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Autor Thema: Antrag BY: Medienstandort BY zukunftsfest gestalten –duales Rundfunksystem...  (Gelesen 3240 mal)

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Bayerischer Landtag
Drucksache18/1289, 27.03.2019

Antrag der Abgeordneten FlorianStreibl, Dr.FabianMehring, Prof.(Univ.Lima)Dr.PeterBauer, ManfredEibl, SusannEnders, Dr.HubertFaltermeier, HansFriedl, TobiasGotthardt,  EvaGottstein,  JoachimHanisch,  WolfgangHauber,  JohannHäusler, Dr.LeopoldHerz, AlexanderHold, NikolausKraus, RainerLudwig, GeraldPittner, BernhardPohl, KerstinRadler, GabiSchmidt, JuttaWidmann, BennoZiererund Fraktion(FREIEWÄHLER)

Medienstandort Bayern zukunftsfest gestalten – duales Rundfunksystem weiterhin stärken

Zitat
Der Landtag wolle beschließen:Der Landtag würdigt das duale Rundfunksystem als Garant für ein reichhaltiges Ange-bot, Vielfalt, aber auch regionale Verwurzelung von Medienangeboten sowie als Eck-pfeiler freier und umfassender individueller Meinungs-und Willensbildung durch die Si-cherstellung  der  informatorischen  Grundversorgung  in  einer  demokratischen  Gesell-schaft.

Vor diesem Hintergrund wird die Staatsregierung aufgefordert, weiterhin für ein starkes duales Rundfunksystem sowie ein ausgewogenes und vielfältiges Medienangebot ein-zutreten, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen im steten Dialog mit Vertretern des öffentlichen Rundfunks und privaten Medienanbietern nachhaltig und zukunftsge-wandt sicherzustellen und sich in den entsprechenden Gremien für dieses Ziel einzu-setzen.

Begründung:
Das duale Rundfunksystem als konstruktives Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern  und  privaten  Medienanbietern  sichert  nicht  nur  ein  vielfältiges, reichhaltiges und hochwertiges Medien-und Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger, sondern ist wesentliche Bedingung für den Zusammenhalt und das Funkti-onieren unserer modernen demokratischen Gesellschaft.Umsowichtiger ist es, eine Medienpolitik zu verfolgen, die dazu beiträgt, dem Anspruch der Bürgerinnen und  Bürger  auf ein  zeitgemäßes Rundfunk-und Medienangebot ge-recht zu werden und gleichzeitig dem veränderten Nutzungsverhalten einer modernen Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen. Gerade dem öffentlich-rechtlichen Rund-funk kommt dabei mehr denn je die Aufgabe zu, Verantwortung für die Bereitstellung qualitativer  und  gesellschaftlich  wertvoller  Inhalte  zu  übernehmen  und  damit  seinem Grundversorgungsauftrag  gegenüber  den  Bürgerinnen  und  Bürgern  nachzukommen. Zur Sicherung der  Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört aber auch, Anreize zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung zu setzen: Dies impliziert so-wohl  sozialverträgliche  Lösungen  für  alle  Bürgerinnen  und  Bürgern,  eine  bedarfsge-rechte Finanzierung, die auch die Suche nach Einsparpotenzialen beinhaltet, aber auch ein flexibilisierter und zugleich fokussierter Auftrag, der den gesellschaftlichen Verän-derungsprozessen  Rechnung  trägt.  Nur  auf  diese  Weise  lässt  sich  die  nach  wie  vor breite  Akzeptanz  in  der  Gesellschaft  gegenüber  dem  öffentlich-rechtlichen  Rundfunk nachhaltig gewährleisten. Ebenso muss die bayerische Medienpolitik aber auch sicher-stellen,  dass  das  duale  Rundfunksystem  weiterhin  als  chancengerechtes  Organisati-onsmodell fungiert, das nationalen privaten Medienanbietern nicht nur gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch gegenüber internationalen Mediengigan-ten die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit er-möglicht.

Die bayerische Medienpolitik muss vor diesem Hintergrund stets vom Willen zur aktiven Gestaltung  und Weiterentwicklung  getragen  sein,  um  auf  die  fortschreitende  Konver-genz und Komplexität der Medien, aber auch auf neue Gefahren wie Filterblasen, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder die Algorithmisierung der sozialen Medien adä-quat reagieren zu können und so den Verbraucher-und Jugendschutz in allen Medien gewährleisten zu können: Und dies alles unter der Bedingung, keine Überregulierung oder Reduktion der Vielfalt der Medienangebote zu riskieren.

Oberstes  Ziel  der  bayerischen  Medienpolitik muss  immer  ein  chancengerechter  Aus-gleich sein, der es allen Anbietern ermöglicht, ihr Entwicklungspotenzial in der bayeri-schen Medienlandschaft voll zu entfalten. Nur auf diese Weise lassen sich die Rahmen-bedingungen gewährleisten, unter denen Bayern als erfolgreicher und zukunftsfähiger Standort der Medienwirtschaft langfristig erhalten bleibt. Und nur so lässt sich der um-fassende Zugang zu einem transparenten und vielfältigen Informations-und Medienan-gebot als Forum des öffentlichen Diskurses nachhaltig sicherstellen, auf dessen Grund-lage sich Bürgerinnen und Bürger der demokratischen Gesellschaft verantwortungsvoll, eigenständig und kritisch-reflektiert Meinungen bilden und Entscheidungen für sich und künftige Generationen treffen können.
Download des Originaldokuments (pdf, ~260 kb)
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001000/0000001155.pdf

Alternativ-Download im Anhang


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lex

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In was für einer Blase leben die...

