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Autor Thema: Ex-Verf.Richter Kirchhof beklagt Zersplitterung der Rechtsprechung durch EuGH  (Gelesen 7233 mal)

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Welt, 10.04.2019

FERDINAND KIRCHHOF
Ex-Verfassungsrichter beklagt Zersplitterung der Rechtsprechung

Ferdinand Kirchhof sieht den Europäischen Gerichtshof überaus kritisch. Der Ex-Verfassungsrichter spricht von „einseitigen Entscheidungen“ und „autoritativen Antworten“ – und macht eine Reihe von Reformvorschlägen.

Zitat
[…]
Kirchhof machte deshalb mehrere Reformvorschläge. So könne ein „Verbund der nationalen Verfassungsgerichte“ geschaffen werden, um „im Konsens auf der horizontalen Ebene Europas“ gemeinsame Werte zu bestimmen – „statt autoritativ in der Vertikalen“.
Auch würde es ausreichen, wenn nur noch die obersten Gerichte den EuGH anrufen könnten; bisher kann dies beispielsweise ein einzelner Amtsrichter. Doch das begünstige die Umgehung der nachfolgenden Instanzen und tendiere zur Zersplitterung der Rechtsprechung.

Sein Gegenvorschlag: In solchen Fällen sollten die nationalen Verfassungsgerichte einbezogen werden. So könne auch verhindert werden, dass untere Gerichte von sich aus nationale Gesetze wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Europarecht nicht anwenden.

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article191657105/Ferdinand-Kirchhof-Ex-Verfassungsrichter-beklagt-Zersplitterung-der-Rechtsprechung.html

Danke an User "fox" für den Hinweis


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"statt autoritativ in der Vertikalen" so weit bekannt, ist die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten deutsch (§ 184 GVG) wer soll denen ihre Sprache verstehen...........? aber so ist es gewollt!


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l

lex

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Zitat
Kirchhof kritisiert: Auch wenn nationale Gerichte dem EuGH – wie vorgeschrieben – Rechtsfragen vorlegten, habe das bisher nur „autoritative Antworten“ gebracht, „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht ließen“. Der Vorwurf: „Das schadet nicht nur dem Gesamtsystem aus europäischen und nationalen Regeln, sondern mindert auch die Akzeptanz für den Bürger.“

Na da spricht einer aus Erfahrung... Subsidiarität? Beim BVerfG sieht das dann so aus, dass man Grundgesetze vorsätzlich missachtet, um den Willen der Politik durchzuprügeln.
Was mindert die Akzeptanz der Bürger nun mehr? Vielleicht sollte man nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2019, 10:47 von DumbTV«

Z
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Komisch, sind doch die Willkürentscheidungen auch dem Bundesverfassungsgericht zueigen, heute noch so geurteilt, morgen wirds sorum hingebogen, damits paßt.
Wenn EU-Recht nunmal nationales Recht bricht bzw. höherwertig ist, dann ist die EU-Gerichtsebene einfach logisch und notwendig - und zwar für jedes Kommata der deutschen Gesetze.
Das sollte ein ehemaliger Verfassungsrichter verinnerlicht haben.
Und: Wenn ein Amtsrichter bereits den möglichen Verstoß gegen EU-Recht erkennt/vermutet/befürchtet, so ist es doch nur legitim, daß er sich direkt nach Europa wendet, was soll er da noch sämtliche andere Instanzen fragen, genauso wie es einem unteren Gericht nicht zusteht, über die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu urteilen, können das die anderen Gerichte nicht über Europafragen.

Daß einem mal ein Urteil nicht paßt, kommt alle Nase mal vor, das sehen wir ja beim Thema Rundfunk...


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Ausnahmen könnten die Regel bestätigen?

Die Rechtsprechung des EuGH ist keinesfalles zersplittert; möglicherweise wurde sich noch nicht genügend mit dem Prinzip der Gewaltenteilung auseinandergesetzt, welches auf EU-Ebene absolut zur Anwendung kommt?

Und da ist es nur folgerichtig, daß die in die EU-Gesetzgebung eingeflossenen EuGH-Entscheidungen zu neuen Fragestellungen vor dem EuGH führen können, deren Lösungen wiederum in die Rechtsetzung eingearbeitet werden.

