Es ist denen in der Tat egal, ob man ein Empfangsgerät hat oder nicht. Zahlen muss man. Aber wenn man ein Empfangsgerät hat und trotzdem nichts empfängt, ist das doch irgendwie am Sinn vorbei.
Was ist eigentlich ein Empfangsgerät??? Vielleicht sollte man mal im Gerichtssaal eine Vorführung der Lebenswirklichkeit machen...
Man nehme einen handelsüblichen Fernseher stelle diesen auf den Tisch und versuche etwas zu empfangen. Man wird feststellen, dass man 1. Strom benötigt. - es ist nirgends definiert, dass eine Wohnung einen Stromanschluss, oder Steckdosen haben muss.
2. wenn du Wohnung einen Kabelanschluss hat, wird es wohl gehen, hat sie diesen nicht, dann wird man a) eine Satellitenschüssel benötigen und außerdem b) einen Receiver
3. jetzt muss die Person auch noch den nötigen Sachverstand aufbringen müssen (wollen) um das ganze in Betrieb zu nehmen, sonst bleibt das Bild immer noch schwarz.
Jetzt wird das Gericht sagen - nimm halt n Radio - ok... gleiches Spiel: Radio kaufen - Strom? Fehlanzeige, hab ich nicht....
Und irgendwo in dem Bruderurteil steht, dass die Empfangsmöglichkeit (geräteunabhängig) grundsätzlich gegeben sein muss - wurde schon an anderen Stellen diskutiert "Wie kann eine Wohnung Rundfunk empfangen?"