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Autor Thema: Unbefangenheitserklärung v. Richtern in Rundfunkbetragsverfahren einfordern?  (Gelesen 3287 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Könnte die
Einforderung von Unbefangenheitserklärungen von Richtern
auch auch auf/ bei Verfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag" übertragbar/ anwendbar sein?
Wie könnten/ müssten diese Anträge(?) formuliert sein?

Anregung zu diesem Gedanken gab nachfolgender aktueller Artikel zu einem Strafrechtsprozess mit ebenfalls großer politischer Tragweite wie wohl auch die Verfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag".

Wohlgemerkt: Es geht hier ausdrücklich nicht um den Vorfall der Messerattacke und deren Ursachen und Folgeerscheinungen, sondern ausschließlich um die Frage der Anwendbarkeit/ Übertragbarkeit der Taktik von "Unbefangenheitserklärungen" in Gerichtsverfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag"!
Etwaige insbesondere in Richtung Zuwanderungs-Thema abschweifende Kopmmentare werden gelöscht - aus Kapazitätsgründen kommentarlos.



FAZ, 18.03.2019
Nach Messerattacke in Chemnitz
Ein langsamer Prozess mit vielen Fragen
Zum Prozessauftakt schweigt der Angeklagte Syrer Alaa S. zum Vorwurf, den Chemnitzer Daniel H. getötet zu haben. Weil Alaa S. ein Flüchtling ist, verlangen seine Verteidiger vom Gericht politische Unbefangenheitserklärungen.
von Stefan Locke, Dresden
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-messerattacke-in-chemnitz-prozess-beginnt-mit-vielen-fragen-16095902.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

Zitat
[...] Die Atmosphäre ist angespannt, auch weil dies eben kein normaler Strafprozess ist, sondern die auf die Tat folgenden rechtsextremen Krawalle, die Demonstrationen von AfD und Pegida und die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung quasi im Hintergrund mitverhandelt werden.

Richter könnten befangen sein

Aus diesem Grund hat die Verteidigung gleich zu Beginn eine Überprüfung beantragt, ob das Gericht ein faires Verfahren gewährleisten kann. Anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs forderte Verteidigerin Ricarda Lang von jedem der drei beruflichen und zwei Laien-Richtern Unbefangenheitserklärungen. So sollen sich diese unter anderem dazu äußern, ob sie schon einmal an einer Pegida-Kundgebung teilgenommen haben, ob sie die AfD oder die rechtsradikale Vereinigung Pro Chemnitz unterstützen oder mit ihr sympathisieren, ob sie sich öffentlich zur „Flüchtlingskrise“ und zur Flüchtlingspolitik geäußert haben, wie ihre Einstellung zu Flüchtlingen und zum Asylrecht sei, ob sie an Trauermärschen in Chemnitz teilgenommen, Blumen oder Kränze für den Getöteten abgelegt und im Vorfeld des Prozesses Drohungen erhalten haben. Die Antworten seien „zwingend geboten“, sagte Lang, weil die ablehnende Haltung gegenüber Flüchtlingen in Chemnitz in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei. Als Beleg führte sie das AfD-Ergebnis von 24,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2017 in der Stadt an, was darauf schließen lasse, dass Flüchtlinge als Problem gesehen und abgelehnt würden. „Der Angeklagte ist ein Flüchtling, der 2015 Schutz im Bundesgebiet gesucht hat“, sagte Lang. „Er entspricht damit dem Feindbild von AfD und Pegida.“

[...]

Die Staatsanwaltschaft sah den Antrag etwa in Fragen zur Einstellungen zur Flüchtlingspolitik und Asylrecht als zu weitgehend an, stimmte ihm aber grundsätzlich zu. Das Gericht wird darüber in den nächsten Tagen entscheiden, setzte den Prozess aber zunächst fort. [...]

Ersetze Begriffe wie "AfD", "Pegida", "Flüchtlingskrise", "Flüchtlingspolitk" usw. durch
"ARD", "Flucht aus der Rundfunkgebühr", "Rundfunk-Politik" usw.

