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Autor Thema: Bedeutung der engl. Begriffe "interfere"/"interference" und ihre dt. Deutung  (Gelesen 1954 mal)

  • Beiträge: 7.295
In Zusammenhang zu dem Thema zu Art. 10 EMRK

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0

sei dieses Thema auf Anregung des mehrsprachigen Users Lieven eröffnet, denn auf die korrekte Bedeutung der in der Konvention verwendeten englischen Begriffe kommt es an, weil die Konvention, trotz der Tatsache, daß sie kraft Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland national im Range von Bundesrecht ist, nur in den Sprachen Englisch und Französisch rechtsverbindlich ist. Daß dieses so ist, wurde im verlinkten Thema bereits geklärt und bedarf hier keiner gesonderten Diskussion.

Eine falsche Übersetzung ins Deutsche könnte bewirken, daß trotzdem gegen die Konvention verstoßen wird, obwohl die deutschsprachige Übersetzung eingehalten wird.

"without interference by public authority"

Wer mag kann sich ja zudem mit dem französischen Text befassen, der da lautet:
"sans qu’il puisse y avoir ingérence d’autorités publiques"


Die Printausgabe des Langenscheidt der 6. Auflage in 1994 schreibt:

"in-ter-fere"
1.) sich einmischen; dazwischentreten, -kommen, dreinreden, sich Freiheiten herausnehmen;
2.) eingreifen, -schreiten;
[...]
6.) with
a) j-n stören, unterbrechen, (be-)hindern, belästigen;
b) et. stören, beeinträchtigen, sich einmischen in (acc), störend einwirken auf (acc);
[...]

"in-ter-fer-ence"
1.) Einmischung f  (in in acc.), Eingreifen n (with in acc.),
2.) Störung  f , Hinderung  f , Beeinträchtigung  f (with gen.),

Man könnte jetzt zwar sagen, daß die dt. Übersetzung des Begriffes "interference" mit "Einflußnahme" inhaltlich nicht ganz falsch ist, aber sie ist nicht korrekt, denn der englischsprachige Begriff "interference" geht in der korrekten deutschen Bedeutung erheblich weiter.

Nun wäre es sicherlich einseitig, würde man sich nur auf eine Quelle zur Übersetzung stützen.

Bei
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch-deutsch/interfere
wird "interfere" mit

"stören", bzw., "sich einmischen"

und "interference"
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch-deutsch/interference
mit

"die Störung", bzw. "die Einmischung" übersetzt.

Es kommt also, wenn auch in verkürzter Darstellung, keine andere Aussage, als jene, wie sie Langenscheidt zum Ausdruck bringt.

Art. 10 EMRK heißt also korrekt:
Der Staat und seine Handelnden dürfen des Medienverhalten der natürlichen Personen wie nichtstaatlichen Organisationen nicht stören, sich nicht in dieses einmischen, dürfen es weder behindern, noch beeinträchtigen, haben sich also absolut herauszuhalten. Sie dürfen lediglich den Unternehmen Rahmenkonditionen setzen.

Wenn man jetzt in diesem Langenscheidt, einem ja hochseriösen Werk, jetzt nach dem dt. Wort "Einflußnahme" sucht, wie es in der dt. Übersetzung zur Konvention zu lesen ist, wird es nicht zu finden sein; zu finden sind stattdessen die Begriffe "Einfluß", "beieinflussen" und  "Beeinflussung". Die englischen Wörter "interfere" oder "interference" wird man bei den jeweils zur Übersetzung angebotenen englischen Wörtern nicht finden.

Gerade auch, wenn man die Ausführungen des Users Winston Smith im verlinkten Thema zum Begriff "public authority" betrachtet, wäre es denkbar, daß die Konvention insgesamt falsch ins Deutsche übersetzt worden ist.

Den hier u. U. mitlesenden Vertretern der Bundesregierung wird dringend empfohlen, nicht nur die gegenwärtige deutsche Übersetzung der EMRK einer Überprüfung zu unterziehen, sondern sämtliche deutschen Übersetzungen all jener die Bundesrepublik Deutschland bindenden internationalen Regelwerke, die nicht auf Deutsch verbindlich sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2022, 21:24 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.570
Das ist keine korrekte Übersetzung, sondern schon eine interpretierende Wiedergabe.

