Autor Thema: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden  (Gelesen 76711 mal)

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #75 am: 08. Januar 2012, 13:46 »
Bis jetzt ist nichts Neues passiert.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #76 am: 10. Januar 2012, 18:39 »
Heute kam ein Brief von der GEZ, aber adressiert an Hinter den Hinterhöfen 123a.
Mein Freund wohnt da nicht und hat deshalb den Brief nicht geöffnet.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #77 am: 10. Januar 2012, 23:09 »
Was für einen Sinn bewirkt die Nichtentgegennahme der Post?

Der Gerichtsvollzieher konnte dem Freund doch offenbar hinreichend erläutern worum es geht.

Ich würde in diesem Fall nicht darauf vertrauen dass es auf einen Zustellungsfehler hinausläuft.

Wurde der Brief in einen unbeschrifteten Briefkasten gelegt, an der Haustür platziert, versehentlich einem Menschen mit gleichem Namen zugestellt etc.?


Was soll das Versteckspiel bringen? Allenfalls die Schaffung eines weiteren Teilnehmerkontos .....


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #78 am: 10. Januar 2012, 23:26 »
Was für einen Sinn bewirkt die Nichtentgegennahme der Post?
Die Blödmänner sollen mal wieder beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Mein Freund hat ihnen mehrfach geschrieben, dass er nicht 123a wohnt.
Dieser ganze Unfug hätte vor 20 Jahren als Witz mit Dieter Hallervorden laufen können.
Ich würde in diesem Fall nicht darauf vertrauen dass es auf einen Zustellungsfehler hinausläuft.
Was soll da wohl wieder drinstehen?
Wurde der Brief in einen unbeschrifteten Briefkasten gelegt, an der Haustür platziert, versehentlich einem Menschen mit gleichem Namen zugestellt etc.?
Er wurde in dem Briefkasten mit dem Familiennamen meines Freundes und seiner Eltern an der Wohnung mit der Hausnummer 123 gefunden. Der Briefträger kennt seine Leute.
Ich würde auf den Brief "der wohnt hier immer noch nicht" schreiben, und ihn wieder in einen gelben Kasten stecken. Aber mein Freund will das nicht. Schließlich hat er ihnen das schon mehrfach mitgeteilt.
Was soll das Versteckspiel bringen? Allenfalls die Schaffung eines weiteren Teilnehmerkontos .....
Das ist nicht das Problem meines Freundes. Wenn die GEZ zu blöd ist, diesen Fehler nach mehrmaligem Hinweis zu berichtigen, sollen sie sich noch etwas weiter damit beschäftigen.

Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #79 am: 11. Januar 2012, 00:02 »


Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.

Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es sicherzustellen, dass er die "richtige Tür" öffnen lässt.

Was gibt das Einwohnermeldeamt her? Die Richtigkeit der Meldedaten und damit der Zustelladresse hat ja der Freund zu verantworten.

Wenn er inzwischen umgezogen ist ohne dies mitzuteilen geht die Reparatur auf seine Kappe.

Aber da er den Gerichtvollzieher ja schon mit netten Sprüchen bedacht hat wird dieser dann dort sein Glück probieren.


Der Brief der GEZ wäre doch interessant. Möglicherweise mag die GEZ das Geld für die Verhaftung etc. nicht mehr aufbringen und will sich einigen.
Allein unter diesen Umständen .... aber bei Euch redet man ja gegen die Wand.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #80 am: 11. Januar 2012, 00:23 »


Vllt kommt ja doch noch der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und zerstört die Haustür von 123a. Das wird nicht billig.
Das wäre meinem Freund egal, denn er wohnt da ja nicht.

Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es sicherzustellen, dass er die "richtige Tür" öffnen lässt.

Was gibt das Einwohnermeldeamt her? Die Richtigkeit der Meldedaten und damit der Zustelladresse hat ja der Freund zu verantworten.

