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Autor Thema: Sat.1 Beiträge zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in "Die Sat.1 Reportage"  (Gelesen 8745 mal)

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STOLZ UND STÜTZE - PAPA BRAUCHT ENDLICH ARBEIT - DIE SAT.1 REPORTAGE
https://www.sat1.de/tv/die-sat-1-reportage/episoden/stolz-und-stuetze-papa-braucht-endlich-arbeit-die-sat-1-reportage

Erstausstrahlung: 6.2.2019.

Beitrag zum "Rundfunkbeitrag" als Text:

Zitat
[...]

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen, steht vor der Tür eines Mehr-Parteien Wohnhauses] Wir gehen jetzt zu ner Dame. Ist ne Forderung der "GEZ". Des sind 600€. Jetzt müssen mar Mal gucken wie's weitergeht.

Sprecher: 600€ Gebühren, das heißt die "Schuldnerin" zählt seit fast 3 Jahren keine Rundfunkbeiträge mehr. [Gerichtsvollzieherin klopft an einer Wohnungstür]

Gerichtsvollzieherin: Hallo Frau ****** [Pieps, Name der "Schuldnerin"], ****** [Nachname der Gerichtsvollzieherin, sehr freundlich]. Grüß Gott. Darf ich reinkommen?

"Schuldnerin": [freundliches] Hallo, Frau ****** [Nachname der Gerichtsvollzieherin] [Händeschütteln]. Gern, kommen Sie nur rein.

Gerichtsvollzieherin: Dankeschön.

Sprecher: Eine große gepflegte Wohnung. Nach Geldmangel sieht es gar nicht aus [beide Damen laufen durch die Wohnung und setzen sich an einen Tisch. Die "Schuldnerin" hat ihre Arme verschränkt].

Gerichtsvollzieherin: Heut komm ich im Auftrag der GEZ.

"Schuldnerin": Mh hm.

Gerichtsvollzieherin: Wir ham ne Forderung von 600€ ungefähr.

"Schuldnerin": Mh hm.

Gerichtsvollzieherin: Können mar da irgendwas zahlen?

"Schuldnerin": [seufzt] Lei... Nein.

Gerichtsvollzieherin: Hat sich nichts verändert?

Gerichtsvollzieherin: Ok.

"Schuldnerin": Da hat sich gar nichts geändert.

Gerichtsvollzieherin: Mh hm.

Sprecher: [Die beiden Damen gestikulieren im Hintergrund] Eine verzwickte Situation. Die "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig und damit eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit. Sie erklärt der Gerichtsvollzieherin, wie es wahrscheinlich trotzdem zu der Forderung von 600€ gekommen ist.

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] Die Situation ist hier die Forderung der GEZ über 600€. Die Schuldnerin ist befreit, hat auch diese Befreiungsnachweise an die GEZ geschickt. Allerdings nur formlos. Und die ["GEZ"] sagen jetzt, die ["GEZ"] haben nichts bekommen. Das heißt [Pause] ja, die vollstrecken natürlich.

Sprecher: Hätte die "Schuldnerin" ihren Antrag auf Gebührenbefreiung per Einschreiben geschickt, hätte sie die Probleme jetzt wahrscheinlich nicht. So haben sich "Schulden" angehäuft, die sie nicht zahlen kann.

"Schuldnerin": [an die Zuschauer*innen] Ich bekomme also ähhh Erwerbsunfähigrente 650€ und des Betrag is schon 600-nochwas, also ich weisch nicht ganz genau. Und wie soll ich Mal mit dem was ich an Rente bekomme 650€ und dess ist ja 600€. Da muss ich Mal ko...ucken wie ich des zahlen müssen. Für mich macht des auch aus, wenn ich Mal auch mit kleine Rate zahlen werde. Also ist schon Betrag.

Sprecher: 600€ für die Frührentnerin eine enorme Belastung. ****** [Name der Gerichtsvollzieherin] hat Mitgefühl.

