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Autor Thema: Venezuela – Pfeif auf Grundgesetz und Völkerrecht  (Gelesen 740 mal)

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publikumskonferenz.de, 01.03.2019

Venezuela – Pfeif auf Grundgesetz und Völkerrecht

on Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

Zitat
Deutsche Politik in Bezug auf Venezuela und das Völkerrecht – gibt es da nichts Problematisches, nichts Anstößiges? Nichts von nachrichtlichem Wert? Sind ein Bruch mit der UN-Charta und grundgesetzwidrige Politik kein Thema für die Tagesschau? Die Bundesregierung hat wie zahlreiche andere Staaten einen „selbsternannten Übergangspräsidenten“ Venezuelas, Juan Guaidó, als amtierenden Staatschef anerkannt. Dieser Treppenwitz der Weltgeschichte sei „völkerrechtlich ein Novum“ gewesen, stellt die „Initiative Nachrichtenaufklärung“ zurückhaltend fest und unterstreicht zugleich das Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, speziell der Tagesschau: Die juristische Problematik der deutschen Venezuela-Politik sei vollkommen außer Betracht geblieben.
[…]

Der Grund für die marginale Behandlung des Skandals: Chefredakteur Dr. Gniffke lässt seine Qualitätsjournaille der Bundesregierung nicht lästig werden. Die Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes erlauben den Schluss, dass Bundeskanzlerin Merkel und Heiko Maas, der größte Außenminister aller Zeiten, mit der Guaidó-Anerkennung auf internationalem Parkett einen Grand Pas de deux in Rechtsbeugung aufführten.

In den Fernsehnachrichten für die deutschen Wohnzimmer wurde die Problematik sorgfältig ausgespart. Dort klangen die Ansagen über Guaidó nur wie der aggressive Stil von Regierungserklärungen, (5) Bürgerkriegsgefahr in Venezuela hin oder her. Zur agitatorischen Falschinformation der Tagesschau gehört der von ihr vermittelte Eindruck, die politische Entwicklung und die humanitäre Krise in Venezuela seien Auswirkungen einer demokratisch nicht legitimierten Amtsführung des Präsidenten Maduro. Dem Mann werden, wenn nicht wortwörtlich, so doch indirekt, autokratische Vorgehensweisen unterstellt. Das ist Tagesschau-Nachrichtenfälschung und Irreführung im großen Stil.

Die ARD-aktuell-Redaktion hätte berichten müssen, dass Maduro legal und in einer von den UN überwachten, sauberen Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Amt bestätigt ist. Sie hätten unmissverständlich anmerken müssen, dass es völkerrechtlich indiskutabel ist, ihm, wie geschehen, die Legalität seiner Amtsausübung abzusprechen. Zu seiner Mehrheit war er gelangt, weil die zerstrittenen Oppositionsparteien sich nicht auf einen Gegenkandidaten verständigen konnten und die Wahl lieber „boykottiert“ hatten. (6) Der Boykott machte die Wahl aber nicht illegal. […]

Weiterlesen auf:
https://publikumskonferenz.de/blog/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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