Wenn er inzwischen umgezogen ist ohne dies mitzuteilen geht die Reparatur auf seine Kappe.
Der ist nie umgezogen. Und er wird nicht umziehen. Das 123a hat die GEZ erfunden, um Schulden einzutreiben, die nicht existieren.
Der Brief der GEZ wäre doch interessant. Möglicherweise mag die GEZ das Geld für die Verhaftung etc. nicht mehr aufbringen und will sich einigen.
Allein unter diesen Umständen .... aber bei Euch redet man ja gegen die Wand.
Bei der GEZ redet man gegen die Wand. Die suchen dumme Leute und verwalten gerne.
Es gibt da gar nichts zu verhandeln. Die sollen damit aufhören, meinen Freund zu belästigen.
Wenn mein Freund auf einen Brief an 123a reagiert, dann wird die GEZ wieder behaupten, dass er doch 123a wohnen würde, weil er den Brief ja erhalten hat.


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« Letzte Änderung: 11. Januar 2012, 00:25 von Lohengrin »

Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #81 am: 11. Januar 2012, 22:38 »
Zur 123a weiß ich etwas:

Eine Ex-Freundin hatte früher, als sie noch auf Werbeprämien aus war, bei Versandhäusern Neukunden (an meiner Adresse) "geworben" und die Prämien einkassiert.
Diese fiktiven Menschen lebten alle Haus 62, 62a, 62c (für die erste Bestellung) und dann gab es sie nicht mehr.

Damals kamen Anfragen der GEZ ebenfalls an die falschen Hausnummern ..... soviel dazu dass der Freund vielleicht mal wissenlich oder versehentlich eine falsche Hausnummer angegeben hatte.

Die Irrtümer der GEZ konnte ich immer sehr schnell per Fax aufklären (Empfänger unbekannt) und es kam nie wieder Post.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #82 am: 12. Januar 2012, 17:42 »
Zur 123a weiß ich etwas:

Eine Ex-Freundin hatte früher, als sie noch auf Werbeprämien aus war, bei Versandhäusern Neukunden (an meiner Adresse) "geworben" und die Prämien einkassiert.
Diese fiktiven Menschen lebten alle Haus 62, 62a, 62c (für die erste Bestellung) und dann gab es sie nicht mehr.
Die Mutter meines Freundes hat manchmal 123a für ihre Adresse angegeben, wenn sie im Namen seines Vater mal wieder dieselbe Zeitung bestellt hat und das Werbegeschenk bekam. Das Ergebnis ist, dass sie, nachdem sie jahrelang so vorgegengen war, die Zeitung kostenlos bekommt. Damals gab es das Haus 123a noch gar nicht.
Mein Freund wurde nie als in 123a wohnend angegeben.

Inzwischen hat mein Freund einen Zettel für den Briefträger an den Briefkasten geklebt "123a ist nebenan!"


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #83 am: 22. Januar 2012, 16:30 »
Bis jetzt ist nichts mehr passiert. Ob der Briefträger einen Brief an Hinter den Hinterhöfen 123a wieder mitgenommen hat, weiß ich nicht.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #84 am: 25. Januar 2012, 09:27 »
Innerhalb der nächsten 6 Monate kann der GV noch auftauchen um die Verhaftung vorzunehmen.

Zitat
Im Regelfall sollen seit dem Tag des bescheinigten erfolglosen Vollstreckungs­versuchs nicht mehr als sechs Monate vergangen sein.

Quelle: GVGA §185 a

Der Haftbefehl ist jedoch 3 Jahre gültig. Nur muss nach Ablauf der oben genannten GA nach 6 Monaten ein erneuter Vollstreckungsversuch (Sach- und Taschenpfändung etc.) erfolgen.

Aber vielleicht hat die GEZ inzwischen eingelenkt. Dies wäre eventuell im ignorierten Schreiben der GEZ zu lesen gewesen.




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