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] Es gibt natürlich schon Sachen. Man kennt die "Schuldner" Jahre lang, auch die Kinder und es gibt immer wieder "Schuldner", die wachsen einem mehr ans Herz [seufzt] und die nimmt man dann au Mal mit in die Nacht, diese Ereignisse, aber meistens geh ich dann zwei Stunden Trainieren am Tag und dann klappt des ganz gut.

Sprecher: [im Hintergrund reden die Damen, die "Schuldnerin" hat die Arme stark verschränkt auf dem Tisch abgelegt] Die "Schuldnerin" kann die Forderung nicht aufbringen. Für sie gibt es nur die Möglichkeit der Vermögensauskunft.

Gerichtsvollzieherin: Wir ham hier ne Vermögensauskunft geleistet ...

"Schuldnerin": [schnelles] Ja.

Gerichtsvollzieherin: das heißt sie sind nicht zahlungsfähich, damit dürfen sie Raten zahlen ...

"Schuldnerin": M hm.

Gerichtsvollzieherin: ... einfach an den die GEZ überweisen.

"Schuldnerin": Ok.

Gerichtsvollzieherin: Mit dieser Angabe der ... Beitragsnummer.

"Schuldnerin": M hm.

Gerichtsvollzieherin: ... und die lehnen Ihnen dann diese Ratenzahlung nicht ab, des dürfen die nicht.

Sprecher: [im Hintergrund Hände Schütteln, Abschied] Die Vermögensauskunft wird auch in der Schufa vermerkt. Ein Kredit oder ein Handyvertrag sind in den nächsten 2 Jahren für die "Schuldnerin" nicht möglich.

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] Des is für die Dame natürlich sehr ärgerlich, weil se ne kleine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, von 650€. Sie zählt jetzt kleine Raten an die GEZ direkt. Ich hab Ihr geraten, künftig alle Befreiungen per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ zu senden.

[...]
Quelle: Sat.1, 6.2.2019, 22:25 Uhr (Aufzeichnung, eigener Mitschrieb)


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STOLZ UND STÜTZE - VON WOHNUNGSNOT UND ABSTIEGSANGST - DIE SAT.1 REPORTAGE
https://www.sat1.de/tv/die-sat-1-reportage/episoden/stolz-und-stuetze-von-wohnungsnot-und-abstiegsangst-die-sat-1-reportage

Erstausstrahlung: 31.1.2019

Beitrag zum "Rundfunkbeitrag" als Text:

Zitat
[...]

Sprecher: Sandhausen in Baden-Württemberg. Hier ist fast jeder zehnte Erwachsene überschuldet. Das heißt, er kann seine Schulden aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen. Viel Arbeit für die Gerichtsvollzieher. Eine von ihnen ist ****** [Name der Gerichtsvollzieherin].

Gerichtsvollzieherin: Ich mache diesen Job, weil ich selbst aus armen Verhältnissen komme. Ich war als Kind sehr arm und bin innem Ghetto aufgewachsen, das beeinflusst mein Arbeiten jeden Tag, weil ich weiß wie es ist wenn man Hunger hat und kein Geld und arm iss und des macht mich als Person auch aus. 

Sprecher: Mit 25 Jahren hat ****** [Name der Gerichtsvollzieherin] beschlossen Gerichtsvollzieherin zu werden. Nach einer zweieinhalb-jährigen Ausbildung zur Justizbeamtin, wurde sie eine der weit über 4.000 Gerichtsvollzieher in Deutschland.

Gerichtsvollzieherin: Ich bin in Sandhausen unterwegs und in Leimen. Sandhausen hat ungefähr 17.000 Einwohner und dort bin ich ungefähr in jedem zweiten Haushalt. Leimen hat ungefähr 27.000 Einwohner und dort bin ich auch mindestens in jedem zweiten Haushalt.

Sprecher: Für das solide Baden-Württemberg eine erschreckende Quote. Die Gerichtsvollzieherin ist ständig unterwegs.