Die im Eingangsbeitrag erwähnte und als wünschenswert benannte alleinige Vorlagebefugnis seitens der national höchsten Gerichte würde den EU-Binnenmarkt mitsamt dem Gemeinschaftsrecht aushöhlen und vermutlich irreparabel beschädigen.


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o
  • Beiträge: 1.564
Ich glaube, Herr Kirchhof hat nicht verstanden, wie eine europäische Einigung zustandekommt.

Die EU-Länder haben allein schon historisch bedingt verschiedene Verfassungstraditionen. Dass das britische Recht (der Brexit sei hier mal ignoriert) von Grund auf schon anders gestrickt ist als z.B. das bundesdeutsche Recht, ist allgemein bekannt - die Unterschiede fangen sogar schon bei den Menschen- und Bürgerrechten an. In UK wäre es kein Problem, ein Passagierflugzeug legal abzuschießen (in den USA (mit ähnlicher Rechtstradition) soll man genau das auch einmal gemacht haben).

Dass dem Bundesverfassungsgericht es regelmäßig nicht passt, vom EuGH und auch vom EGMR "überstimmt" zu werden, ist auch schon lange bekannt. Herr F. Kirchhof legt bloß nach und macht halt einen ziemlich dilettantischen Vorschlag.

Herr F. Kirchhof sollte lieber darauf hinwirken, dass die Senate verfassungskonform besetzt werden und dass die dem Gericht zustehende Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde(!) ohne Begründung abzuweisen, wieder abgeschafft wird.

Mit den Steinen, die er im Glashaus wirft, hat er letztes Jahr binnen weniger Stunden die jahrzehntelang erworbene Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichts zerstört. Das "Wunder von Karlsruhe" wurde von ihm beendet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2019, 13:58 von Bürger«

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Die EU-Länder haben allein schon historisch bedingt verschiedene Verfassungstraditionen.
Für das Gebiet der Europäischen Union kann aber die Aussage getätigt werden, daß die nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsländer in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen sind und der dadurch zementierte Grundrechtsschutz zusätzlich weiter greift, als es in der EMRK, des gesamteuropäischen Basisgrundrechts, staatsvertraglich als rechtsgültig vereinbart worden ist.

Zitat
die Unterschiede fangen sogar schon bei den Menschen- und Bürgerrechten an.
Aber nur, wenn man die EMRK ignoriert, die beide Länder insofern mit allen anderen europäischen Ländern eint.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Bruder Ferdinand kann bisher doch überaus zufrieden sein mit den Diensten & Gefallen, die die europ. Rechtsinstitutionen dem »Heiligen Deutschen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk« bislang erwiesen haben.

Der hat hat einfach Langeweile, bzw. kommt nicht klar damit, dass er jetzt eigtl. nichts mehr zu melden hat. Ein unter vielen Ruheständlern verbreitetes Symptom. Er könnte doch bestimmt auch mal ein kleines Gutachten für unsere Anstalten schreiben - es muss ja nicht immer Bruder Paul sein.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
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[..] und dass die dem Gericht zustehende Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde(!) ohne Begründung abzuweisen, wieder abgeschafft wird. [..]

DAS ist momentan in Arbeit

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5492
19. Wahlperiode 05.11.2018


Zitat
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Siegbert Droese,
Franziska Gminder, Jörn König und der Fraktion der AfD

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

H
  • Beiträge: 583
Er könnte doch bestimmt auch mal ein kleines Gutachten für unsere Anstalten schreiben - es muss ja nicht immer Bruder Paul sein.
Das darf er nicht, als Bundesverfassungsrichter a.d. mit Rechtsprechung zum Rundfunkrecht ist es ihm verwehrt, nach dem Ausscheiden aus dem Richteramt des BVerfG ein Gutachten in einer Rechtsfrage zu erstellen, die er selbst mal geurteilt hat.... Ergibt sich irgendwo aus dem Text aus der Homepage des BVerfG.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2019, 15:34 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ist aber nur ein Antrag...

...

