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Autor Thema: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall  (Gelesen 21826 mal)

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Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
Autor: 28. Januar 2019, 16:50
Lahrer Zeitung, 28.01.2019

Lahr
Rundfunkgebühr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall


Von Jörg Braun

Zitat
Der Rentner Helmut Schönberger aus Lahr hofft weiterhin darauf, von den Rundfunkgebühren befreit zu bleiben. Seit mehr als fünf Jahren kämpft er gegen den Beitragsservice der Rundfunkanstalten, der früher mal GEZ hieß. Am Montag wurde in Schönbergers Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht verhandelt. Ein Urteil fiel noch nicht. Schönberger steht mit mehr als 1200 Euro für ausstehende Rundfunkbeiträge beim Beitragsservice in Köln in der Kreide. […]

Zwischenzeitlich gibt es ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Rundfunkbeitrag im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Jetzt stützt sich der Rentner auf die Härtefall-Regelung. "Ich lebe von einer Rente mit 600 Euro. Da kann ich mir die 17,50 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag schlicht nicht leisten", erklärte Schönberger am Montag in seiner Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. […]

Weiterlesen auf:
https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.lahr-rundfunkgebuehr-gez-rebell-hofft-auf-den-haertefall.c27f32a8-0be9-4183-9813-0426043eeeb8.html


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Armut ist in diesem "Spiel" kein Härtefall nach den "Spiel"-Regeln - warum sollte das hier jetzt plötzlich anders sein?
Eine Befreiung wegen Armut ist "doch" möglich, wenn eine real vorhandene Behörde diese prüft und die Bedürftigkeit "erklärt", d.h. feststellt.
Die wichtige Frage ist: Ist es ein Härtefall, zu solch einer Behörde, welche das prüfen soll, gehen zu sollen also zu "müssen". -> Diese Frage gilt es zu beantworten. -> Wie diese Antwort ausfällt, dürfte bekannt sein.

Es folgt die Ablehnung ja nicht, weil er kein Geld hat, sondern weil der Betroffene schlicht nicht die Voraussetzung erfüllt hat. -> Die Voraussetzung war ein Bedürftigkeitsbescheid einer "Behörde", welche dazu autorisiert ist.
Die Frage, welche sich stellt: Weshalb prüft der Rundfunk "Landesrundfunkanstalten" nicht selbst? -> Diese Antwort kann sicherlich gefunden werden, wenn der Aufbau und Auftrag der Rundfunkanstalten genauer untersucht wird.
Sie haben keinen Auftrag zu dieser Prüfung. Diese Prüfung ist sehr wahrscheinlich nur Ämtern und Behörden aufzutragen, welche unter der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes stehen.

Eine Eigenschaft, welche bei Rundfunkanstalten nicht zu 100% vorliegt.
Diese sind so gesehen "juristische Personen" mit dem Recht, den Art. 5 GG für sich in Anspruch zu nehmen. Sie können selbst Forderungen gegen den Staat stellen, z.B. den Staat auf Finanzierung verklagen. Der Staat hat diese Stellen geschaffen und muss Sie dementsprechend versorgen.

Jedoch entledigt sich der Staat dieser Aufgabe durch eine "nicht erfüllbare" Schickschuld.
Der Staat hat versäumt, eine Behörde unter der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht zu schaffen, welche diese Leistung erbringt.


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W
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Armut ist in diesem "Spiel" kein Härtefall

Genau so ist es gemeint, mit der "Grundversorgung".
Krimi, Sport, Information und passive Teilhabe an der Gesellschaft - als Rezipient.

Dass das Programm für viele inzwischen unerträglich ist, da die Realität viele Menschen erreicht hat, wird in der Filterblase der Verantwortlichen nicht wahrgenommen. Diese Menschen sollten das Geld behalten und für angemessene Medien ausgeben dürfen.


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  • Grossherzogtum Baden
Ein ähnlicher Fall stand Mitte Januar beim VG Karlsruhe an, diesem Rentner wurde nahegelegt, dass er die Möglichkeit hat...
...und er könne ja zum Sozialamt gehen, denn ein "Härtefall" liege nicht vor.
Der Vertreter vom SWR stellte Antrag auf Abweisung der Klage.

Ganz schön asozial was da gespielt wird.
Schämen sollten die sich, einfach nur schämen!