Gerichtsvollzieherin: Am Tag hab ich ungefähr so 10 bis 15 Termine, die ich dann abfahre.

Sprecher: Die Beamtin ist für das Abkassieren von Vollstreckungsbescheiden zuständig.

Gerichtsvollzieherin: [an Zuschauer*innen] Hier ham war ne kleine Forderung der GEZ. Die "Schuldnerin" betreibt hier einen Gnadenhof und zählt ihre "Schulden" bei mir in monatlichen Raten ab. [Gerichtsvollzieherin am Hoftor, am Mobiltelefon zur "Schuldnerin"] Hallo Frau ******, ******, ich wäre da. Ja, sind die Hunde weg? Alles klar, Danke, bis gleich, Tschau. Hallo ...

"Schuldnerin": Hereinspaziert, hahaha ...

Gerichtsvollzieherin: Na, wie geht's denn,  ...

"Schuldnerin": Hallo ...

Gerichtsvollzieherin: ... na, alles gut? [Herzliche Begrüßung, Umarmung mit Küsschen]

"Schuldnerin": Ja, muss, muss ...

Gerichtsvollzieherin: ... Au jeijei

"Schuldnerin": Morgen [vielleicht zur Kammerabedienenden Person? Es fällt auf: die Schuldnerin hat ein zugefallenes Auge].

Sprecher: Normale private Haustiere, wie Hunde oder Katzen dürfen Gerichtsvollzieher nicht Pfänden [zwei Pferde auf dem Hof werden gezeigt, die sich beschnuppern, dann noch eines in einer Box. Es ist erkennbar, dass es Gnadentiere sind.]. In einer Tierhandlung ginge es rein theoretisch, doch auf diesem Gnadenhof sind nur alte und kranke Tiere. Sie sind nicht mehr verkäuflich. Die Betreiberin des Hofs ist zudem frisch verwittert und hat kaum Geld.

Gerichtsvollzieherin: [zur "Schuldnerin"] Wie ist denn momentan die finanzielle Situation?
Ist sie eher schwierig, oder ...

"Schuldnerin": die is sehr schwierig, weil ich ja keine Rente bekommen, von meim Mann. [die Gerichtsvollzieherin schmust kurz mit einer Katze] Wir waren nur ... wir waren vierzig Jahre zusammen. [holt Geld einen Schein aus der Tasche, Scheinchen] aber nur vier Monate verheiratet. Keiner konnte ahnen, dass er krank wird und vor lauter Schock ist dann noch mein Auge zugegangen. Ähm und man muss ein Jahr verheiratet sein, um Rente zu bekommen [Gerichtsvollzieherin streichelt dieselbe Katze].

Gerichtsvollzieherin: [an Zuschauer*innen] Um die "Schulden" hier einzutreiben, schalt ich mein Gewissen schon bisschen aus. [hadert mit sich]. Es gelingt mir natürlich nicht, weil desgeht mir hier schon ans Herz und deswegen Versuch ich einfach ähm des ganze so zu erledigen, dass es für die "Schuldnerin" und auch für den Südwestrundfunk gut abläuft.

Sprecher: Das heißt, dass die Justizbeamtin hier einer Ratenzahlung zugestimmt hat.

Gerichtsvollzieherin: [zur "Schuldnerin"] Wir haben heute ne kleine Forderung noch für den Südwestrundfunk. Des ist unsere letzte Sache. Die ... der Rest sind 44 Euro 50. Die machen Mär heut fertig ...

Schuldnerin: Mhhm [nickt]

Gerichtsvollzieherin: ... und wenn noch was kommt , dann komme ich gerne wieder [ich glaube, das war auch mit Freude über die "Schuldnerin" und ihre Tiere]

"Schuldnerin": Vielen vielen Dank.

Gerichtsvollzieherin: Gerne.

Sprecher: Da ****** [Name der Gerichtsvollzieherin] selbst aus armen Verhältnissen kommt, zeigt sie großes Verständnis für Menschen in finanziellen Notlagen [im Hintergrund gibt sie der "Schuldnerin" eine Quittung, Rückgeld und ein Formular].

