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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: wobkaktuz am 16. März 2019, 15:33
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Guten Tag,
Wenn eine Person X eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung vom Verwaltungsgericht, in Niedersachsen, erhalten hat, wie sollte er sich darauf vorbereiten?
Wie mit dem Urteil des BVerfG umgehen?
Muss Person X mit weiteren Kosten rechnen?
Vielen Dank und schönes Wochenende
Edit DumbTV:
Wenig aussagekräftigen und allg. Betreff "Vorladung zur mündlichen Verhandlung" angepasst.
Bitte immer einen zur Fragestellung passenden Betreff wählen.
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Um für dieses Fallbespiel sinnvolle Hinweise geben zu können, ist zumindest eine grobe Darlegung der Klagegründe (Verstöße gegen Grundgesetz, Befreiung, ...) von Person X erforderlich.
Es kann auch hilfreich sein, die hier im Forum vorhandenen Berichte zu bereits durchgeführten mündlichen Verhandlungen zu lesen. Siehe und suche dazu im Board Kalender (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=38.0) entsprechende Termine.
Auch ein Besuch eines Runden Tisches kann zum (Erfahrungs-) Austausch mit Anderen (Klägern) hilfreich sein und wertvolle Hinweise liefern.
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=50.0
bzw. für Niedersachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=58.0