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Alle politischen und juristischen Argumente sind ja höchstrichterlich erledigt worden. Deshalb habe ich mich ganz bewusst auf diesen einen Punkt konzentriert:
In § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV heißt es
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4
Zitat
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Auf Nachfrage der Richterin an den SWR Justiziar, ob es befreite Härtefälle gäbe, antwortete er, ihm wäre keiner bekannt.

Es war übrigens auf meine Einladung hin auch ein Redakteur der Badischen Zeitung da. Er hat mit mir gesprochen und sammelt noch. Wenn das Urteil ergeht, will er was draus machen im übergeordneten Mantelteil der Zeitung.

Und wieder was gelernt: "Stuhlurteil".
"Es ergeht kein Stuhlurteil" sagte die Richterin.
Es wird also kein Urteil am Ende der Verhandlung verkündet.


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Diese Sache wird nach hier bestehender Rechtsmeinung als längst entschieden angesehen zugunsten der Geringverdiener: Härtefall-Anerkennung auch ohne Sozalbescheid.

Wie dem SWR (Leiter der Rechtsabteilung Dr. jur. E. wie auch dem Noch-Intendant Dr. jur. B. mit 100 Seiten juristischer Information vorgetragen wurde als Rechtsmeinung:
Die Forderung des im Gesetz nicht vorgesehenen Sozialbescheids bedeutet Anstiftung, die Mitarbeiter der Sozialbehörden zur Veruntreuung der Sozialamtsressourcen anzustiften; die ARD-Juristen stiften nach dieser Rechtsmeinung an zum Anstiften zur Verübung einer Straftat... Absurder gehe es nicht, wurde vorgetragen.

Sehr streitig ausgetragen - versehentliche Unkenntnis der Problematik beim SWR kann nicht mehr behauptet werden.
Warten wir das richterliche Urteil ab, dann bitte das AZ hierher übermitteln, damit die beim SWR Verantwortlichen präzis ermittelt werden können zum Erfragen der Rechtfertigung ihrer Nicht-Niederschlagung der behaupteten Forderung.

Vielleicht auch Niederschlagungs-Anträge persönlich adressieren an den Intendanten Dr. jur. B. und an den Leiter der Rechtsabteilung Dr. E..
(Eigenbezeichnung übrigens: "Der Justitia-r" - ja, richtig gelesen,"Der"!!! Vertreter der Göttin Justitia auf Erden. Liebe Juristen, ihr seid oft so etwas ganz Besonderes... Ihr erfreut die Welt mit derart viel unfreiwilligem Humor, man muss euch von ganzem Herzen lieben.)
Auf diese Weise sind diese Personen dann persönlich mit eingebunden in die aufzuklärende Rechtsfehler-Problematik und nicht nur ausführende Personen der unteren Hierarchie-Ebene.

Wieso diese Rechtsanalyse nicht im Forum zu lesen war?
Aber ja, war zu lesen. Wer das Wichtige zu lesen weiß, ist klar im Vorteil.
Oder auch, ein Forum ist durch die Vergänglichkeit der Sichtbarkeit keine optimale Informationslogik  für die konkrete Optimierung von Rechtssachen.
Es gäbe Alternativen, aber dann wäre ein Forum vielleicht kein Forum mehr - ist alles nicht so einfach. Eine Moderatorensache, aber eben eine schwer zu entscheidende.


Und da ist kein "GEZ-Rebell" (Journalist im Teaser-Modus), sondern nach hier bestehender Rechgsmeinung ein mutmaßlich durch Unrecht geschädigtes Opfer eines mutmaßlichen Politik- und Justizskandals.
In den 100 Seiten Schriftsatz ist auch belegt, dass es durchaus befreite Härtefälle gibt, nämlich wohl knapp rund 0,1 (!!!)  Prozent der 4 Millionen Befreiungs-Berechtigten.
Beispiel Berlin, Hamburg: Je rund 150 000 Befreiungsberechtige Geringverdiner, aber nur je rund 100 Haushalte (!!!!) befreit.
Die Behauptung, derartiges sei nicht bekannt, ist also ebenfalls durch unübersehbare und ganz ausdrückliche Information an den SWR bereits widerlegt worden.