Etwas überspitzt(!?) könnte man vielleicht obige Aussage etwa so umformulieren:
Zitat
„Der Kläger ist ein Rundfunk-Flüchtling, der seit 2013 Schutz in seiner unverletzlichen/ rundfunkempfangsgerätefreien Wohnung gesucht hat“, [...] „Er entspricht damit dem Feindbild von ARD, ZDF, Deutschlandradio, dem Beitragsservice und der Rundfunk-Politik.“

Mich deucht zwar, so etwas ähnliches im Sinne von Befangenheitsanträgen im Forum schon mal gelesen zu haben - die Frage ist aber auch, ob ein Antrag auf Unbefangenheitserklärung nicht etwas anderes ist.
Link zu dem anderen Thread bitte posten - ist mir ausnahmsweise mal nicht sogleich erinnerlich. Danke ;)


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte auch ergänzend in einem Befangenheitsantrag gefragt werden, ob

- eine Mitgliedschaft in einer Partei besteht, die einen Zwangsbeitrag akzeptiert
- eine Mitgliedschaft bei einem öffentlich-rechtlichen Sender oder eines Tochterunternehmens besteht
- eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Sender oder eines Tochterunternehmens besteht
- eine Teilnahme bei einer Veranstaltung eines öffentlich-rechtlichen Senders oder eines Tochterunternehmens stattfand
- eine Teilnahme bei einer Schulung eines öffentlich-rechtlichen Senders oder eines Tochterunternehmens stattfand


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Z
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Von einem Unbefangenheitserklärung habe ich noch nie gehört, kommt mir irgendwie komisch vor und sieht mir eher nach einem Versuchsballon der Anwaltsseite aus.
Denn der Richter ist ja qua Amt zur Neutralität verpflichtet.

Könnte als Ausforschungsbeweis unzulässig sein. Umgekehrt würde ein Schuh draus:
Richter R wurde auf eine Demo gesehen, hat dort gesprochen, hat Medien ein Interwiev gegeben, dann wäre ein Befangenheitsantrag zielführend.


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Es steht ja schon fest.
Diese korrupten Staatsdiener werden sicher Alles, aber auch wirklich Alles, komplett ablehnen.
(Z. Bsp. Rundfunkratszugehörigkeits-Vorgesetzter, Rundfunk"gesetz"-Erstellerbruder, Kirchenrundfunk-Mitgliedsnutznießer, usw....)

Aber Einforderungen haben die von diesen VG-en prinzipiell auf jeden Fall verdient. Klar.
Da ja völlig egal zu sein scheint, was geschrieben wird, könnten solche Texte vielleicht auch sogar recht kurz ausfallen ( ? )

Zitat
Einforderung der Erklärung zur persönlichen Gesetzestreue.

Sehen Sie persönlich sämtliche nationalen Gesetze (außer der Verwaltungsgerichts-Besoldungsordnung) als völlig unfehlbar und absolut nicht verbesserbar an?

Falls nein, auf welche Gesetze (außer der Verwaltungsgerichts-Besoldungsordnung)
trifft dies aus Ihrer Sicht nicht zu?

oder

Zitat
Einforderung der Erklärung zur persönlichen Gesetzestreue.

Sind Sie nachweislich in Ihrem Leben von jeglichen Gesetzesverfehlungen
völlig abstinent geblieben?

Falls nein, wie sollen Sie als gesetzesbrüchige Person in der Lage sein, Gesetze korrekt zu beurteilen?

Markus


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b
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Es könnte auch ergänzend in einem Befangenheitsantrag gefragt werden [...]

Es wird zu einem Thread angeregt, in dem wir mögliche & zulässige Fragen für eine Unbefangenheitserklärung konstruktiv abwägen.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Übersicht "Befangenheit" im Forum:

BGH: Ablehnung wegen Befangenheit nach Festschrift
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29393.msg184576.html#msg184576

Befangenheitsantrag stellen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18417.msg120562.html#msg120562


Links im Internet:

Anwalt.de: Befangenheit von Richtern
https://www.anwalt.de/rechtstipps/befangenheit-von-richtern_138439.html

lto: Schon Vor­be­rei­tungs­hand­lung kann befangen machen
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr43617-richter-befangenheit-vorbereitungshandlung-passwort-erfragen/

Beck: Der BGH erklärt nochmals, was eigentlich Befangenheit bedeutet...
https://community.beck.de/2012/05/23/der-bgh-erklaert-nochmals-was-eigentlich-befangenheit-bedeutet

Anwaltskanzlei Dr. Böttner: Ablehnungsgesuch: Befangenheit von Richtern, Schöffen oder Sachverständigen
https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/ablehnungsgesuch-befangenheit-von-richtern-schoeffen-oder-sachverstaendigen/


Unbefangenheitserklärung

Uni Erfurt: Unbefangenheitserklärung (Formular)
https://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Vizepraesidium_Studium/UnbefangenheitsErklaerung.pdf


Presseartikel im Internet:

Frankfurter neue Presse: Politik muss auf Befangenheit achten, 20.03.2019
https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/politik-muss-befangenheit-achten-11869274.html
Auch die Befangenheit von Politikern sollte nicht verharmlost werden, besonders wenn man sich die Partei-Präsenz in den Rundfunkräten ansieht und noch die offensichtliche Manipulation mitbedenkt.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Über die Wirkung, Möglichkeit und Zulässigkeit kann nur Erfahrung gesammelt werden, wenn Befangenheitsantrag oder die Forderung einer Unbefangenheitserklärung als elementares Mittel, wie z.B. Beweisanträge, bei mündlichen Verhandlungen verwendet werden.

