Also, mal ganz einfach als Nicht-Jurist und dementsprechend laienhaft gedacht: Wenn ich eine Sendung erhalte, muss für mich erkennbar sein, ob ich diese geordert habe oder nicht. Ich erhalte z.B. ein Päckchen von Fa. X, deren Adresse auf der Sendung geschrieben steht. Wenn ich bei Fa. X nichts bestellt habe und mir die Firma unbekannt ist, habe ich die Möglichkeit, den Empfang der Sendung abzulehnen bzw. die Annahme zu verweigern. Habe ich ja nicht bestellt, also warum soll ich die Sendung annehmen?
Stünde nun die Adresse der Firma nicht darauf, müsste ich das Päckchen erst öffnen, um zu sehen, wer mir da was geschickt hat, auch um eine etwaige Rücksendung einzuleiten. Daraus könnten für mich ungewollt Verbindlichkeiten entstehen, die ich nicht eingehen wollte.
Ich würde genauso simpel bei jenen Briefen denken wollen, die im Umschlag mit dem Aufdruck "Rundfunkbeitragsservice" oder gar im rosa Tütü-Umschlag ankommen, aber eigentlich Post und ggf. sogar wichtige Verwaltungsakte von der zuständigen Rundfunkanstalt enthalten. Irgendwie muss ich schon von außen erkennen können, ob ich die Post haben will, sie wichtig für mich ist, oder ob ich die Annahme verweigern will. Natürlich würde ich bei wichtigen Schreiben der Rundfunkanstalt wie z.B. Festsetzungsbescheiden sagen "ja, will ich haben, nehme ich an".
Es besteht also die Gefahr, dass (Dialog-)Post mit auf dem Umschlag befindlichen Absender "(nicht rechtsfähiger) Rundfunkbeitragsservice" geschreddert wird, obwohl der Inhalt wichtig war. Ergo ist dann auch die Bekanntgabe von wichtigen Dokumenten gefährdet.
Ich würde behaupten: Ja, es müsste schon am Umschlag erkennbar sein, wer der tatsächliche Absender ist, und um welche Art von Sendung darin es sich handeln könnte. Es muss die Möglichkeit geben, die Annahme ggf. verweigern zu können, BEVOR die Sendung geöffnet wurde.
Ich hoffe, ich habe erfasst, worum es dem Fragesteller ging?