Ebenfalls wurde dem SWR ausdrücklich klar gestellt, dass das Gesetz - wesentlich beim SWR entstanden - in sich fehlerhaft ist: Die durch das Grundgesetz bedingte Härtefallprüfung kann gar nicht vollzogen werden, weil wegen nur 210 Euro pro Jahr das Eindringen in die Intimsphäre unverhältnismäßig wäre, also gegen eben dieses Grundgesetz verstoßen würde: Eine normeninterne unauflösbare Rechtskollision (vulgo: "gesetzgeberische Murksarbeit").


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2019, 21:52 von pjotre«
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber ist diese Aussage...

Alle politischen und juristischen Argumente sind ja höchstrichterlich erledigt worden. Deshalb habe ich mich ganz bewusst auf diesen einen Punkt konzentriert:

...denn allen Ernstes als zutreffend bzw. nicht als vorschnell anzusehen, insbesondere was die hier zugrundeliegende Thematik angeht? Vielleicht erübrigt sich die Frage auch, sofern der OP nicht auch die "Härtefall"-Problematik als erledigt ansieht - denn immerhin bezieht er sich ja noch einmal darauf.

Der fiktive Besucher würde jedenfalls den Lesern dieses Threads neben anderem gern folgende Landtagsdrucksache BW 15/197 v. 05.07.2011 ans Herz legen, nämlich als Gesetzesbegründung (= "Der Wille des Gesetzgebers", den ja ausgerechnet der "Beitragsservice", dessen Rundfunkrechtskommentar-Schreiberlinge und die "Anstalten" am besten [selbstredend zum Nachteil der Antragsteller] von allen zu kennen behaupten) für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0197_D.pdf) , hier speziell S. 41, 3. Absatz mit einschlägigen Aussagen zum "Härtefall" (synonym in allen entsprechenden anderen Landtagsdrucksachen der übrigen Bundesländer):

Zitat
...
Absatz  6  sieht  weiterhin  eine  Beitragsbefreiung  in  besonderen  Härtefällen  vor.
Abweichend zur bisherigen Regelung der Rundfunkgebührenbefreiung in beson-
deren Härtefällen in § 6 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handelt es
sich bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Rundfunkbeitrags-
befreiung  um  eine  gebundene  Entscheidung  der  zuständigen  Landesrundfunk  -
anstalt. Absatz 6 weicht auch insoweit von der Regelung des § 6 Abs. 3 des Rund-
funkgebührenstaatsvertrages ab, als aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich
geregelt  wird,  dass  eine  Rundfunkbeitragsbefreiung  das  Stellen  eines  „geson-
derten“ Antrages voraussetzt.

Der Begriff des besonderen Härtefalles wird nicht
definiert.


Ein besonderer Härtefall liegt insbesondere vor, wenn, ohne dass die
Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1*) vorliegen, eine vergleichbare Bedürftig -
keit nachgewiesen werden kann.


Mit der Regelung des Satzes 2 ist ein besonderer
Härtefall insbesondere auch in dem Fall gegeben, dass eine Sozialleistung nach
Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid
mit  der  Begründung  versagt  wurde,  dass  die  Einkünfte  die  jeweilige  Bedarfs  -
grenze  um  weniger  als  die  Höhe  des  Rundfunkbeitrags  überschreiten.  Für  den
Nachweis ist die Vorlage eines ablehnenden Bescheids dieses Inhalts erforderlich.
...

*) Bezug von Sozialhilfe gem. SGB XII & den dort niedergelegten Voraussetzungen deren Bezuges / bzw. gem. Bundesversorgungsgesetz.

Vgl. dazu ergänzend ferner den Entscheid des BVerfG  betr. 1 BvR 665/10) zur Grundgesetzwidrigkeit gem. Art. 3/1 GG der Verweigerung der Befreiung von den Rundfunkgebühren, wenn im Gegensatz zu davon befreiten HartzIV-Empfängern bereits auch nur ein Teil davon aus dem gesetzlich geschützten Existenzminimum betritten werden muß:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-084.html bzw. http://www.bverfg.de/e/rk20111109_1bvr066510.html


In 1 BvR 2550/12 hatte ferner das Bundesverfassungsgericht noch einmal klargestellt, wie die (analog zu oben bereits im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1.04.2005 erfolgten) Festlegungen Härtefälle betreffend auszulegen sind, nachdem die allgemeinen Katalogtatbestände zur Befreiung Bedürftiger von den Rundfunkgebühren abgeschafft worden waren:

https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html



Das dürfte doch - natürlich sofern bekannt - für ein (weiterführendes, aktuell dürfte klar sein zu wessen Gunsten das Verwaltungsgericht "urteilen" wird) Gerichtsverfahren wie im Falle oben (wovon in vergleichbarer Form auch eine fiktive weitere Person betroffen ist) einiges hergeben.

