Die aktuelle Kritik, welche mit dem Auftauchen dieser Anleitung praktiziert wird, sollte Anlass geben, auch das eigene Vokabular gründlich zu überprüfen.
Dazu gibt es zwei oder auch mehr Möglichkeiten:
- fremdes framing sichten und auch selbst dieses anwenden
- fremdes framing sichten und bei der Kommunikation entsprechend durch Aufzeigen unterbinden
- eigenes framing prüfen sowie anwenden
- eigenes framing mit fremdem framing kombinieren
Lieber eine proaktive, selbstbestimmte Freie-Rundfunk-Beteiligung für Demokratie, statt das aktuell von Bürgern ermöglichte Rundfunksystem als rechenschaftsfreie Echokammer - mit Zuverlässigkeit bezeichnet als unser Rundfunk "ARD", ohne Beteiligung der Bürger am "gemeinsamen" Rundfunk.
Alternativ sollten irgendwie Kritiker und solche, welche den öffentlich rechtlichen Rundfunk aus verschiedenen Gründen ablehnen, doch auch über dem "framing" stehen, es also abperlen lassen, sich selbst nicht verleiten lassen und selbst das eigene "framing" überdenken.
--sinngemäß--
Ein Richter meinte mal, es gibt halt keinen Blumentopf zu gewinnen, wenn man von Zwang spricht.
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Zielstellung framing prüfen:
Versucht einmal nur eine einzelne Person davon zu überzeugen, dass es kein "Zwangsbeitrag" (Achtung: "framing") ist und gleich im Anschluss, warum Sie nicht verpflichtet werden kann, einen Beitrag zu zahlen.
Natürlich könnte dazu argumentativ folgen, warum es keine Verpflichtung gibt.
Aber besser würde wohl sein, zu erklären, warum der Beitrag mit dem Rechtsempfinden des Erklärenden nicht in Einklang zu bringen ist. Hier ist besonders auf negativ prägendes framing zu achten und entsprechend zu unterlassen. Es könnte alternativ auch das Rechtsempfinden der Person ermittelt werden. Achtung: Beim Selbstbewerten dieses Rechtsempfindens der Person kein negatives framing auf diese ausüben. Besser zielgerichtet hinterfragen, woraus das Empfinden abgeleitet wird.
Falls das Gespräch möglichst frustfrei und ohne "framing" verläuft und jede größere Stolperfalle klar gemeistert wurde, könnte es sein, dass es als ein gutes Gespräch in Erinnerung verbleibt. Falls der Erklärende positive Dinge über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbringen kann, sollte er das auch machen, wenn es angebracht ist und dabei nicht Einfluss auf das Rechtsempfinden an sich hat. Denn es könnte durchaus sein, dass der Gesprächspartner am Konzept des öffentlichen Rundfunks festhalten möchte, aber Teilaspekte auch Ihn stören, dies aber bisher eher unterschwellig, diese Aspekte jedoch noch nicht dazu geführt haben, über die Gesamtausmaße nachzudenken.
Es wird der Person später vielleicht leichter fallen, Ihre bisher freiwillige Zahlung zu überdenken.