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Autor Thema: Vorbereitung auf eine mündliche Verhandlung nach BVerfG 18.07: Wie und Was?  (Gelesen 1484 mal)

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  • Beiträge: 4
Guten Tag,

Wenn eine Person X eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung vom Verwaltungsgericht, in Niedersachsen, erhalten hat, wie sollte er sich darauf vorbereiten?

Wie mit dem Urteil des BVerfG umgehen?

Muss Person X mit weiteren Kosten rechnen?

Vielen Dank und schönes Wochenende


Edit DumbTV:
Wenig aussagekräftigen und allg. Betreff "Vorladung zur mündlichen Verhandlung" angepasst.
Bitte immer einen zur Fragestellung passenden Betreff wählen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2019, 14:00 von DumbTV«

D
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  • Beiträge: 1.485
Um für dieses Fallbespiel sinnvolle Hinweise geben zu können, ist zumindest eine grobe Darlegung der Klagegründe (Verstöße gegen Grundgesetz, Befreiung, ...) von Person X erforderlich.

Es kann auch hilfreich sein, die hier im Forum vorhandenen Berichte zu bereits durchgeführten mündlichen Verhandlungen zu lesen. Siehe und suche dazu im Board Kalender (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=38.0) entsprechende Termine.

Auch ein Besuch eines Runden Tisches kann zum (Erfahrungs-) Austausch mit Anderen (Klägern) hilfreich sein und wertvolle Hinweise liefern.

Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=50.0

bzw. für Niedersachsen

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=58.0



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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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