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] En guten Gerichtsvollzieher zeichnet aus, dass er verständnisvoll ist, dass er en gewisses Fingen ... Fingerspitzengefühl hat, dass er ähm mit den Leuten auch entsprechend umgehen kann [bildlich auch mit Tieren, die Gerichtsvollzieherin füttert einem Pferd eine Möhre], dass er sieht, was er vor sich hat.

Sprecher: Und dass man so möglichst konfliktfrei die "Schulden" der Gläubiger vollstreckt auch in diesem Fall [zum Abschied Händeschütteln zwischen der Gerichtsvollzieherin und der "Schuldnerin"].

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] Die "Schuldnerin" lebt hier seit 30 Jahren für ihre Tiere und gibt kein Geld für sich aus. Aber so Sachen wie die GEZ, die nehmen da natürlich wenig Rücksicht und des is auch des einzige, was sie bei mir zahlt. Sie lebt weder über ihre Verhältnisse, noch sonst irgendwas und sie ist keine klassische Schuldnerin.

Sprecher: In Deutschland sind rund 7 Millionen Menschen überschuldet,vor allem auch wegen der  rapide steigenden Mieten.

Gerichtsvollzieherin: Die meisten Gründe warum ich geschickt werde sind meistens  unbezahlte Handyrechnungen, Strafzettel, aber auch Kleingewerbe, die dann praktisch ihre Forderungen nicht eintreiben. können und selbst in Schwierigkeiten geraten.

[...]
Quelle: Sat.1, 6.2.2019, 22:25 Uhr (Aufzeichnung, eigener Mitschrieb)


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STOLZ UND STÜTZE - PAPA BRAUCHT ENDLICH ARBEIT - DIE SAT.1 REPORTAGE
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Sachlage vom 6.2.

Die Gerichtsvollzieherin *** besucht eine „Schuldnerin“, um Forderungen von ~ 600€ der „GEZ“ zu vollziehen. Die „Schuldnerin“ sei „befreit“ und habe die „Nachweise“. Frau „*** GV“ vereinbart mit ihr eine Ratenzahlung und nimmt ihr eine Vermögensauskunft ab. Frau „*** GV“ rät, da sie ihre Nachweise als einfachen Brief an die „GEZ“ geschickt habe, bei welcher angeblich nichts angekommen sei, zu einem Einschreiben mit Rückschein.

Beachten Sie, dass die „Schuldnerin“ Empfängerin einer Sozialleistung ist - die Personen in den Beiträgen der Reportage wenig Geld zur Verfügung haben.

Es fehlt im Bericht der Sat.1 Reportage:

Rechtslage vom 6.2.

Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV), der zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, berechtigt die „Schuldnerin“, zu einer rückwirkenden „Befreiung“ von mindestens drei Jahre. Sehen Sie im aktualisierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach. Hinweis: Es gibt Gerichtsurteile, die für eine „Rückwirkung“ von mehr als drei Jahren entschieden haben. Zu Unrecht gezahlte "Rundfunkbeiträge" werden (auf Antrag) zurückerstattet.

Rechtsgrundlagen: Art. 4 2 d) RÄStV, § 4 Abs. 4 RBStV, § 4 Abs. 1 RBStV, § 4 Abs. 6 RBStV

Zitat von: § 4 Abs. 4 RBStV
Die Dauer der Befreiung […] richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises […]. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung […] beantragt wird […]
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2uzz/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBWrahmen&documentnumber=10&numberofresults=46&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true

Die Information » sie müsse zahlen « ist falsch. Die Dame ist falsch beraten, zu zahlen. Damit Ihr und Zuschauern in „ähnlichen“ Fällen zur Zahlung zu raten, ist unter gegebenen sozialen Umständen unschön.

Keine Rechtsberatung.