Träfe indes die obige (oder auch vielfach anderswo entsprechend nachzulesende) Aussage zu, "es sei alles höchstrichterlich erledigt", fragt sich doch, weshalb denn das Bundesverfassungsgericht ohne Not - und sich unnötig in den Ruch begebend, selbst parteiische bzw. sachfremd motivierte & damit willkürliche Rechtsprechung zu betreiben - dem Anschein nach alle verbliebenen Verfassungsbeschwerden ohne Begründung zur Annahme ablehnt - statt dann einfach auf sein Urteil verweisend die verbliebenen Beschwerden auf "sauberem" Weg negativ zu bescheiden?

Es war übrigens auf meine Einladung hin auch ein Redakteur der Badischen Zeitung da. Er hat mit mir gesprochen und sammelt noch. Wenn das Urteil ergeht, will er was draus machen im übergeordneten Mantelteil der Zeitung.

Das wäre erfreulich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 14:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

N
  • Beiträge: 543
Warum man ein Rebell ist, wenn man sich auf Grund geringen Einkommens gegen den Rundfunkbeitrag erwehrt, mag nur der Urheber des Artikels verstehen. Damit macht man ja einen Obdachlosen, zum GEZ-Tyrannen.

Jedenfalls hat der Beitragsservice bzw. der ÖRR ein inhaltliches Problem. Einerseits gewährt man Leuten, die von Hartz IV leben, also von etwas mehr als 400 Euro im Monat, eine Beitragsbefreiung. Andererseits sollen Menschen, die auf selbiger Einkommenschwelle leben, aber kein Hartz IV vom Staat bekommen, bezahlen. Das wäre eine Ungleichbehandlung von Gleichem und dürfte demnach vor Gericht nicht durchgehen - theoretisch.

Warum man beim Beitragsservice überhaupt so knallhart asozial agiert, lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass man ja schlecht an Nachweise über die Einkommensverhältnisse der betroffenen Person heran kommt. Man ist ja keine Behörde und kann das Finanzamt hier nicht einbeziehen. Das Problem hatte der ÖRR aber früher schon. Wer früher sagte, er habe kein Radio oder Fernseher, dem musste man halt Glauben schenken, denn in die Wohnung kam man ja ohne Zustimmung des Bewohners nicht.


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Nachtrag zu meiner Mitteilung von gestern:
-------------------------------------------------
Sobald ablehnende Gerichtsentscheide vorliegen, könnte man mir per PM senden:
- Die Namen aller Terminsvertreter.
- Die Namen aller Richter, Gerichtsort und Kammer-Nummer.
- Die gerichtlichen Aktenzeichen.


Erforderlichenfalls ruhig in der Verhandlung die Namen erfragen -
---------------------------------------------------------------------------
und wer besonders mutig ist, erfragt gleich die "ladungsfähige Anschrift". Das allein genügt manchmal, dass Fehler nicht mehr gewagt werden.

Namen und Heftiges, das darf nichts ins Forum, damit das Forum unverwundbar bleibt.
Je nach Befund würde ich dann überlegen, wie das streittechnisch dann verwertbar wird.


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Warum man beim Beitragsservice überhaupt so knallhart asozial agiert
Diese Frage habe ich oben erläutert.
Dazu muss man den ideologischen Hintergrund betrachten und nicht allein auf die juristischen Aspekte abstellen.

Das System Rundfunk, die Grundversorgung, ist sozialistisch.
Es ist einfach nicht vorgesehen, dass jemand der arm ist, die Angebote ablehnt.
Asozial ist jemand, der konsumiert, aber die Abgabe nicht zahlt. Darum auch "Rebell".
Ist doch irre günstig, 24/7 schauen, zum Preis einer DVD!
Die 17,50 hat doch jeder, einfach weniger Kippen kaufen!

