Da wir keine Rechtsberatung machen, sollte man eine solche auch nicht anbieten! (Bitte Regelwerk, Regel Nr. 2, des Forums beachten)
Die Frage, ob es sich um eine Rechtsdienstleistung handelt, würde sich dann zu jedem Thema stellen, in dem sich jemand zu einer Berichterstattung äußert, die rechtliche Aspekte betrifft, also z.B. auch hier
Rundfunkbeitrag 2019: Warum Sie ihn besser nicht bar bezahlenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30455.0Es liegt bei den Machern, z.B. einer Fernsehreportage, sich durch eine umfassende Recherche zu informieren.
Idealerweise erzählt er [Reporter], ohne dabei zu werten oder zu kommentieren, auch nicht durch Weglassen.
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/ReportageDafür, dass etwas fehlt habe ich dennoch Verständnis. Durch Feedback in Form von konstruktiver Kritik können wir darauf aufmerksam machen. Es ist beim Thema "Rundfunkbeitrag", glaube ich, fast unmöglich geworden, in kurzer Zeit einen Überblick zu bekommen, um sämtliche, sich öfter ändernde Gegebenheiten zu (er-)kennen.
Trotzdem stützt sich eine Reportage vor allem auf nachweisbare Fakten und versucht, allgemein objektiv zu bleiben.
Quelle: https://www.studienkreis.de/deutsch/reportage-merkmale-aufbau/Ihre Recherche durch eine rechtliche Beratung abzusichern (oder nicht) liegt bei den Machern. Es muss im Interesse der Macher sein, sauber zu Arbeiten, sowie Hinweisen nachzugehen, sonst verliert ihr Sender und sie an Glaubwürdigkeit. Für die Sat.1 Reportage empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Davon profitiert dann ein echter Rechtsberater, ohne Hinweise wohl eher nicht? Wir diskutieren hier über Gesetzestexte.
[...] [Sprecher] Die "Schuldnerin" ist erwerbsunfähig und damit eigentlich vom Rundfunkbeitrag befreit. [...] [Gerichtsvollzieherin] Die Schuldnerin ist befreit, hat auch diese Befreiungsnachweise an die GEZ geschickt. [...]
Nach der Berichterstattung der Sat.1-Reportage ist davon auszugehen, dass die "Schuldnerin" einen Befreiungstatbestand erfüllt. Die Frage: Warum keine rückwirkende Befreiung? - ist berechtigt. Unter den betrachteten sozialen Umständen sollte auf diese Möglichkeit
ethisch verantwortungsvoll hingewiesen werden. Siehe Pressekodex (z.B. 1-3),
https://de.m.wikipedia.org/wiki/PressekodexGenauso: Warum in so einem Fall vollstreckt wird? Ein Interview mit Juristen (z.B. ÖRR-Seite/-Gegenseite um differenziert zu bleiben) bietet sich an.
[...] die Bedingungen zur Zwangsrundfunkbeitragsbefreiung
Es wäre hilfreich, wenn jemand die möglichen (B1., B2., ...) Befreiungstatbestände besser einordnen und mit den entsprechenden Paragraphen zur Befreiung
für das gegebene Beispiel verknüpfen / hier nachtragen könnte. Gegebenenfalls bitte von bekannten Fehlauffassungen (A1, ...) abgrenzen. Referenzen sind leichter zu überprüfen, als wenn erst danach gesucht werden muss. Die Möglichkeiten sind überschaubar.
Weitere Meinungen zu den Reportagetexten (s.o.)?