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Autor Thema: BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können  (Gelesen 4084 mal)

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LTO, 20.02.2019

BVerfG-Zahlen und Vorschau auf 2019
Stabil am Limit

Wieder gelangten rund 6.000 neue Verfahren nach Karlsruhe, in Asylsachen immerhin weniger als erwartet. Dennoch muss sich das Gericht seine Kapazitäten gut einteilen: 2019 lauern Mietpreisbremse, Sterbehilfe und Vorratsdatenspeicherung.

von Markus Sehl

Zitat
Als der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe auf die Eingangszahlen in Asylsachen zu sprechen kam, gingen sogleich einige Blicke im Raum auf die Suche nach dem zuständigen Richter Ulrich Maidowski. Im vergangenen Jahr saß der nämlich nicht beim Jahrespresseempfang, sondern stattdessen in seinem Dienstzimmer über einem Eilantrag, mit dem eine Rechtsanwältin eine bereits laufende Abschiebung nach Afghanistan stoppen wollte. Eigentlich hätte Maidowski an diesem Tag selbst über die angestiegenen Zahlen bei Asylfällen berichten sollen.  […]

Tendenz stabil: Rund 6.000 neue Verfahren pro Jahr
[…] Umso wichtiger bleibt für das Gericht, seine begrenzten Ressourcen zu konzentrieren, etwa auf verfassungsrechtlich bedeutungsvolle Fragestellungen, also das Kerngeschäft des Gerichts. Im Jahr 2018 hat das BVerfG in großen Senatsverfahren so etwa zur Bemessung der Grundsteuer entschieden, zum Rundfunkbeitrag sowie zum Streikverbot für Beamte oder zur Patientenfixierung.

BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
Sozusagen überlebensnotwendig für die Funktionsfähigkeit des Gerichts sei deshalb das Annahmeverfahren für Verfassungsbeschwerden, das darüber entscheidet, ob eine Beschwerde überhaupt angenommen wird oder nicht. Voßkuhle betonte, dass es für die Bewältigung der Verfahrenslast unabdingbar bleibt, den Richtern die Möglichkeit zu belassen, Beschwerden auch ohne nähere Begründung abzuweisen.**
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-verfahren-belastung-2018-vorschau-faelle-2019-begruendung/

** auch eine Art von "Verwaltungsvereinfachung"  ::)


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Bei allem nötigen Respekt, aber die Abweisung ohne Begründung verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (Wie soll ein Beschwerdeführer erkennen können, daß seine Beschwerde auch tatsächlich gelesen und verstanden wurde, wenn sie ohne Begründung abgelehnt wird?) und gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn es scheinen willkürlich manche (besonders von RA eingereichte Beschwerden) mit Begründung abgewiesen zu werden, andere ohne. Wenn das BVerfG (natürlich legitimiert durch das BVerfGG) ohne Weiteres Beschwerden ohne Begründung abweist, wird damit der Rechtsstaat noch weiter unterwandert, und das ausgerechnet von dem Gericht, das den Schutz unserer Grundrechte gewährleisten soll. Wie viel Vertrauen kann man in ein derartiges Gericht noch haben?

Wenn man das BVerfG entlasten will (was natürlich im Sinne aller sein dürfte), dann wäre es sinnvoll, vor der Bekanntmachung neuer Gesetze diese von einem unabhängigen Gremium auf Verfassungskonformität zu überprüfen.
Auch müßte es unabhängige Kontrollinstanzen für die Rechtsprechung geben. Die nächsthöheren Gerichte hängen zu stark mit den vorherigen Instanzen zusammen (teilweise sind AG und LG im selben Gebäude untergebracht), um wirklich zuverlässig und objektiv entscheiden zu können. Es sollte überlegt werden, die in den Urteilsbeschwerden aufgeworfenen Fragen anonym von anderen Gerichten überprüfen zu lassen oder auch hier entsprechende Beschwerdestellen ohne Beziehungen zu den Gerichten einzurichten.

Vielleicht wäre aber auch die einfachste Methode: Endlich wieder Respekt vor den Mitmenschen an den Tag zu legen, sowohl in Legislative als auch in Exekutive und Judikative. Vielleicht könnten wir dann endlich unsere Zeit wieder sinnvoller und lebensfreudiger verbringen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es scheint so, dass 2019 Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag nicht behandelt werden.
Übersicht für das Jahr 2019
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2019/vorausschau_2019_node.html


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
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Was spricht gegen eine Vermehrung der Senate des Bundesverfassungsgerichts?

Geld wäre dafür da, von den 8 Milliarden Euro kann man mit Sicherheit 5-10 Millionen pro Senat "abzwacken". Das gesamte(!) deutsche Gerichtswesen kostet 1 Milliarde Euro jährlich.


Kann ja nicht sein, dass Grundrechte, die aufgrund blutiger Erfahrungen etabliert und im Grundgesetz teilweise absolut gesetzt wurden, aus Geldgründen nicht durchgesetzt werden.

Wenn es 6000 Verfahren gibt, dann sind es eben 6000 Verfahren. Dass im deutschen Gerichtswesen vielleicht fundamental was schiefliegen müsste, sollte diskutiert werden, aber nicht zu Lasten der von der Verfassung garantierten Grundrechte eines jeden Bürgers und Menschen gehen.

 :o :o :o


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Jurion, 07.11.2018
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht soll begründen
Die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem dem Bundesverfassungsgericht die Pflicht auferlegt werden soll, die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu begründen und Nichtannahmebeschlüsse zu veröffentlichen (BT-Drs. 19/5492).
Zitat
Zur Begründung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle.