Jahrzehntelang hat man den Rundfunk wachsen lassen, man hatte ja bei einer Kontrolle die Möglichkeit, einfach die Wohnung nicht aufzumachen. Jetzt diskutieren wir hier über die Härtefallregelung, auch dies ist nur eine Krücke, so wie einst die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für den Rundfunk ist es ein Feigenblatt. Es besteht die Hürde der Würde, wer möchte schon einen Antrag wegen Armut stellen. Ermessensentscheidung. Das ist unwürdig.

Schluss damit, das System gehört grundlegend reformiert!
Im Wald wohnen oder arm sein sind kein Ersatz dafür.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#10: 29. Januar 2019, 22:22
Das wäre eine Ungleichbehandlung von Gleichem und dürfte demnach vor Gericht nicht durchgehen - theoretisch.
Das wäre nicht nur, das ist leider. Möglicherweise kommt es hier auf ein kleines Wörtchen an: "Sozialer Härtefall" im Unterschied zum "finanziellen Härtefall". Wie genau ein "sozialer Härtefall" definiert wird, ist mir bisher noch nicht so ganz klar. Meiner Erfahrung nach gibt es davon viele, angefangen bei denjenigen, die schamlos ihren Dreck auf die Straße schmeißen oder ihren Rotz hinspucken, endend bei denen, die andere aus egoistischen Gründen abzocken und entrechten (ein Gutteil dieser Härtefälle finanziert sich aus Diäten).
Worum es eigentlich geht, ist der "finanzielle Härtefall". Und der läßt sich nicht auf diejenigen begrenzen, die derart arm sind, daß sie sich vor dem Staat erniedrigen müssen, sondern darunter fallen auch Rentner, Studenten ohne BAfög oder Geringverdiener. Jenseits der Armutsgrenze sind in Deutschland nicht nur die Empfänger staatlicher Hilfen.

Warum man beim Beitragsservice überhaupt so knallhart asozial agiert, lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass man ja schlecht an Nachweise über die Einkommensverhältnisse der betroffenen Person heran kommt. Man ist ja keine Behörde und kann das Finanzamt hier nicht einbeziehen. Das Problem hatte der ÖRR aber früher schon. Wer früher sagte, er habe kein Radio oder Fernseher, dem musste man halt Glauben schenken, denn in die Wohnung kam man ja ohne Zustimmung des Bewohners nicht.
Warum macht der Beitragsservice das? - Die leider so einfache wie ernüchternde Antwort lautet: Weil er es kann.
Der BS wird in diesem Unrechtssystem von den Gerichten unterstützt, die alle die von Besucher zitierte Begründung des RBStV und die BVerfG-Rechtsprechung von 2011 ignorieren. Warum? Weil auch sie es können. So einfach.
Tieferer Hintergrund: Wenn alle diejenigen, deren Einkommen unterhalb der Armutgrenze liegt, von den Zwangsbeiträgen befreit würden, dann würde ein nicht zu verachtender Teil der Einnahmen fehlen. Das will man natürlich nicht.
Was nun den Verwaltungsvorgang selbst betrifft: Da der Bürger von sich aus einen Antrag auf Befreiung bei der LRA (!) stellen muß, ist es eigentlich überhaupt kein Problem, die finanzielle Härte durch Einkommenssteuerbescheid (ausgestellt von der zweitschärfsten Behörde Deutschlands [auf Platz 1 natürlich der Betr*gsservice als nichtrechtsfähige Nichtbehörde]) nachzuweisen. Das wäre nicht der geringste Verwaltungsaufwand. Das FA ist so zuverlässig wie das Arbeitsamt oder Sozialamt. Dennoch tut man es nicht. Die Schwierigkeit dabei wäre einfach nur diese: Das FA stellt die Bescheide erst im nächsten Jahr aus. Man müßte also befreit werden, bevor man die Bedürftigkeit mit Bescheid nachweisen kann. Aber auch dieses Problem ließe sich beheben, wenn man nur wollte.

