung über das „Ob“ einer indexbasierten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit noch nicht getroffen; ebenso wurden keine Vorfestlegungen zum „Wie“, d.h. zur Ausgestaltung der angedachten Indexierung getroffen.

2. Stellt eine Indexierung nicht einen Abbau demokratischer Kontrollinstrumente dar?
Die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt in erster Linie ihren jeweiligen Aufsichtsgremien. Die aus gesellschaftlichen Gruppen plural zusammengesetzten Gremien prüfen insbesondere die Einhaltung des gesetzlich bestimmten programmlichen Auftrags und üben Befugnisse zur Mitbestimmung über den Haushalt aus. Dieses System wird durch eine Indexierung nicht berührt.
Den Landesparlamenten obliegt demgegenüber die Entscheidung über den durch Gesetz zu bestimmenden Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für dessen Erfüllung den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen ist, wie auch über das Finanzierungsmodell selbst. Auch hieran ändert eine Indexierung nichts.
Die Landesregierung weist ergänzend darauf hin, dass der Rundfunkbeitrag nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden darf (BVerfGE 90, 60, 94). Der Bedarf der Rundfunkanstalten ist insofern allein anhand objektiver Maßstäbe zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat daher auch die Möglichkeit indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung gesehen (BVerfGE 90, 60, 103).

3. Wie soll trotz automatischer Beitragsanpassung sichergestellt werden, dass die Rundfunkanstalten sparsam mit den Beitragseinnahmen umgehen?
Die Landesrundfunkanstalten sind zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Dieser Grundsatz soll auch zukünftig weiterhin gelten.

4. Wurden im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mögliche Sparmaßnahmen bei den Rundfunkanstalten erörtert?
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. März 2019 erneut deutlich gemacht, dass die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegten Einsparvorschläge nicht die im Oktober 2016 zum Ausdruck gebrachten Erwartungen erfüllen und auch von der KEF aufgezeigte Einsparpotenziale unberücksichtigt lassen. Aus Sicht der Länder sind weitere Einsparanstrengungen der Rundfunkanstalten - auch über 2021 hinaus - erforderlich.

5. War das sogenannte „Framing-Manual“ der ARD Gegenstand der Verhandlungen?
Das unter dem Titel „Framing-Manual - Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD“ erstellte Gutachten war nicht Gegenstand der Beratungen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. März 2019.

Download des Originaldokuments (pdf, ~365 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5883.pdf


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