Was bedeutet denn der duale Rundfunk für die Privaten?
Dass sie sich quasi gegen Monopolisten behaupten müssen.

Vielfalt? Das ist doch Augenwischerei... chancengerechter Ausgleich? Das ich nicht lache.


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[...]
Begründung:
Das duale Rundfunksystem als konstruktives Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern und privaten Medienanbietern sichert nicht nur ein vielfältiges, reichhaltiges und hochwertiges Medien- und Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger, sondern ist wesentliche Bedingung für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer modernen demokratischen Gesellschaft. [...]
Abgesehen von den nach DDR müffelnden Framing-Parolen im zweiten Teil des Satzes (und den weitern Absätzen dieses Pamphlets), ist schon im ersten Teil des Satzes ein offensichtlicher Denk- oder (gar bewusster?) Formulierungsfehler, denn das "duale Rundfunksystem" bezieht sich ausschließlich auf "Rundfunk", d.h. das "Rundfunk-System" zwischen einerseits öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sendern und andererseits privaten Rundfunk-Sendern.

Das "duale Rundfunksystem" bezieht sich somit ausdrücklich nicht auf jegliche anderen privaten und auch gemeinnützigen Medien, d.h. auch nicht auf Print-Medien und auch nicht auf online-Medien des "multiplen Telemediensystems" im Alltags- und Kommunikationsnetzwerk "Internet".

In gebetsmühlenartiger Wiederholung daher auch hier noch mal der Verweis auf
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Nachdem sich die Freien Wähler schon wegen des PAG1 mit der CSU ins Bett gelegt haben, fanden sie es dort wohl zu gemütlich...

1Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
(Polizeiaufgabengesetz – PAG)
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

M
  • Beiträge: 508
Denk- oder (gar bewusster?) Formulierungsfehler
Wohl eher nicht.
Zwar spricht noch das Bruderurteil in RN 77 „im Rahmen der dualen Rundfunkordnung“ (nur) von der „Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung“ und nicht vom Funktionsauftrag der Medienberichterstattung.
Aber - wie wir wissen - wird der Medienstaatsvertrag kommen!
Siehe hier:
Zitat
2 Abs. 2 Nr. 19 wird wie folgt neu gefasst: „19. unter öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten zu verstehen: von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio jeweils nach Maßgabe eines nach § 11 f Abs. 4 durchgeführten Verfahrens angebotene Telemedien, die journalistisch-redaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind, Bild, Ton, Bewegtbild, Text und internetspezifische Gestaltungsmittel enthalten können und diese miteinander verbinden.
Quelle: https://www.vau.net/system/files/documents/22_raestv_2018-06-14.pdf

Und hier:
Zitat
Die Medienanstalten regen an, nur das Merkmal „redaktionell“ in den Rundfunkbegriff mit aufnehmen. Das Tatbestandsmerkmal „journalistisch“ ist kein zeitgemäßes Abgrenzungskriterium und wird von der Rechtsprechung nicht als Maßstab vorausgesetzt.
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Ueber_uns/Positionen/2018_09_25_Stellungnahme_der_Medienanstalten_zum_Medienstaatsvertrag.pdf
Rechtschreibfehler in Orginal, Hervorhebungen nicht im Orginal ;-)


Und wenn der Medienstaatsvertrag da ist, wäre es dringend erforderlich diesen per Normenkontrollklage zu beklagen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

Aber wer, ja wer nur soll‘s dann tun?
 :o


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gemütlich...
So scheint es wohl!?

Zum Ausbau des Überwachungsstaats braucht es neben den Repressionen der Menschen auch die gleichförmige, überwachte Propaganda.
Die entsprechende Sprachgleichschaltung ist ja bereits in den ARD-ZDF-CSDU-Parteien etabliert.
Und so hört sich die Beschreibung unserer Orwellschen Gesellschaft rosarot an, wenn es heisst:
Zitat
Das duale Rundfunksystem als konstruktives Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern und privaten  Medienanbietern sichert nicht nur ein vielfältiges, reichhaltiges und hochwertiges Medien-und Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger, sondern ist wesentliche Bedingung für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer modernen demokratischen Gesellschaft.

Denn die Wahrheit ist doch:
Zitat
Das deutsche Rundfunksystem als um Zuschauer und Werbemillionen konkurrierendes Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern sichert nicht nur ein Medienangebot für die Bürgerinnen und Bürger, sondern ist wesentliche Bedingung für deren Manipulation und Hinrichtung zu willigen Konsumenten und Ja-Sagern, der Vereinzelung und Entmündigung in unserer scheindemokratischen Gesellschaft.
Oder!?
 :(


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