Ceterum censeo: Diese ganzen Probleme gäbe es gar nicht, wenn man endlich ein freies Rundfunksystem hätte, bei dem jeder das zahlt (ob nun mit Geld oder verschwendeter Zeit während der Werbung), was er auch nutzen will. Kein pseudo-staatsfreies Staatsfernsehen mehr, das von Nichtnutzern zwangsalimentiert wird. Ganz einfach. Für alle!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 22:39 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#11: 29. Januar 2019, 22:57
    Opern: Nabucco (Verdi) und
    "Der Evangelimann" (1895) von Wilhelm Kienzl (1857-1941):
"Warum klagt ihr und seid so verzweifelt?"
"Selig sind, die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das Himmelreich.
Selig seid ihr, wenn euch die Menschen schmäh'n und verfolgen
und alles Böse mit Unrecht wider euch reden um meinetwillen.
Freuet euch und frohlocket, denn euer Lohn ist groß im Himmel."


"Warum klagt ihr und seid so verzweifelt?"
"Selig sind, die GEZ-Verfolgung leiden um der Beitrags-"Gerechtigkeit" willen,
denn ihrer ist die Betragsfreiheit.

Selig seid ihr, wenn euch die ARD-Juristen schmäh'n und verfolgen
und alles Böse und Unrecht wider euch reden zwecks Millionen-Villen der Intendanten.
Freuet euch und frohlocket, denn euer Lohn ist groß auf Erden."

Ihr braucht für die Geringverdiener hier nicht zu klagen,
weil für sie die Gerechtigkeit bereits mitten im Ausstreiten befindlich ist und mit richtigen eigenen Anträgen der Geringverdiener wohl schon jetzt nichts mehr kassiert wird.
"Der Lohn ist groß auf Erden", gefordert wird auch Rückzahlung von je rund 1300 Euro an die 4 Millionen Geringverdiener für 2013...2019.

Bleibt die Frage, warum das nicht allgemein mit Mustertexten verfügbar ist.
Ist. Ist verfügbar. Nur fehlt es an der kollektiven Bereitschaft, davon Gebrauch zu machen. Diskutieren und sich beklagen ist leicht, präzis das Nötige handeln ist weniger leicht. Die Passivität der Mehrheit - reden statt nach Anleitung handeln - , das ist "zum Verzweifeln". 
Also dauert das leider noch eine Weile, bis es konkretisiert ist für die 4 Millionen Bürger. Diese 4 Millionen Familien / Bürger, die trotz prekärer Einkommen ihre Würde wahren, nicht vom Geld anderer Leute leben zu wollen.

Diese Würdewahrung wird gegenwärtig mit einer faktischen Geldstrafe von 210 Euro jährlich sanktioniert.
Sanktionierung eines "Verhaltens": Würdewahrung ist kein Delikt - oder steht das etwa im Strafgesetzbuch? Na also. 
Also eine "faktische Strafe ohne Gesetz". Strafe ohne Gesetz ist illegal. Das Geeignete ist anhängig - Politik-Stellen und inklusive Einreichung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Verletzung Grundgesetz und Menschenrechtskonvention und EU-Charta und Landesverfassungen.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#12: 30. Januar 2019, 01:12
Weiterer Bericht in der Badischen Zeitung vom 29.1.

Badische Zeitung, 30.01.2019 (Abo)
Der Rundfunkbeitrag bringt ihn auf die Palme
Ein Lahrer wehrt sich seit fünf Jahren dagegen, dass er die öffentlich-rechtlichen Medien finanzieren muss.
von Jannik Jürgens

Zitat
[...]
„Schönberger ist nicht grundsätzlich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Aber er sollte sich auf seine Grundaufgabe konzentrieren: Information und Bildung. Vor Gericht geht es dann nicht mehr ums große Ganze, sondern um Schönbergers Fall. Es geht um Anträge und Fristen, Vollstreckung und Widerspruch. Deswegen ändert er zu Beginn der Verhandlung seinen Klageantrag. Zusammen mit der Richterin, die bemüht ist, Ordnung ins Verfahren zu bringen, formuliert er um.“
[...]
„Doch Sozialhilfe hat er nie beantragt. „Ich komme so zurecht“, sagt er. Die Richterin wendet sich dann an den Beklagten, den Vertreter vom SWR. Sie möchte wissen, wie über solche Anträge entschieden wird. „Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Befreiung wegen geringen Einkommens gewährt wurde“, sagt er.“ [...]

weiterlesen unter (Abo)
https://www.badische-zeitung.de/lahr/der-rundfunkbeitrag-bringt-ihn-auf-die-palme


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#13: 30. Januar 2019, 10:26
Wichtig: Bitte per PM übermitteln, wenn nichts dagegen steht:
Bitte vor allem ganz ganz ganz umgehend vorab die E-Mail-Adresse.

