Diese Sache wird nach hier bestehender Rechtsmeinung als längst entschieden angesehen zugunsten der Geringverdiener: Härtefall-Anerkennung auch ohne Sozalbescheid.
Wie dem SWR (Leiter der Rechtsabteilung Dr. jur. E. wie auch dem Noch-Intendant Dr. jur. B. mit 100 Seiten juristischer Information vorgetragen wurde als Rechtsmeinung:
Die Forderung des im Gesetz nicht vorgesehenen Sozialbescheids bedeutet Anstiftung, die Mitarbeiter der Sozialbehörden zur Veruntreuung der Sozialamtsressourcen anzustiften; die ARD-Juristen stiften nach dieser Rechtsmeinung an zum Anstiften zur Verübung einer Straftat... Absurder gehe es nicht, wurde vorgetragen.
Sehr streitig ausgetragen - versehentliche Unkenntnis der Problematik beim SWR kann nicht mehr behauptet werden.
Warten wir das richterliche Urteil ab, dann bitte das AZ hierher übermitteln, damit die beim SWR Verantwortlichen präzis ermittelt werden können zum Erfragen der Rechtfertigung ihrer Nicht-Niederschlagung der behaupteten Forderung.
Vielleicht auch Niederschlagungs-Anträge persönlich adressieren an den Intendanten Dr. jur. B. und an den Leiter der Rechtsabteilung Dr. E..
(Eigenbezeichnung übrigens: "Der Justitia-r" - ja, richtig gelesen,"Der"!!! Vertreter der Göttin Justitia auf Erden. Liebe Juristen, ihr seid oft so etwas ganz Besonderes... Ihr erfreut die Welt mit derart viel unfreiwilligem Humor, man muss euch von ganzem Herzen lieben.)
Auf diese Weise sind diese Personen dann persönlich mit eingebunden in die aufzuklärende Rechtsfehler-Problematik und nicht nur ausführende Personen der unteren Hierarchie-Ebene.
Wieso diese Rechtsanalyse nicht im Forum zu lesen war?
Aber ja, war zu lesen. Wer das Wichtige zu lesen weiß, ist klar im Vorteil.
Oder auch, ein Forum ist durch die Vergänglichkeit der Sichtbarkeit keine optimale Informationslogik für die konkrete Optimierung von Rechtssachen.
Es gäbe Alternativen, aber dann wäre ein Forum vielleicht kein Forum mehr - ist alles nicht so einfach. Eine Moderatorensache, aber eben eine schwer zu entscheidende.
Und da ist kein "GEZ-Rebell" (Journalist im Teaser-Modus), sondern nach hier bestehender Rechgsmeinung ein mutmaßlich durch Unrecht geschädigtes Opfer eines mutmaßlichen Politik- und Justizskandals.
In den 100 Seiten Schriftsatz ist auch belegt, dass es durchaus befreite Härtefälle gibt, nämlich wohl knapp rund 0,1 (!!!) Prozent der 4 Millionen Befreiungs-Berechtigten.
Beispiel Berlin, Hamburg: Je rund 150 000 Befreiungsberechtige Geringverdiner, aber nur je rund 100 Haushalte (!!!!) befreit.
Die Behauptung, derartiges sei nicht bekannt, ist also ebenfalls durch unübersehbare und ganz ausdrückliche Information an den SWR bereits widerlegt worden.
Ebenfalls wurde dem SWR ausdrücklich klar gestellt, dass das Gesetz - wesentlich beim SWR entstanden - in sich fehlerhaft ist: Die durch das Grundgesetz bedingte Härtefallprüfung kann gar nicht vollzogen werden, weil wegen nur 210 Euro pro Jahr das Eindringen in die Intimsphäre unverhältnismäßig wäre, also gegen eben dieses Grundgesetz verstoßen würde: Eine normeninterne unauflösbare Rechtskollision (vulgo: "gesetzgeberische Murksarbeit").