Die nächste mündliche Verhandlung kommt bestimmt.  ;)


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f

faust

... zu viel der Ehre, fürchte ich.

In einem Verfahren in Sachsen wurde tatsächlich bereits die Frage aufgeworfen, ob der Richter befangen sein könnte als Rundfunknutzer und - zahler. Der - ansonsten nicht sehr sympathische und dem Kläger nicht direkt gewogene - Richter argumentierte (ohne lange überlegen zu müssen) wie folgt:

Dann müsste praktisch jeder Richter, der über Verkehrsrecht urteilt, befangen sein, denn jeder Richter ist auch Verkehrsteilnehmer.

Sagt was dagegen, wem fällt was schlüssiges ein ?


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  • Beiträge: 886
Dann müsste praktisch jeder Richter, der über Verkehrsrecht urteilt, befangen sein, denn jeder Richter ist auch Verkehrsteilnehmer.
Sagt was dagegen, wem fällt was schlüssiges ein ?
Das ist Quatsch, weil man im Verkehr unabhängig voneinander teilnimmt. Problematisch wird es, wenn es um eine Strecke geht, die der Richter auch öfter befährt oder daran wohnt. Da lässt sich das Problem übertragen.

Mir kommt gerade der dumme Gedanke, dass die Öffis absichtlich eine Krimiflut bringen könnten, weil Krimis vielleicht das Lieblingsgenre von Richtern sind. Dann wären alle Richter, die Krimis mögen, befangen, weil Sie direkt von auftragsfernen Leistungen für profitieren.

Man sollte also eher fragen, ob der Richter regelmäßig Elemente außerhalb der Grundversorgung konsumiert.
Wenn er sagt: Ja, aber das macht nix, dann ist das Verfahren eh vorbei, weil er gesagt hat, dass die Grundversorgung überschritten ist.
Wenn er sagt: Nein, aber regelmäßig innerhalb der Grundversorgung, soll er mal Grundversorgung definieren und man greift die Definition an, bis man bei a oder c ist.
Wenn er sagt: Nein er konsumiert nicht regelmäßig Öffis oder nur in einem engen Rahmen der Grundversorgung, dann kann man ihn nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 16:30 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
  • Beiträge: 465
Dann müsste praktisch jeder Richter, der über Verkehrsrecht urteilt, befangen sein, denn jeder Richter ist auch Verkehrsteilnehmer.

Wären Sie in meiner Wohnung ein Verkehrsteilnehmer, wären Sie ein Vergewaltiger.

Sie könnten im Interessenskonflikt stehen. Da Sie Ihre Interessen durch den ÖRR vertreten sehen, könnte im "Rundfunkrecht" Ihr Interesse als richterlicher ÖRR-Nutzer sein, möglichst viele (vielleicht besonders ÖRR-Nicht-Interessenten) zur Zahlung des Beitrags zu zwingen. Ihr ÖRR würde von Ihnen gefördert. Gegen den Willen anderer, die sich mit Ihrem Beitrag anders informieren wollen.

Die Anzahl der wahrscheinlichen Nutzer würden Sie in Ihrem Sinne durch Ihre Urteile höchstrichterlich höchstmöglich erhöhen. Z.B. durch einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab und den Anknüpfungspunkt Wohnung. Sie würden anders denkende verfolgen lassen. Denn wie jemand sich informiert, können Sie im Allgemeinen nicht sehen. Doch wer nicht zahlt, das können Sie sehen: wer nicht zahlt könnte anders denken und das wollen Sie doch nicht?

Im "Verkehrsrecht" könnte Ihr Interesse als ÖV-Nutzer nicht sein, möglichst viele zur Zahlung eines Beitrags zu zwingen. Einen "Verkehrsbeitrag" ähnlich des "Rundfunkbeitrages" gibt es (noch) nicht.

