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Autor Thema: KEF hegt Zweifel am neuen Gebührenmodell  (Gelesen 1588 mal)

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KEF hegt Zweifel am neuen Gebührenmodell
Autor: 20. März 2019, 10:06

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg

Süddeutsche Zeitung, 20.03.2019

Interview
"Eine radikale Abkehr"

Die unabhängige Kommission, die den Finanzbedarf der Sender prüft, hegt Zweifel am neuen Gebührenmodell.

Interview mit Heinz Fischer-Heidlberger, 66, seit 2009 Vorsitzender der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF)

Von Claudia Tieschky

Zitat
[…]
Der Index würde einen Anstieg garantieren. Das dürfte denjenigen Argumente liefern, die den Rundfunk sowieso für überfinanziert halten. Zurecht?
Aus Sicht der Kef ist ein automatischer Anstieg des Rundfunkbeitrags problematisch. Auch bei einer Indexierung muss - wie auch immer - sichergestellt werden, dass Wirtschaftlichkeitspotenziale ausgeschöpft werden. Der Index allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Anstalten über- oder unterfinanziert sind.
[…]

Wer kontrolliert, ob der Index den Sendern nicht zu viel Geld reinbringt?
Wie die Kontrolle in einem Index-Modell aussehen könnte, ist derzeit noch offen.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/politik/interview-eine-radikale-abkehr-1.4374589


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Das wäre doch so einfach:
Den Solidaritätszuschlag*** in Rundfunkbeitrag umbenennen.
Beitragsservice(GEZ) dicht machen und 1000 Mitarbeiter entlassen.

Neues Gesetz beschließen, dass alle Einnahmen über den Bedarf hinaus für die Bildung verwendet sollen.

Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag in Deutschland rund 17,95 Milliarden Euro.
Zitat
Er wird erst erhoben, wenn die Einkommensteuer (bzw. die Lohnsteuer in den Lohnsteuerklassen I, II und IV bis VI) mehr als 972 €/Jahr (81 €/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (bzw. in der Lohnsteuerklasse III) mehr als 1.944 €/Jahr (162 €/Monat) beträgt.[1] Daher ist für Bruttoeinkommen bis etwa 1.522 €/Monat in der Lohnsteuerklasse I und 2.878 €/Monat in der Lohnsteuerklasse III kein Solidaritätszuschlag zu zahlen.

Es ist Verwaltungsvereinfachung pur. Kein Terror mit Briefen. Keine Beantragung der Befreiung mehr.


***Edit "Bürger":
Zur Idee einer Rundfunk-Finanzierung durch Anteil des Soli-Zuschlags siehe und diskutiere bitte unter
Kay E. Winkler - Die Lösung des Rundfunkbeitragsproblems (Anteil des Solis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30349.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 13:30 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Geile Idee, dann hätten die ewig gestrigen Soli***-Hasser endlich einen Grund mal vernünftig und mit echtem Sinn zu meckern. Zudem würde der wahnsinnig asozial berechnende Rundfunkbeitrag in bessere nachvollziehbare, vor allem aber sozial gerechtere Relationen gelenkt. Dieses bescheuerte "Einfach für Alle" nach dem Verarsche-Prinzip wäre dann ein ganzes Stück weiter in Richtung des verständlicheren Slogans "Gerecht für Alle" verschoben. Klar, nicht das perfekte "Gerecht", aber immerhin tausendmal gerechter als das jetzige geframte "Einfach"...


***Edit "Bürger":
Zur Idee einer Rundfunk-Finanzierung durch Anteil des Soli-Zuschlags siehe und diskutiere bitte unter
Kay E. Winkler - Die Lösung des Rundfunkbeitragsproblems (Anteil des Solis)
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 13:30 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

G
  • Beiträge: 103
Das wäre doch so einfach: den Solidaritätszuschlag in Rundfunkbeitrag umbenennen.
Geht nicht***, weils dann eine Steuer wäre  ;D

Neues Gesetz beschließen, dass alle Einnahmen über den Bedarf hinaus für die Bildung verwendet sollen.
Geht nicht, weil "was ist der Bedarf?" die ÖRR-Pensionen müssen doch finzanziert werden.  :-*


***Edit "Bürger": Geht vielleicht doch? ;)
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 13:31 von Bürger«

 
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