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Die Zuschauerredaktion von Sat.1 ist unter

Zitat
zuschauerservice@sat1.de

erreichbar. Quelle: https://www.sat1.de/service/impressum

Bei Interesse bitte selbst prüfen, wer helfen könnte und wen Ihr anschreibt. Danke!


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Beitrag zum "Rundfunkbeitrag" als Text:
Zitat
[...]
Sprecher: [Die beiden Damen gestikulieren im Hintergrund] Eine verzwickte Situation. Die "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig und damit eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit.

Das ist so nicht richtig. Erst bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen ergänzend zur Erwerbsminderungsrente wird Befreiung vom Rundfunkbeitrag bewilligt.

Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24067.msg153016.html#msg153016


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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Zitat
Re: [Ticket#2019032510004195] Die Sat.1 Reportage, Zuschauerservice

[...] <[...]@[...]> Mi., 17. Apr. 2019 um 17:16
An: Zuschauerredaktion SAT.1 <zuschauerservice@zsvc.sat1.de>

Guten Tag Herr ******,

Danke für's Weiterleiten. Noch habe ich keine Rückmeldung von "Die Sat.1 Reportage" bekommen. Sie dürfen meine Kontaktdaten hierfür selbstverständlich weitergeben.

Ich habe mich inzwischen an ein öffentliches Diskussionsforum gewandt. Dort wird über den anonymisierten Beitragstext diskutiert [.].

"Die Sat.1 Reportage" ist herzlich eingeladen an der öffentlichen Diskussion teilzunehmen und zur Klärung beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen

[...]

[.] https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30781.msg192193.html#new , http://archive.is/HWBfh , 17.4.2019, 17:00 Uhr

[...]

Erste E-Mail ging am 14.03.2019 16:23 Uhr an den Sat.1-Zuschauerservice.

Bitte helft mit, das zu klären.


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Bitte helft mit, das zu klären.
Also, sorry, äh... was sollen wir helfen zu klären? Ist mir nicht klargeworden... versteh ich was nicht?


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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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[...] was sollen wir helfen zu klären?

Ich bitte Sat.1 um Berichtigung. Falls es noch jemand für berichtigungswürdig befindet, wendet euch an Sat.1.

Zitat
Ich bitte SAT.1, sowie das Reportage-Team darum, die Dame (und Zuschauer) zu informieren, ihr zu helfen, die zu unrecht bezahlten Rundfunkbeiträge von "ARD ZDF Deutschlandradio BS" zurück zu bekommen [Anm.: schließlich wird behauptet sie sei befreit] und in einer zukünftigen Folge darüber zu berichten.
Quelle: Aus einer vorigen E-Mail an den Sat.1-Zuschauerservice, vom 1.4.2019 19:20 Uhr.

Zitat
Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.

Wie aufgezeigt war die Berichterstattung in den Folgen [...] von "Die SAT.1 Reportage - Stolz und Stütze" fehlerhaft, sowie lückenhaft. Bitte sichten Sie meine gut gemeinten Hinweise. "[...] aus der E-Mail lässt sich dieses [worum es geht] leider nicht erschließen" [Anm.: Antwort vom Sat.1-Zuschauerservice vom 2.4.2019 2:08 Uhr], sollte Ihnen keine Aufzeichnung des genannten Inhalts zur Verfügung stehen, stelle ich Ihnen mein privates Backup zur Verfügung [...] (s.u.). Die "Probleme" in der Berichterstattung finden Sie in meiner gestrigen E-Mail ausführlich erklärt.

Bitte leiten Sie die E-Mails an die für "Die SAT.1 Reportage" zuständigen Verantwortlichen weiter oder nennen Sie mir einen Kontakt. Über eine Rückmeldung zu Ihrem weiteren Vorgehen freue ich mich. Ich weiß Ihre Bemühungen zu schätzen und kann mir vorstellen, dass in der Zuschauerredaktion viel los ist :)

Mit freundlichen Grüßen

***
Quelle: Aus einer vorigen E-Mail an den Sat.1-Zuschauerservice, vom 2.4.2019 17:23 Uhr.

Vielleicht habe ich es nicht geschafft zu erklären was das Problem ist (s.o. u. beachtet den Hinweis von "cecil")

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30781.msg192188.html#msg192188

und es schafft jemand anders.


