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Autor Thema: Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche  (Gelesen 4749 mal)

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SPIEGEL online, 10.04.2019

Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öffentlich-Rechtliche

Von David Böcking und Katharina Koerth

Zitat
Steuern zahlen ARD, ZDF und Deutschlandradio nur begrenzt. Der Bundesrechnungshof fordert die Einschränkung der millionenschweren Vorteile. Auch Materialkäufe der Bundeswehr und Managergehälter werden gerügt.

Aufgrund von Steuervorteilen haben Deutschlands öffentlich-rechtliche Sender in den vergangenen zehn Jahren ungerechtfertigte Subventionen von rund 55 Millionen Euro erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinen "Bemerkungen 2018", die am Mittwoch vorgestellt werden und dem SPIEGEL vorab vorlagen. Für ihre allgemeine Sendetätigkeit müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Steuern zahlen. Wenn die Sender aber Werbeplätze oder Sendungen verkaufen, müssen sie die Einnahmen versteuern. Im Gegensatz zur privaten Konkurrenz können sie dabei allerdings Pauschalen nutzen. So unterliegen der Körperschaftsteuer pauschal 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung. Auch Einkünfte bei der Kapitalertragsteuer dürfen die Öffentlich-Rechtlichen pauschalieren.

Jährliche Vorteile von rund 5,5 Millionen Euro

Nach Ansicht des Rechnungshofes müssten die Pauschalen deutlich angehoben werden, insgesamt gehe es um jährliche Vorteile von rund 5,5 Millionen Euro. Für die Pauschale bei der Programmverwertung fehle außerdem eine gesetzliche Grundlage, weil sie nur auf einer Verwaltungsanweisung beruht.


Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ard-zdf-bundesrechnungshof-kritisiert-steuervorteile-fuer-oeffentlich-rechtliche-a-1262147.html

Anmerkung
... schau mal einer an, sie haben noch mehr  :police: Dreck am Stecken!

Und so schleichen sie von Grauzone zu Grauzone, öffentlich und rechtlich halt.


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lex

  • Beiträge: 223
Heißt Steuerhinterziehung jetzt auf neudeutsch "ungerechtfertigte Subvention":o


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  • Beiträge: 74
Es ist keine Steuerhinterziehung, sondern eine gesetzliche Festlegung (§ 8 Abs. 1 S. 3 KStG).
Der Bundesrechnungshof hinterfragt diesen Sinn der gesetzlichen Regelung, da sie anscheinend zu einer Subvention führt.


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Der Bundesrechnungshof hinterfragt diesen Sinn der gesetzlichen Regelung, da sie anscheinend zu einer Subvention führt.
, die wiederum gemäß EU-Recht eine staatliche Beihilfe darstellt/darstellen könnte, weil alles eine Beihilfe ist, welches geeignet ist, ein Unternehmen von überlicherweise selbst zu tragenden Lasten zu befreien; also nicht nur der konkrete Mittelzufluß durch den Staat, sondern auch der an den Staat nicht zu leistende Mittelabfluß, wenn Wettbewerber diesen leisten müssen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890


bild.de
11.04.2019

Unfaire Steuer-Vorteile
Rechnungshof rüffelt ARD und ZDF


Zitat
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht ungerechtfertigte Steuervorteile für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angeprangert – es geht um Millionen-Vorteile!
[...]

Weiterlesen unter:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesrechnungshof-klagt-an-unfaire-steuervorteile-fuer-ard-und-zdf-61177292.bild.html

Bericht des Bundesrechnungshofs:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018-ergaenzungsband/langfassungen/2018-bemerkungen-ergaenzungsband-nr-07-ungerechtfertigte-steuervorteile-fuer-oeffentlich-rechtliche-rundfunkanstalten-pdf

Zitat
[...]
Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten Mit ihrer allgemeinen Sendetätigkeit (hoheitlicher Bereich) unterliegen die Rundfunkanstalten keiner Besteuerung. Der Rundfunkbeitrag bleibt daher steuerfrei. Soweit sich die Rundfunkanstalten wirtschaftlich betätigen, sind die erzielten Einnahmen dagegen – wie bei anderen Wirtschaftsteilnehmenden – zu besteuern. Hierbei fallen u. a. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Die Gewinne aus den wirtschaftlichen Betätigungen führen bei den Rundfunkanstalten zusätzlich zu Einkünften, die der Kapitalertragsteuer unterliegen.
[...]

Nicht nur Schwindel im sogenannten (hoheitlichen Bereich), sondern auch im wirtschaftlichen. Kurz gesagt, Schwindel auf der ganzen Linie. >:( :police:



Siehe auch:
welt.de, 10.04.2019
Rechnungshof kritisiert Steuervorteile für ARD & ZDF
https://www.welt.de/politik/deutschland/video191697933/Umstrittene-Pauschalen-Rechnungshof-kritisiert-Steuervorteile-fuer-ARD-ZDF.html


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Das Veranstalten von Rundfunk ist grundsätzlich nicht hoheitlich, weil nichts hoheitlich sein kann, wo es Wettbewerb hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2019, 17:28 von Bürger«
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Das Veranstalten von Rundfunk ist grundsätzlich nicht hoheitlich, weil nichts hoheitlich sein kann, wo es Wettbewerb hat.
Und jetzt? Was soll man mit diesem Zitat anfangen? ::)
Schöne Theorie die niemandem wirklich weiterhilft.

Das VG antwortet Dir mit diesem Zitat:
Auszug aus einer Klageabweisung
Zitat
Mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass der Beklagte für die Festsetzung des Rundfunkbeitrags zuständig und bei der Einschaltung des Beitragsservice erfolgten Festsetzung der Rundfunkbeiträge auch hoheitlich als Behörde tätig geworden ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.11.2016-2 S 548/16-,juris,Rn.22 ff.)


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in Nebendiskussionen abdriften, die eigenständig geführt werden sollten oder bereits andernorts geführt werden, sondern hier bitte eng, zielgerichtet und immer mit konkretem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2023, 19:05 von DumbTV«

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Schöne Theorie die niemandem wirklich weiterhilft.
Ist keine Theorie, sondern gültiges Europa- und Bundesrecht, wie im Forum bereits an anderen Stellen näher ausgeführt.

Darüberhinaus bleibt der Verweis auf die im gleichen Thema am 11. April schon getätigte Aussage:

Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30744.msg192021.html#msg192021


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siehe hierzu auch:
Kleine Anfrage BT: Bundesrechnungshof zu Steuervorteilen für örR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31440.0

Zitat
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,  Dr. Florian Toncar, weiter Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10118

Ausführungen des Bundesrechnungshofes zu Steuervorteilen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Zitat
[…]
11.Plant die Bundesregierung, die Pauschalen ab jetzt regelmäßiger zu überprü-fen, so wie vom BRH gefordert? Wieso wurde bis jetzt keine regelmäßige Überprüfung vorgenommen?
[…]
Die Bundesregierung geht aktuell davon aus, dass die bestehenden gesetzlichen und auf Verwaltungsregelungen beruhenden Pauschalierungsregelungen zu einer sachgerechten Besteuerung führen.


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„Ungerechtfertigte Steuervorteile für ö.r. Rundfunkanstalten abschaffen“ (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37172.0


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