Wenn man sich in sprachliche Untiefen begibt, sollte man die Texte nicht noch zusätzlich verwischen.

Damit man mal gescheit arbeiten kann, hier die beiden Formulierungen:

(entnommen aus englischer Wikipedia)
Zitat
Article 10 – Freedom of expression

1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers. This article shall not prevent States from requiring the licensing of broadcasting, television or cinema enterprises.

(entnommen aus französischer Wikipedia)
Zitat
1. Toute personne a droit à la liberté d'expression. Ce droit comprend la liberté d'opinion et la liberté de recevoir ou de communiquer des informations ou des idées sans qu'il puisse y avoir ingérence d'autorités publiques et sans considération de frontière. Le présent article n'empêche pas les États de soumettre les entreprises de radiodiffusion, de cinéma ou de télévision à un régime d'autorisations.

(Ich verlasse mich darauf, dass die beiden Wikipediaseiten die Texte unverändert zitieren und ich nicht auf europäischen Seiten ewig herumsuchen muss.)


Ich stelle hier mal eine quasi-offizielle Übersetzung aus dejure.org rein:
Zitat
(1) 1Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. 2Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 3Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

So.

Die Begriffe "public authority" und "autorités publiques" werden auf Deutsch durch "Behörde" wiedergegeben. Soweit ich die englischen und französischen Wortfelder von "authority/autorité" einschätze, sind mit diesen "publiken Autoritäten" (Falsche-Freunde-Übersetzung) wirklich hoheitliche Einrichtungen gemeint und nicht etwa schon öffentlich-rechtliche Anstalten nach deutschem Recht oder sowas.

Das englische "interference" wird mit "Eingriff" umschrieben. "Einflussnahme" ist in der Tat zu schwach, das würde man m.E. mit "influence" beschreiben. Es geht um einen harten Schnitt von seiten der Behörde in die Aktion eines Individuums, Meinungen zu empfangen oder weiterzugeben.

Würde übrigens zulassen, dass "erwünschte" Sprach"regelungen" (wie hier im Forum bestimmte Wörter automatisiert durch "Begriff nicht erwünscht" ersetzt werden) noch nicht(!) als "Eingriff" zählen...

"ingérence" wird anscheinend nur bei Handlungen eines Staats verwendet:

(aus Larousse)
Zitat
    Action de s'ingérer dans les affaires d'autrui : L'ingérence de l'État dans la gestion des entreprises.
    Intervention d'un État dans la politique intérieure d'un autre État.

Das Verb "ingérer" wird so erklärt:
Zitat
S'introduire indûment dans quelque chose, intervenir sans invitation : S'ingérer dans la vie privée de quelqu'un.
also: die Schranke des Privaten durchbrechen






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c
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Was es meint, ist ja bereits durch den EGMR geklärt worden. Es ist nicht nur das negative Verbot der Einmischung, sondern meint auch die Pflicht des Staates, die Unabhängigkeit des staatlichen Rundfunks zu garantieren.

Dies ist eben in Deutschland mitnichten der Fall. Es ist nur möglich, dass der Rundfunk staatlich unabhängig sein kann. Es ist aber nicht strukturell gewährleistet. Das fängt bei der finanziellen Abhängigkeit der Rundfunkanstalten von der KEF und den Parlamenten an. Der Beitrag knechtet die LRAs geradezu. Es geht weiter bei der faktischen Abhängigkeit der Rundfunkräte von den Regierungsparteien.

Da die Unabhängigkeit der LRAs nicht garantiert ist, verstößt das System gegen die EMRK, und eine Pflicht zur Finanzierung des staatlich abhängigen Rundfunks entsprechend gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG).   >:D



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@ope23

Wenn das französische "ingérer" defaktisch meint, daß es einer Behörde, bleiben wir mal bei dem Begriff,  im Sinnzusammenhang untersagt, die Schranke des Privaten zu durchbrechen, erfolgt gegenüber Rundfunknichtnutzern aber genau das, wenn sie zur Finanzierung des Rundfunks durch die Behörde genötigt werden.



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