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@cecil
Zitat
Das ist so nicht richtig. Erst bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen ergänzend zur Erwerbsminderungsrente wird Befreiung vom Rundfunkbeitrag bewilligt.

Und zum xten male die Bedingungen zur Zwangsrundfunkbeitragsbefreiung:


Die Befreiung vom Zwangsrundfunkbeitrag wegen Bezug von Sozialleistung ist nicht mit der Erwerbsminderungsrente verbunden, und umgekehrt die Befreiung vom Zwangsrundfunkbeitrag wegen Erwerbsminderungsrente nicht mit dem Bezug von Sozialleistung. Das sind zwei vollkommen unabhängige Befreiungstatbestände. Die können gleichzeitig auf eine Person zutreffen. Sind aber keine Bedingung.

Befreiungstatbestand wegen Schwerbehinderung:

Zitat
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.

·       Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"

·       Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

·       Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde

Zitat
Die SAT.1 Reportage - Stolz und Stütze" fehlerhaft, sowie lückenhaft

Dem kann man nur zustimmen. Murksreportage.



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Zitat von: Die Sat.1 Reportage vom 6.2.2019
[...]

Sprecher: [Die beiden Damen gestikulieren im Hintergrund] Eine verzwickte Situation. Die "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig und damit eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit. Sie erklärt der Gerichtsvollzieherin, wie es wahrscheinlich trotzdem zu der Forderung von 600€ gekommen ist.

Gerichtsvollzieherin: [an die Zuschauer*innen] Die Situation ist hier die Forderung der GEZ über 600€. Die Schuldnerin ist befreit [Anm.: sagt eine GV und vollstreckt!], hat auch diese Befreiungsnachweise an die GEZ geschickt. Allerdings nur formlos. Und die ["GEZ"] sagen jetzt, die ["GEZ"] haben nichts bekommen. Das heißt [Pause] ja, die vollstrecken natürlich.

[...]

Hier die bisher gefundenen Fehler in "Die Sat.1 Reportage" vom 6.2 rot hervorgehoben.


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Ohne weitere Hintergrundinfos braucht man nicht versuchen, die individuelle Sachlage einzuschätzen. Nur die Aussage des Senders "erwerbsgeminderte sind befreit", wenn sie einzeln für sich betrachtet da steht, stimmt halt nicht.

Da wir keine Rechtsberatung machen, sollte man eine solche auch nicht anbieten! (Bitte Regelwerk, Regel Nr. 2, des Forums beachten)

Erstmal ist es prima, wenn Sat1 auf die prekäre Situation von Erwerbsgeminderten hinweist, die per se nicht von der Beitragspflicht befreit sind. Die Frau hatte ihr Mitgefühl und gut. Viel kritisieren würde ich an der Berichterstattung darum erstmal nicht  ;)


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Erstmal ist es prima, wenn Sat1 auf die prekäre Situation von Erwerbsgeminderten hinweist, die per se nicht von der Beitragspflicht befreit sind.
Sehe ich genauso.

Zitat
Danke SAT.1 für die Reportage, besonders dafür, dass Sie über die Probleme mit dem "Rundfunkbeitrag" berichten.
Quelle: Aus einer vorigen E-Mail an den Sat.1-Zuschauerservice, vom 14.3.2019 16:23 Uhr.

Ohne weitere Hintergrundinfos braucht man nicht versuchen, die individuelle Sachlage einzuschätzen.

Zitat
Fragen

(F1) Es könnte sein, dass sich zur Zeit Ihrer Produktion recherchierte Informationen in der Zeit bis zur Erstausstrahlung von Ihnen unbemerkt geändert hatten. Wann wurde die Reportage produziert?