Gäbe es einen solchen Verkehrsbeitrag, könnte dieser "geräteabhängig" sein, da es als Anknüpfungspunkt ein zentrales Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt. Die tatsächliche Nutzung wäre nicht wahrscheinlich, sondern durch einen Wirklichkeitsmaßstab und auf allen Verkehrswegen öffentlich sichtbar. Fußgänger müssten nicht bis in ihre Wohnung verfolgt werden. Jedoch gelten z.B. im Straßenverkehr und Straßenbau bereits ein vom "Rundfunkbeitrag" verschiedenes Verursacherprinzip und Gesamtdeckungsprinzip, sozial um einiges gerechter als beim "Rundfunkbeitrag".

Und wir unterhalten uns über den "Rundfunkbeitrag" und keinen "Verkehrsbeitrag".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2019, 23:19 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich muß sagen, der Vergleich des Richters mit dem Verkehrsrecht ist nicht so leicht von der Hand zu weisen.
Zu sagen, der Richter sei befangen, weil er Rundfunkteilnehmer ist, ist tatsächlich recht pauschal und wird aus diesem Grund auch abgelehnt werden.

In Bayern herrscht im Rundfunkbereich eine Besonderheit:
Stephan Kersten1 ist Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München und Richter am Bayerischen Verfassungsgericht. Zugleich ist er aber auch im Verwaltungsrat des BR tätig.
Und jetzt haben wir tatsächlich einen Interessenkonflikt, nämlich dann, wenn der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Dienstaufsichtsbehörde für die nachgeordneten VG ist.


1 https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kersten


Zitat
§ 38 VwGO
(1) Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.
(2) Übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/38.html
Das heißt, als Richter am VG könnte man ein persönliches Interesse haben, dem Präsidenten des Bay. VGH nicht unangenehm aufzufallen. (Vorauseilender Gehorsam)


Etwas schwieriger wird es nun mit der Beteiligungsfähigkeit:
Zitat
§ 54 VwGO
(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten §§ 41 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
(2) Von der Ausübung des Amtes als Richter oder ehrenamtlicher Richter ist auch ausgeschlossen, wer bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(3) Besorgnis der Befangenheit nach § 422 der Zivilprozeßordnung ist stets dann begründet, wenn der Richter oder ehrenamtliche Richter der Vertretung einer Körperschaft angehört, deren Interessen durch das Verfahren berührt werden.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/54.html
Nun ist der Richter am VG zwar nicht selbst Beteiligter am Beklagten (Landesrundfunkanstalt), aber der Vorgesetzte ist durch seinen Sitz im BR-Verwaltungsrat Beteiligter. Der Vorgesetzte entscheidet über die Karriere des im Verfahren urteilenden VG-Richter.


2 § 42 ZPO: https://dejure.org/gesetze/ZPO/42.html

Insoweit kann, zumindest für Bayern, generell nicht angenommen werden, daß die VG unabhängig entscheiden.

Diese Besonderheit gilt, soweit ich weiß, nur für Bayern. Aber es besteht in Deutschland das generelle Problem, daß die Justiz nicht unabhängig von der Politik ist:

Zitat
Wikipedia: Richterwahlausschuss. Kritik (https://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss#Kritik)
Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“.2

Weiter wird die Unabhängigkeit von der Exekutive diskutiert: „… In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat …“3

Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) forderte am 27. April 2007,4 der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt.

Auch die Neue Richtervereinigung5 setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein.

Diese Forderung ist mehr als 50 Jahre alt. Schon der 40. Deutsche Juristentag 19536 hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt:

    „Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“


2 Sind die Parteien zu mächtig? Gerd Langguth für Die Welt, 29. Februar 2000, abgerufen am 16. November 2013.

3 Zit. nach Heribert Prantl, Die Entfesselung der dritten Gewalt (Memento vom 19. Juni 2013 im Internet Archive), in: Süddeutsche Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, S. 28.

4 Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB), Forderung 27. April 2007 (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..

5 Neue Richtervereinigung: Mitwirkungskonferenz der Neuen Richtervereinigung vom 1. März 2003 (Memento vom 21. Januar 2012 im Internet Archive)

6 Beschlüsse des 40. Deutschen Juristentages 1953 (Memento vom 17. März 2014 im Internet Archive)




Zitat
Wikipedia: Richter (https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#Diskussionen_um_die_richterliche_Unabh%C3%A4ngigkeit)
Gerd Seidel vertrat 2002 die Ansicht, in der heutigen Zeit gingen die wirklichen Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst aus: Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werde die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht. Als Abhilfe schlug er vor, die bisherigen Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten zu ersetzen durch zweijährlich stattfindende Evaluierungen durch Kommissionen, die mit Richtern des gleichen Gerichts und des übergeordneten Rechtsmittelgerichts besetzt sein sollen.8


8 Seidel: Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, AnwBl 2002, 325-330.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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