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  • MDR Rundfunkrat, (öffentliche?) Sitzung Mo 04.11.2019: 04. November 2019
  • MDR Rundfunkrat, (öffentliche?) Sitzung Mo 09.12.2019: 09. Dezember 2019

Autor Thema: MDR-Rundfunkrat: Sitzungen werden ab Herbst 2019 öffentlich  (Gelesen 7051 mal)

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Flurfunk - Das medienblog aus Dresden, 01.04.2019 (Anm.: Wünschenswerterweise kein Aprilscherz ;) )

MDR-Rundfunkrat: Sitzungen werden ab Herbst 2019 öffentlich


Zitat
Der MDR-Rundfunkrat tagt ab Herbst 2019 öffentlich. Dafür hat das Gremium in seiner heutigen Sitzung (1.4.2019) die Satzung geändert. […]

[…] "lediglich Personalangelegenheiten und Angelegenheiten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter behandeln", weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden.

Diskussion seit 2014
In der aktuellen Mitteilung ist der MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage mit den Worten zitiert, dass das Aufsichtsgremium den Schritt aus eigenem Antrieb und Überzeugung gegangen sei […]

Mit der Öffnung der Sitzungen kommt das Gremium dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 über die Arbeit des ZDF-Fernsehrats nach.

Im Nachgang zu dem Urteil hatte der MDR-Rundfunkrat erstmals 2014(!) beraten, ob die Sitzungen öffentlich sein könnten […]

Weiterlesen auf:
https://www.flurfunk-dresden.de/2019/04/01/mdr-rundfunkrat-sitzungen-werden-ab-herbst-2019-oeffentlich/

siehe auch Pressemitteilung des MDR-Rundfunkrats vom 01.04.2019:
Zitat
Sitzungen des MDR-Rundfunkrats zukünftig öffentlich

Das Aufsichtsgremium ändert die MDR-Satzung.
Der MDR-Rundfunkrat wird von Herbst 2019 an öffentlich tagen. In seiner Sitzung am Montag, 1. April 2019, hat das Gremium in Leipzig eine entsprechende Änderung der MDR-Satzung beschlossen. Lediglich Personalangelegenheiten und Angelegenheiten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter behandeln, werden weiterhin intern beraten.

MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage unterstrich, dass das Aufsichtsgremium diesen Schritt aus eigenem Antrieb und aus Überzeugung gegangen ist: "Mit der Öffnung der Sitzungen möchte der MDR-Rundfunkrat zeigen, wie wichtig uns Transparenz ist und dass unsere Arbeit und unsere Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Damit können Interessierte am Dialog der Gremien teilhaben und Entscheidungen über oft komplexe Sachverhalte mitverfolgen."

Die Änderung der Satzung wird nach dem Willen des Rundfunkrates am 1. September 2019 in Kraft treten. Nach Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungsblättern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die neue Satzung auch auf den Internetseiten des MDR-Rundfunkrates abrufbar sein. Dort wird es dann auch Informationen zum organisatorischen Ablauf der öffentlichen Sitzungen geben. Bereits jetzt finden sich auf der Website des Rundfunkrates viele Informationen über die Arbeit der MDR-Gremien. Neben Angaben zu den Mitgliedern und deren Aufgaben werden dort auch die Tagesordnungen sowie die wesentlichen Ergebnisse der Rundfunkratssitzungen veröffentlicht. Darüber hinaus klärt die Seite auf, welche Kritikmöglichkeiten sich dem Publikum bieten.

Der Rundfunkrat habe als Vertretung der Gesellschaft eine selbstverständliche Informationspflicht, unterstrich Vorsitzender Horst Saage: "Wir nehmen diese ehrenamtliche Aufgabe mit viel Zeit und Engagement wahr und halten es für sehr wichtig, die Öffentlichkeit über unsere Arbeit bestmöglich zu informieren".
https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/aufgaben/mdr-rundfunkrat-satzung-100.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Pressemitteilung des MDR-Rundfunkrats vom 30.06.2014:
Zitat
MDR-Rundfunkrat will seine Arbeit öffentlich noch besser darstellen
Ableitungen aus Karlsruher Urteil für die Gremienarbeit erörtert

Der MDR-Rundfunkrat hat in einer Klausurtagung im thüringischen Suhl die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Gremienarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erörtert. Dabei ordneten der Mainzer Medien-Professor Matthias Cornils und der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, das Urteil und seine Ableitungen für die MDR-Gremien ein. Über die Erfahrungen des WDR-Rundfunkrates mit einer größeren Öffnung der Gremienarbeit gegenüber der Öffentlichkeit berichtete die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi.

Der Rundfunkrat wird sich nach der Sommerpause mit konkreten Ableitungen für die Arbeit des Gremiums in Sachen Transparenz und Konsequenzen aus dem so genannten ZDF-Urteil beschäftigen. Das teilte die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, Gabriele Schade, nach der Klausurtagung am 30. Juni 2014 mit. Ohne der Gesetzgebungskompetenz der Länder im MDR-Staatsvertragsgebiet vorzugreifen, könne der Rundfunkrat einige Schritte eigenständig festlegen. Über diese Punkte wie zum Beispiel eine verbesserte öffentliche Darstellung der Gremienarbeit werde der Rundfunkrat im Oktober entscheiden.