(F2) Eine kurze Stellungnahme zur Authentizität würde mir bei der Einordnung helfen. Handelt es sich bei den gezeigten Fällen um „echte“ oder „geskriptete“ Fälle?

(F3) Wurde in anderen Folgen, außer denen vom 31.1. und 6.2. von „Rundfunkbeitrags“-Fällen berichtet?

(F4) Würden Sie mir es erlauben, die Video-Ausschnitte zu den benannten Folgen zur Diskussion im Internet in einem öffentlichen-Forum zu veröffentlichen?

(F5) Sind weitere Beiträge zum Thema "Rundfunkbeitrag" geplant (nicht nur als Reportage)?
Quelle: Aus einer vorigen E-Mail an den Sat.1-Zuschauerservice, vom 1.4.2019 19:16 Uhr.

Bisher gibt es leider keine Stellungnahme.

Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit: [...]

Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)

[...]
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2uzz/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBWrahmen&documentnumber=10&numberofresults=46&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true

Ist das nochmal ein anderer Tatbestand?

Rein informativ. Keine Rechtsberatung.


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Da wir keine Rechtsberatung machen, sollte man eine solche auch nicht anbieten! (Bitte Regelwerk, Regel Nr. 2, des Forums beachten)
Die Frage, ob es sich um eine Rechtsdienstleistung handelt, würde sich dann zu jedem Thema stellen, in dem sich jemand zu einer Berichterstattung äußert, die rechtliche Aspekte betrifft, also z.B. auch hier

Rundfunkbeitrag 2019: Warum Sie ihn besser nicht bar bezahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30455.0

Es liegt bei den Machern, z.B. einer Fernsehreportage, sich durch eine umfassende Recherche zu informieren.

Zitat
Idealerweise erzählt er [Reporter], ohne dabei zu werten oder zu kommentieren, auch nicht durch Weglassen.
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reportage

Dafür, dass etwas fehlt habe ich dennoch Verständnis. Durch Feedback in Form von konstruktiver Kritik können wir darauf aufmerksam machen. Es ist beim Thema "Rundfunkbeitrag", glaube ich, fast unmöglich geworden, in kurzer Zeit einen Überblick zu bekommen, um sämtliche, sich öfter ändernde Gegebenheiten zu (er-)kennen.

Zitat
Trotzdem stützt sich eine Reportage vor allem auf nachweisbare Fakten und versucht, allgemein objektiv zu bleiben.
Quelle: https://www.studienkreis.de/deutsch/reportage-merkmale-aufbau/

Ihre Recherche durch eine rechtliche Beratung abzusichern (oder nicht) liegt bei den Machern. Es muss im Interesse der Macher sein, sauber zu Arbeiten, sowie Hinweisen nachzugehen, sonst verliert ihr Sender und sie an Glaubwürdigkeit. Für die Sat.1 Reportage empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Davon profitiert dann ein echter Rechtsberater, ohne Hinweise wohl eher nicht? Wir diskutieren hier über Gesetzestexte.

Zitat von: Die Sat.1 Reportage vom 6.2.2019
[...] [Sprecher] Die "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig und damit eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit. [...] [Gerichtsvollzieherin] Die Schuldnerin ist befreit, hat auch diese Befreiungsnachweise an die GEZ geschickt. [...]
Nach der Berichterstattung der Sat.1-Reportage ist davon auszugehen, dass die "Schuldnerin" einen Befreiungstatbestand erfüllt. Die Frage: Warum keine rückwirkende Befreiung? - ist berechtigt. Unter den betrachteten sozialen Umständen sollte auf diese Möglichkeit ethisch verantwortungsvoll hingewiesen werden. Siehe Pressekodex (z.B. 1-3), https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pressekodex

Genauso: Warum in so einem Fall vollstreckt wird? Ein Interview mit Juristen (z.B. ÖRR-Seite/-Gegenseite um differenziert zu bleiben) bietet sich an.

