Besonders weitreichende Veröffentlichungspflichten sehen etwa das WDR-Gesetz und das Radio-Bremen-Gesetz vor.
OK. Das sehen wir genauer an:
https://fragdenstaat.de/anfrage/14a-wdr-gesetz/Nach § 14a des WDR-Gesetzes ist WDR verpflichtet, in seinem Online-Angebot Dokumente und Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, bekannt zu machen.
Antwort von Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-WestfalenSicherlich wäre zu erwarten gewesen, dass der WDR Ihnen auf Ihre Anfrage antwortet, dies könnte ich gegenüber dem WDR aufgreifen. Allerdings ist der Antrag meines Erachtens nicht bestimmt genug i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW, was selbstverständlich damit zusammenhängt, dass es bereits dem Gesetzestext an hinreichender Bestimmtheit mangelt.
Erkenntnis: WDR-Gesetz ist Altpapier.