Offenbar übersiehst Du denn Zusammenhang zwischen Rundfunk und der Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste; auf Grund der Bestimmungen in den EU-Verträgen ist der Bund dafür verantwortlich, daß die Länder, weil Rundfunk ja national Sache der Länder ist, diese europäischen Vorgaben korrekt umsetzen. Und genau deswegen hat es dieses EUZBLG. Und dann hat es je bekanntlich Art. 23 GG zur Loyalitätspflicht gegenüber Europa; ist das verletzt, hat der Bund die Einschreitpflicht gegenüber den Ländern.
Es kommt durchaus vor, dass ich etwas übersehe, auch wenn ich bezweifle, dass das hier der Fall ist. Andererseits scheint mir, dass du für Argumente Dritter weitgehend blind bist und es daher oft vorziehst Seitenstränge aufzumachen und zudem zig Threads letztlich für die immer gleichen Themen zu öffnen bzw. zu nutzen. Ich darf also an das Thema dieses Threads erinnern, dass da lautet "
Länderfinanzausgleich und Landesrecht? Wie funktioniert das?". Dazu drängen einige Fragen auf, jetzt auch im Lichte des Eintopfs aus EU, Bund und Bundesländern, der hier zum x-ten Mal aufgekocht wird:
1. wo in der "EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" ist ein Länderfinanzausgleich für die Bundesländer einen Mitgliedslandes geregelt?
2. Wo in der "EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" steht, dass zu einem finanzieller Ausgleich mehrerer ÖR-Rundfunkveranstalter, so dieser nach Landesrecht der Bundesländer des Mitgliedlandes geregelt wird, die Bewohner der jeweiligen Bundesländer befragt werden müssen? (siehe Eingangsbeitrag dieses Threads)
3. Wo in der "EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" oder an anderer Stelle der EU-Gesetzgebung ist geregelt, dass die EU zu Plebisziten in den Mitgliedsländern und insbesondere ihrer Untergliederungen regelungsbefugt ist? (siehe Eingangsbeitrag dieses Threads und Frage 2).
4. Wo in der "EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" oder andernorts ist geregelt, dass mehrere ÖR-Sender, so sie neben ihrem eigenen Angebot zusammen mit den anderen Sendern ein Gemeinschaftsprogramm tragen, die finanziellen Lasten dieses Programm nicht mit Anteilen tragen können, die nicht dem Bevölkerungsanteil ihres Landes entspricht? (siehe Eingangsbeitrag dieses Threads).
5. Wo in der "EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" oder andernorts ist geregelt, dass der Bund für den finanziellen Ausgleich zwischen den ÖR-Sendern der Bundesländer zuständig ist? Und woraus ergibt sich eigentlich, dass ein finanzieller Ausgleich, weil ein solches Verfahren an anderer Stelle die Bezeichnung "Länderfinanzausgleich" trägt, nur bezüglich Steuern zulässig ist bzw. nicht diese Bezeichnung tragen darf, auch wenn dies einen ganz anderen Bereich und keine Steuern betrifft? (siehe Eingangsbeitrag dieses Threads)
Eigentlich müsste sich primär der Threadstarter erklären, wenngleich natürlich auch die neuerlich ins Spiel gebrachte EU-Ebene einer Klärung harrt.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.