DAS ist momentan in Arbeit

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5492
19. Wahlperiode 05.11.2018


Zitat
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Siegbert Droese,
Franziska Gminder, Jörn König und der Fraktion der AfD

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
(Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht)

...dass das geschehen möge. Dafür brauchte die das anstrebende Partei aber eine Mehrheit?


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  • Beiträge: 7.255
...dass das geschehen möge. Dafür brauchte die das anstrebende Partei aber eine Mehrheit?
Hier geht's weiter:

Beschlussempfehlung und Bericht
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909092.pdf

Empfohlen wird darin, den Antrag zurückzuweisen.

Bei sachlicher, scheuklappenfreier Betrachtung sollte dem Antrag aber stattgegeben werden und das BVerfG zu jener Begründung nicht angenommener Beschwerden zurückfinden, die es früher ja auch hatte; denn auch diese dienen der Rechtsfindung, hilfsweise, dem Rechtsfrieden.


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ist ganz schön verlogen und dreist, wenn er sich über „einseitigen Entscheidungen“ und „autoritativen Antworten“ des Europäischen Gerichtshof beklagt, da diese Form der Rechtsprechung ein Markenzeichen seines Vorsitzes am 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes gewesen ist. Unabhängig davon waren es die Beschlüsse seiner Kammer, die die ersten Beschwerden gegen den RBStV im Jahre 2012 auf den langen Instanzenweg geschickt haben, obwohl mit dem §12 RBStV die Gefahr von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Raume stand.

Wenn ich dann auch noch in den Urteilen vom 18. Juli 2018 lese, dass es offensichtlich bei der ablehnenden Entscheidung zu den willkürlich ausgewählten Leitverfahren eine Rolle gespielt hat, dass die „geforderte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet [wäre], wenn die als verfassungswidrig anzusehende Regelung nicht mehr angewendet werden dürfte und Beitragsschuldnern die Möglichkeit der Rückforderung bereits geleisteter Beiträge eröffnet wäre“(Rn. 153), dann kommt mir die Galle hoch, weil dieses Risiko hatte der 1. Senat offensichtlich bewusst im Jahre 2012 in Kauf genommen.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Z
  • Beiträge: 1.525
Ja, die einseitigen Urteile hat das Bundesverfassungsgericht ja nicht gesprochen, denn in Bezug auf ÖRR ging es entweder zugunsten des ÖRR oder auch mal gegen den Kläger.
Auf jeden Fall waren die Entscheidungen immer sehr kreativ begründet, denn eine genaue und saubere Gesetzeslage mit irgendwelchen konkreten Definitionen gab es schließlich nie, hier hatte sich das Bundesverfassungsgericht schon immer angemaßt, am Gesetzgeber vorbei eigene "Gesetze" zu schaffen, die es der Legeslative beinahe unmöglich machen, gestalterisch in die Zukunft des ÖRR einzugreifen, was blieb der Politik anderes übrig, als den ÖRR so zu akzeptieren, wie er ist und dann wenigstens vom System ÖRR mitzuprofitieren...


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Zitat
Beschlussempfehlung und Bericht
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909092.pdf

Empfohlen wird darin, den Antrag zurückzuweisen.

Da schlägt die AfD mal ausnahmsweise was brauchbares vor und dann bekommt man von den anderen Fraktionen eine Klatsche, mit hanebüchenen Begründungen, zusammenfassend als weltfremd zu bezeichnen, denn woher kommen 5000 "offensichtlich unbegründete" Anträge ans Bundesverfassungsgericht, das ist ja wohl ein Postulat, denn es gibt ja keine Begründung, aus der man die "offensichtliche Unbegründetheit" folgern könnte...
Und wenn es mehr Arbeit macht, dann ist diese Arbeit für den Rechtsfrieden halt notwendig, wenn man bedenkt, wieviel Geld für Personal verpulvert wird, was Bürokratie angeht oder für Rüstung (Panzer die nicht schießen können, historisches Segelschulschiff sanieren statt zwei neue zu kaufen) ausgegeben wird, oder für Geschenke (Subventionen), dann ist das Kostenargument vorgeschoben.
Gute Nacht, Deutschland, Pech nur, wenn die AfD genau wegen solcher Machenschaften tatsächlich an die Macht kommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2019, 16:42 von Zeitungsbezahler«

 
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