Insgesamt zweckmäßig:
(1) Postanschrift des Gerichts.
(2) Name der Richterin - vorzugsweise inklusive Vorname, falls verfügbar -.
(3) E-Mail-Adresse des Gerichts.
(Noch besser, aber meist nicht verfügbar: Die spezifische Adresse der Richrerin oder der Kammer des Gerichts.)
(4) Aktenzeichen des Verfahrens.
(5) Sofern verfügbar: Name des Terminsvertreters des SWR. Sofern verfügbar, mitsamt Vorname.
(6) Namen unter den letzten Schriftsätzen des SWR an das Gericht. Sofern verfügbar, mitsamt Vorname.

Derartige Daten nur per PM. In einem öffentlichen Forum sollten Personendaten der Gegner nicht aufgeführt werden.

Es wird sodann geprüft werden, ob etwas unternommen werden kann.
Es wird nichts unternommen werden ohne vorherige Einholung des Einverständnisses beim Kläger.


Zusatzfrage:
Ist Richter Wiestler der Vorsitzende der Kammer?
Oder wer ist Vorsitzender der Kammer, der die Richterin angehört?
Die Nummer der Kammer ergibt sich gewöhnlich aus dem Aktenzeichen. Der  Name des Kammervorsitzenden kann dann beim VG telefonisch erfragt werden.


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Re: Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
#14: 30. Januar 2019, 12:25
@ pjotre
Diese Würdewahrung wird gegenwärtig mit einer faktischen Geldstrafe von 210 Euro jährlich sanktioniert.

Ich empfinde ich es sogar unter meiner Würde, einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen.

@ Helmut
ich werde deinem Beispiel jetzt dennoch folgen.

Dabei bewegt  mich aber folgende Frage:
Einem Blinden brauche ich kein Bild vor die Augen zu halten.
Einem Tauben brauche ich nichts zu erzählen.
Von einem Dementen kann nicht erwarten, dass er meinen Argumenten mit Logik folgen kann.
Wie erreiche ich einen Menschen, der sich blind und taub stellt?
Wie erreiche ich einen Menschen, der sich dumm stellt und sein Gegenüber für dumm verkaufen will?

Wie gehe ich damit um, wenn solche Menschen über mein Leben befinden wollen?


Wohnen ist sogar im Urteil im Namen des Volkes als Tatbestand genannt. Diesen Tatbestand kann ich nicht bestreiten. Ich wohne wirklich.

In einem Antwortschreiben der Stellvertretenden Intendantin auf ein diesbezügliches Schreiben an den Intendanten (2017, veröffentlicht in dem Buch „Stimmungsbarometer:Rundfunkzwangsabgabe“, S.129 ff) heißt es: “Ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG kann ich vor diesem Hintergrund nicht erkennen. Weder werden Sie durch die Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zum Objekt degradiert, noch werden Sie in die Rolle eines Verbrechers oder Ohnmächtigen gedrängt.“ (Antwortschreiben nicht im Buch)

In dem Urteil, das mir unter Verweigerung einer mündlichen Verhandlung durch einen Einzelrichter zugeschickt wurde, heißt es:“Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der Klägerin, vornehmlich die Gewissensfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, eingreifen könnte.“

Das Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden sogar unabhängig davon zurück, ob es etwas erkennt oder nicht.

Wenn ich jetzt meine finanzielle Situation darlegen will, bereitet mir das einerseits großes Unbehagen, weil es etwas Intimes ist und es auch nicht mein Lebensinhalt ist zu jammern, andererseits überfordere ich die Menschen vielleicht, die ich um Verständnis für meine Situation anbettele.

Kann sich jemand mit  33 000 € Monatsgehalt oder auch „nur“ 19 550 € überhaupt vorstellen, dass ein Mensch mit unter 1 000€ leben kann? Für wen hält er sich? Für wen hält er den mit dem wenigen Geld, dass er darauf besteht, von dessen Wenigen lebenslänglich  noch etwas abzuzweigen?

Mir ist noch nicht klar, wie ich einen Härtefallantrag formulieren kann. (Die Vollstreckungsankündigung liegt schon vor.)
Für Hinweise bin sicher nicht nur ich dankbar.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

 
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