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Autor Thema: In der Blackbox - Wie transparent sind die Öffentlich-Rechtlichen?  (Gelesen 3344 mal)

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epd, 29.03.2019

Wie transparent sind die Öffentlich-Rechtlichen?


Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind schon aufgrund ihrer Rechtsform zu Transparenz verpflichtet. Da sie vom Geld der Allgemeinheit finanziert werden, hat die Allgemeinheit auch ein Recht darauf zu erfahren, wie das Geld eingesetzt wird. Doch die einzelnen Anstalten informieren sehr unterschiedlich über sich und die Arbeit ihrer Aufsichtsgremien. […]

Wichtige Informationen fehlen
[…] Das im Herbst 2017 vorgelegte, von der ARD bestellte Transparenz-Gutachten von Paul Kirchhof hat all jene enttäuscht, die sich davon eine Begründungsvorlage für mehr öffentlich-rechtliche Offenheit erhofft hatten. Der ehemalige Verfassungsrichter bestätigte darin die Geheimhaltungspraxis der Anstalten weitgehend […]

Komplexe Menüführung
[…] Fast möchte man sagen, die ARD war schon mal weiter: Die Jahrbücher, die der Senderverbund bis 2010 veröffentlichte, boten Überblicke über die Finanzen der Anstalten und Einblicke bis hin zu den Wort- und Musikanteilen bei den Hörfunkwellen. […]

Eine Sache der Gremien
Dass die Fülle an Informationen von Anstalt zu Anstalt so verschieden ist, liegt auch an unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Staatsverträgen und Landesgesetzen der Sender. Besonders weitreichende Veröffentlichungspflichten sehen etwa das WDR-Gesetz und das Radio-Bremen-Gesetz vor. Hier wäre eine bundesweite Angleichung der Vorgaben wünschenswert […] Auch Rechnungshofberichte, die sich mit den öffentlich-rechtlichen Programmen befassen, sollten grundsätzlich offen sein […].

Stimme der Öffentlichkeit
[…] Über alle Anstalten hinweg besteht zudem Nachholbedarf bei der Information über förmliche Programmbeschwerden. Gebündelte Jahresstatistiken aller eingereichten Beschwerden - wie etwa beim Deutschen Presserat üblich […]

Sachwalter der Allgemeinheit
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/der-blackbox


Danke an User RUN für den Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 15:11 von Bürger«
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Besonders weitreichende Veröffentlichungspflichten sehen etwa das WDR-Gesetz und das Radio-Bremen-Gesetz vor.

OK. Das sehen wir genauer an:

https://fragdenstaat.de/anfrage/14a-wdr-gesetz/
Zitat
Nach § 14a des WDR-Gesetzes ist WDR verpflichtet,  in seinem Online-Angebot Dokumente und Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, bekannt zu machen.

Antwort von Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Zitat
Sicherlich wäre zu erwarten gewesen, dass der WDR Ihnen auf Ihre Anfrage antwortet, dies könnte ich gegenüber dem WDR aufgreifen. Allerdings ist der Antrag meines Erachtens nicht bestimmt genug i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW, was selbstverständlich damit zusammenhängt, dass es bereits dem Gesetzestext an hinreichender Bestimmtheit mangelt.

Erkenntnis: WDR-Gesetz ist Altpapier.


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