Hallo,
kann mir jemand sagen - laut eurer Meinung ;-) - in welchen Fällen eine Verjährung der Bescheide gilt und wann nicht? 3 Jahre plus das Jahr der Bekanntgabe ist soweit klar. (Wobei §195 BGB eigentlich nur 3 Jahre sagt) Aber die Bekanntgabe muss ja auch Bestandskraft erlangt haben. Liegt diese bereits vor, so bald die Bescheide per Postzustellungsurkunde zugestellt wurden (und die Widerspruchsfrist verstrichen ist) oder erst dann, wenn unter Anfechtung der Bescheide/Vollstreckung vor Gericht diese erst durch das Gericht als rechtsgültig anerkannt wurden?
Nun ist es in einem fiktiven Fall des Herrn K so, dass er 2013 bereits verjährt bekommen hat. Und 2014 und 15 stehen nun in der Schwebe. Eine Festsetzung der Bescheide durch den WDR per Zustellungsurkunde zurückdatiert bis 2014 erhielt Herr K Ende 2017. Die Vollstreckung wurde dann 2018 von der Stadt in Angriff genommen, wogegen Herr K einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte und die Rechtmäßigkeit der Bescheide anfocht. Die Vollstreckung wurde vorläufig ausgesetzt. Im letztendlichen Beschluss des Gerichtes im Herbst 2018 wurden die Bescheide dann aber als rechtskräftig beurteilt. Eine Beschwerde beim OVG brachte nichts und der weitere Beschwerdeweg konnte mangels Mittel nicht geführt werden.
Anfang 2019 wollte die Stadt dann erneut vollstrecken, wogegen Herr K wieder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte, der auch erneut angenommen wurde und somit die Vollziehung erst mal wieder abgewendet wurde. Als Begründung gab Herr K u.a. an, dass die Beträge für 2014 mittlerweile verjährt wären, womöglich auch 2015. Dies würde nun geprüft werden.
Was meint ihr, hätte Herr K diesbezüglich eine Chance? Im fiktiven Fall hat Herr K nie Widerspruch gegen Bescheide eingelegt, hat diese also nie anerkannt bzw. hat sie auch gar nicht erhalten (erst Ende 2017) und er hat auch nie Klage geführt (weshalb nichts eingefroren sein dürfte). Er hat immer nur diesen Antrag auf Aussetzung gestellt (könnte das als Klage gelten?), sobald vollstreckt werden sollte - wodurch es im folgenden Gerichtsverfahren immer wieder hin und her ging zwischen Antragssteller (Herr K) und Antragsgegner (Stadt + WDR). Da Herr K also bis heute die Bescheide gerichtlich anfechtet, würde er sich fragen, inwieweit die Bescheide in so einem Fall verjährt sein könnten und inwiefern eine Hemmung greifen würde oder nicht. Was meint ihr?? Gibt es hierzu nutzbare Gerichtsurteile? (Bezogen auf den Rundfunkbeitrag als auch auf andere)
Danke für Eure Meinung!