Quelle: Deutscher Bundestag; hib 844/2018 vom 07.11.2018
weiterlesen auf:
https://www.jurion.de/news/386311/Bundesverfassungsgericht-soll-begruenden/


Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 08.11.2018
AfD fordert Begründungspflicht des BVerfG bei Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden
Zitat
Seit 1993 muss das Bundesverfassungsgericht die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nicht mehr begründen. Die Fraktion der AfD möchte das ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/5492) vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorschlages sei es, dem Bundesverfassungsgericht wieder die Pflicht aufzuerlegen, Nichtannahmebeschlüsse zu begründen und zu veröffentlichen, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle am 07.11.2018 veröffentlichten Entwurf.
Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 8. November 2018
weiterlesen auf:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/afd-fordert-wieder-begruendungspflicht-fuer-bverfg-bei-nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden


Bundestag Drs. 19/5492 - Änderungsantrag zu BVerfGG, 2018-11-05 (PDF, 8 Seiten, ~250kB)
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf

Daraus der Änderungsentwurf:
Zitat
[...] Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 93d Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie ist zu veröffentlichen.

[...]

im Vergleich zum aktuellen Wortlaut
§ 93d Absatz 1 BVerfGG
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93d.html
Zitat
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.


Deutscher Bundestag, 08.11.2018
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Zitat
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. November 2018, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
[..]
Bundesverfassungsgericht: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion legen einen Entwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/5492) zur Einführung der Begründungspflicht vor. Damit soll dem Bundesverfassungsgericht die Pflicht auferlegt werden, die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu begründen und Nichtannahmebeschlüsse zu veröffentlichen. Zur Begründung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle. Federführend beraten wird die Vorlage im Rechtsausschuss.
[..]
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-de-ueberweisungen/575070

Aktueller Stand 22.02.2019:
Drucksache 19/5492 ist überwiesen an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) / Ausschuss für Inneres und Heimat


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 02:59 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

l

lex

  • Beiträge: 223
Mich würde einmal interessieren, wieso man sich nicht KI (künstliche Intelligenz) anschafft.

Ein Anfang, um zumindest Anwälte zu entlasten, wäre ja schon gemacht:
https://t3n.de/news/ki-schlaegt-anwaelte-analyse-963741/

Mich interessiert brennend, ob eine objektive KI (künstliche Intelligenz) anders urteilen würde, als es das BVerfG tat.


Edit "Bürger":
Das eigenständige Thema "künstliche Intelligenz bei Gerichtsurteilen" sollte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff behandelt/ vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 02:41 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ebenfalls sehr interessant zu lesen (wenn auch wie einige der obigen Meldungen etwas zeitverzögert):

LTO, 16.11.2018
Nichtannahme ohne Begründung durch das BVerfG
Weg von der Praxis des leeren Blatts?
Wer nach Karlsruhe geht, hat meist schon von mehreren Gerichten gehört, warum er nicht Recht habe. Das BVerfG aber muss, wenn es eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annimmt, dafür keine Gründe nennen. Das will die AfD ändern.
von Pia Lorenz und Markus Sehl

Zitat
Wer eine Verfassungsbeschwerde einreicht, hat meist einen langen Weg hinter sich. Er ist durch alle Instanzen gezogen, um sein Ziel zu erreichen. [...] Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus der Instanz gar nicht erst zur Entscheidung annimmt, müssen Deutschlands oberste Richter das nicht begründen. Dabei ist ihre Entscheidung unanfechtbar.

Das möchte die Alternative für Deutschland (AfD) nun ändern. Vor einigen Tagen haben Abgeordnete um den aktuellen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, einen Gesetzentwurf zur Einführung der Begründungspflicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)*** vorgelegt. Die Vorschrift des § 93 Abs. 1 S. 3, die derzeit regelt, dass die Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde keiner Begründung bedarf, sollte demnach künftig eine Begründungspflicht vorsehen. Weiter heißt es in dem Entwurf: "Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie (Anm.d. Red.: gemeint ist wohl die Begründung) ist zu veröffentlichen."

Verfassungsrechtler: "Lässt Menschen am Rechtsstaat verzweifeln"
[...]

Statistik des BVerfG zeigt: Jede Menge leere Blätter
[...]

Kaum mehr Arbeit oder nur Mehrarbeit ohne Mehrwert?
[...]
Für Verfassungsrechtler Kirchberg ist die Belastung kein Argument. Auch den Nicht-Annahmebeschlüssen gehe stets ein Gutachten am Gericht voraus. "Warum es nicht möglich sein soll, die tragenden Gründe eines solchen Gutachtens redaktionell zusammenzufassen, erschließt sich mir jedoch nach wie vor nicht", so Kirchberg. Hinzu komme, "dass die unbegründeten Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zusehends auch beim EGMR in Straßburg 'mit gerunzelten Brauen' gesehen werden, weil der Gerichtshof nicht erkennen kann, ob und mit welchem Ergebnis das Bundesverfassungsgericht sich im konkreten Fall tatsächlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes, die in großem Umfang ihre Entsprechung in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, befasst hat".
[...]

Ohne Begründung: Verkürzung oder Ermöglichung von Rechtsschutz?
[...]

weiterlesen unter
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/


***siehe nunmehr u.a. auch unter
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 984
Konsequent fortgedacht, könnte man das Gericht weiter entlasten, indem es auch seine Urteile nicht mehr zu begründen braucht.
Die Würfel sind halt so gefallen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 14:43 von Bürger«

 
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