[...] die Bedingungen zur Zwangsrundfunkbeitragsbefreiung
Es wäre hilfreich, wenn jemand die möglichen (B1., B2., ...) Befreiungstatbestände besser einordnen und mit den entsprechenden Paragraphen zur Befreiung für das gegebene Beispiel verknüpfen / hier nachtragen könnte. Gegebenenfalls bitte von bekannten Fehlauffassungen (A1, ...) abgrenzen. Referenzen sind leichter zu überprüfen, als wenn erst danach gesucht werden muss. Die Möglichkeiten sind überschaubar.

Weitere Meinungen zu den Reportagetexten (s.o.)?


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

b
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Zitat von: Die Sat.1 Reportage vom 6.2.2019
Sprecher: [...] "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig [...]

"Schuldnerin": [...] bekomme [...] Erwerbsunfähig[keits]rente [...]

Sprecher: [...] Frührentnerin [...]

Diese Informationen sind gegeben. Hierzu:

Verminderte Erwerbsfähigkeit
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsfähigkeit

Von der Erwerbsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente
Quelle: https://rentenbescheid24.de/renten-abc/erwerbsminderungsrente-was-und-wie/von-der-erwerbsunfaehigkeitsrente-zur-erwerbsminderungsrente/

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

Zitat von: Wikipedia
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB VI [Rente wegen Erwerbsminderung]) oder die Altersgrenze erreicht hat.

Sehr wahrscheinlich trifft § 4 Abs. 1 Nr. 2 RBStV zu.

Hierzu noch etwas aktuellere statistische Angaben, ergänzend zu letzterem Wikipedia-Artikel.

2017 gibt es statistisch 1.058.827 Empfänger*innen von "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Von diesen sind vom Rundfunkbeitrag 623.214 "befreit".

Zitat von: Wikipedia-Artikel, aus Studie von Irene Becker
So haben nach ihren Berechnungen im Jahr 2007 gut eine Million Menschen ab 65 Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehabt, jedoch nahmen davon nur 340.000 die Leistung tatsächlich in Anspruch. [Anm.: Statistische Angaben zum Anstieg seit 2007 liegen vor.]

Von den 2017 statistisch erfassten Betroffenen sind 435.613 nicht "befreit".

Quelle: Statista, „Statistisches Bundesamt. Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland von 2003 bis 2017“, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165570/umfrage/empfaenger-von-grundsicherung-in-deutschland/ , Abruf: 8.3.2019, 20:30 Uhr

Quelle: Statistisches Bundesamt, GENESIS-Online Datenbank, Suche: „Empfänger von Grundsicherung“, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/data;sid=6F472E29DA8506F02E61EBA72C4C3701.GO_1_3?operation=begriffsRecherche&suchanweisung_language=de&suchanweisung=Empf%C3%A4nger+von+Grundsicherung ? Code „22151-0007”, Inhalt: „Empfänger von Grundsicherung: Deutschland, Berichtsmonat im Quartal, Geschlecht/Altersgruppen/Ort der Leistungserbringung, Einkommensarten“ ? Zeitauswahl: „2017“, Abruf: 9.3.2019,  20:30 Uhr

Quelle: Statista, „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. (n.d.). Anzahl der von der Rundfunkbeitragspflicht befreiten Personen in Deutschland in den Jahren 2016 und 2017“, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310245/umfrage/von-der-rundfunkbeitragspflicht-befreite-personen/ , Abruf: 10.3.2019,  18:00 Uhr

Für 2016 liegen ebenfalls gut recherchierbare Daten vor. Mit den Statistiken bis 2017 lässt sich arbeiten. Bei geeigneten Stellen gibt es auf Nachfrage von Journalisten bestimmt weitere Auskünfte, die nicht jeder so (schnell) erhält ;).

Fakten, Statistische Daten waren in der Sat.1 Reportage auch kurz vor dem Beitrag zum Rundfunbeitrag vom 30.1.2019 wichtig:

Zitat von: Die Sat.1 Reportage vom 30.1.2019
[...] wie 1,5 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland [...]

Sie sollten auch beim Rundfunkbeitrag genannt werden.


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