Einigkeit herrschte im MDR-Rundfunkrat, dass der vorhandene rechtliche Handlungsrahmen ausgenutzt werden soll, um die Arbeit des Aufsichtsgremiums gegenüber der Bevölkerung transparenter zu gestalten. Dazu soll vor allem die Internet-Präsenz des Rundfunkrats über das bereits erreichte Maß hinaus ausgebaut werden. Dies entspricht auch den von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD formulierten Standards der Transparenz der Gremienarbeit. Ob darunter auch die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Tagesordnungen und anderen sitzungsbezogenen Unterlagen fallen kann, soll zunächst einer intensiveren Prüfung des derzeit vorhandenen Rechtsrahmens unterzogen werden. Geprüft werden soll auch eine mögliche Öffnung der Gremiensitzungen für die Öffentlichkeit sowie die Zusammensetzung von Ausschüssen.
https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/presseinformationen/presseinformation4744.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Anmerkung:
5 Jahre Prüfung einer möglichen Öffnung der Gremiensitzungen, während dies bei anderen Landesrunfunkanstalten seit Jahren gang und gäbe ist. Als Beispiel seien die Rundfunkratssitzungen des SWR, WDR und BR genannt.
Geheimgehalten/nicht öffentlich dokumentiert werden anscheinend weiterhin die Zusammensetzung der Ausschussgremien und die Anwesenheitslisten der Sitzungen (auch der für die Öffentlichkeit geschlossenen Sitzungen).
Die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrats entspricht auch weiterhin nicht nicht den verfassungsrechtlichen Kriterien.


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Es ist einfach nur peinlich bis erbärmlich, wie hier wieder Framing-Zoten abgelassen werden à la "aus eigenem Antrieb" - und es 5 Jahre nach BVerfG-Urteil zur Gremienzusammensetzung des ZDF sowie 3 Jahre nach "externem Antrieb" brauchte - siehe u.a. unter
Offener Brief an den Rundfunkrat des MDR fordert Öffentlichkeit der Sitzungen (04/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18559.0.html

Man darf hoffen, dass demnächst ein "anderer Wind" durch die Sitzungen pfeift... >:D


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Das wird wohl nur gehen, wenn die Öffentlichkeit dann auch Präsenz zeigt und schön Protokoll führt, damit man sieht, daß die Aufmerksamkeit da ist.  >:D


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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...mal schauen, ab welchem Termin im "Herbst 2019" es dazu Gelegenheit geben wird:

MDR Rundfunkrat
Termine und Sitzungen
Der Rundfunkrat trifft sich regelmäßig, um entsprechend seines Auftrages über Programm-, Personal- oder Finanzfragen zu beraten. Hier finden Sie alle Termine der Sitzungen 2019.
https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/aufgaben/termine-und-protokolle-sitzungen-mdr-rundfunkrat-zweitausendneunzehn100.html
Zitat
Sitzungstermine des Rundfunkrates 2019
Datum   Ort
28.01.2019   Leipzig
01.04.2019   Leipzig
20.05.2019   Leipzig

30.06./01.07.2019   Klausur in Chemnitz
23.09.2019   Leipzig
04.11.2019   Leipzig
09.12.2019   Leipzig

Kalendereinträge soeben erstellt ;)


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Medienkorrespondenz, 25.04.2019

Mehr Transparenz beim MDR: Rundfunkrat tagt künftig öffentlich


Zitat
[…]
Der Rundfunkrat konnte in eigener Regie beschließen, künftig öffentlich zu tagen, weil im MDR-Staatsvertrag diesbezüglich keine Vorgabe enthalten ist. Im Staatsvertrag heißt es lediglich: „Die „Sitzungen des Rundfunkrates finden nach Maßgabe der Satzung statt“ (Paragraph 22 Abs. 1). Das Recht, die Satzung zu überarbeiten, hat der Rundfunkrat. Änderungen in der Satzung können dabei nur mit einer Zwei-Drittel-Stimmenmehrheit der Rundfunkratsmitglieder bewirkt werden. Bezüglich der öffentlichen Plenumssitzungen wurde dieses Quorum im MDR-Rundfunkrat nun erreicht.

Bereits seit längerem war im Rundfunkrat darüber debattiert worden, künftig öffentlich zu tagen. Ausgangspunkt dafür war das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014.  […] Sandro Witt, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Landesverband Thüringen) (Anm.: zudem Landesvorsitzender "DIE LINKE" Thüringen) im MDR-Rundfunkrat, schrieb auf Twitter: „Wir haben fünf Jahre gekämpft und endlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit gewonnen. Leider wurde die Öffnung der Ausschüsse abgelehnt.“

Keine Öffentlichkeit bei NDR und HR
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/mehr-transparenz-beim-mdr-rundfunkrat-tagt-kuenftig-oeffentlich.html


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Daß für eine demokratische Selbstverständlichkeit "fünf Jahre gekämpft" worden ist, kann man nun glauben oder nicht - immerhin konnte man sich nicht selbst davon überzeugen.
Aber, nachdem der Rundfunkrat, der ja rein "ehrenamtlich" und nur im Interesse der Öffentlichkeit agiert, sich endlich entschieden hat, demokratischer zu werden, dürfen wir ja dankbar sein.


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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siehe nunmehr auch:
MDR-Rundfunkrat: erste öffentliche Sitzung am 23.9.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32108.0.html


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siehe nunmehr auch:
MDR-Rundfunkrat: Bericht der zweiten öffentlichen Sitzung vom 04.11.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32461.0.html


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