In Zusammenhang zu dem Thema zu Art. 10 EMRK
Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonventionhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0sei dieses Thema auf Anregung des mehrsprachigen Users Lieven eröffnet, denn auf die korrekte Bedeutung der in der Konvention verwendeten englischen Begriffe kommt es an, weil die Konvention, trotz der Tatsache, daß sie kraft Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland national im Range von Bundesrecht ist, nur in den Sprachen Englisch und Französisch rechtsverbindlich ist.
Daß dieses so ist, wurde im verlinkten Thema bereits geklärt und bedarf hier keiner gesonderten Diskussion.
Eine falsche Übersetzung ins Deutsche könnte bewirken, daß trotzdem gegen die Konvention verstoßen wird, obwohl die deutschsprachige Übersetzung eingehalten wird.
"without interference by public authority"
Wer mag kann sich ja zudem mit dem französischen Text befassen, der da lautet:
"sans qu’il puisse y avoir ingérence d’autorités publiques"Die Printausgabe des Langenscheidt der 6. Auflage in 1994 schreibt:
"
in-ter-fere"
1.) sich einmischen; dazwischentreten, -kommen, dreinreden, sich Freiheiten herausnehmen;
2.) eingreifen, -schreiten;
[...]
6.)
with a)
j-n stören, unterbrechen, (be-)hindern, belästigen;
b)
et. stören, beeinträchtigen, sich einmischen in (
acc), störend einwirken auf (
acc);
[...]
"
in-ter-fer-ence"
1.) Einmischung
f (
in in
acc.), Eingreifen
n (
with in
acc.),
2.) Störung
f , Hinderung
f , Beeinträchtigung
f (
with gen.),
Man könnte jetzt zwar sagen, daß die dt. Übersetzung des Begriffes "interference" mit "Einflußnahme" inhaltlich nicht ganz falsch ist, aber sie ist nicht korrekt, denn der englischsprachige Begriff "interference" geht in der korrekten deutschen Bedeutung erheblich weiter.
Nun wäre es sicherlich einseitig, würde man sich nur auf eine Quelle zur Übersetzung stützen.
Bei
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch-deutsch/interferewird "
interfere" mit
"stören", bzw., "sich einmischen"
und "
interference"
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch-deutsch/interferencemit
"die Störung", bzw. "die Einmischung" übersetzt.
Es kommt also, wenn auch in verkürzter Darstellung, keine andere Aussage, als jene, wie sie Langenscheidt zum Ausdruck bringt.
Art. 10 EMRK heißt also korrekt:
Der Staat und seine Handelnden dürfen des Medienverhalten der natürlichen Personen wie nichtstaatlichen Organisationen nicht stören, sich nicht in dieses einmischen, dürfen es weder behindern, noch beeinträchtigen, haben sich also absolut herauszuhalten. Sie dürfen lediglich den Unternehmen Rahmenkonditionen setzen.
Wenn man jetzt in diesem Langenscheidt, einem ja hochseriösen Werk, jetzt nach dem dt. Wort "Einflußnahme" sucht, wie es in der dt. Übersetzung zur Konvention zu lesen ist, wird es nicht zu finden sein; zu finden sind stattdessen die Begriffe "Einfluß", "beieinflussen" und "Beeinflussung". Die englischen Wörter "interfere" oder "interference" wird man bei den jeweils zur Übersetzung angebotenen englischen Wörtern nicht finden.
Gerade auch, wenn man die Ausführungen des Users Winston Smith im verlinkten Thema zum Begriff "public authority" betrachtet, wäre es denkbar, daß die Konvention insgesamt falsch ins Deutsche übersetzt worden ist.
Den hier u. U. mitlesenden Vertretern der Bundesregierung wird dringend empfohlen, nicht nur die gegenwärtige deutsche Übersetzung der EMRK einer Überprüfung zu unterziehen, sondern sämtliche deutschen Übersetzungen all jener die Bundesrepublik Deutschland bindenden internationalen Regelwerke, die nicht auf Deutsch verbindlich sind.