Es wird seitens der Personen, welche für den ÖRR sprechen, hier immer unterstellt, dass jeder diesen Rundfunk braucht, dabei ist dieser weder lebensnotwendig und stellt selbst kein Grundbedürfnis dar.
Dabei nutzt sie natürlich das wichtige Wort "wenn Sie wollen", bezogen auf Rundfunk - ich will nicht.
Der Nebensatz ist bereits zu viel.
Sie möchte anscheinend eine gewünschte Eigenschaft vom Wasser übertragen auf Rundfunk.
Der Artikel ist leider nicht vollständig und gibt wahrscheinlich Gesagtes nur verkürzt wieder.
Die Frage ist: Kann so eine Eigenschaft "sauber" verbunden mit "wollen", dass diese endgeldpflichtig übertragen wird, in der Art, dass wenn man diesen Anspruch an "Rundfunk" nicht haben muss dazu führen, dass der Rundfunk zu einem verpflichtenden Grundbedürfnis wird?
Für mich kann ich diese Frage unmittelbar mit nein beantworten, weil der Anspruch, Informationen von diesem Medium zu wollen, bereits in der Form nicht besteht, als dass ich mir über die weiteren Eigenschaften des selbigen Gedanken machen müsste. Es scheitert bereits am Wollen.
Eine Pflicht, "saubere" Informationen "zu wollen", gibt es nicht - und ein Grundbedürfnis dafür haben zu müssen, ist nicht ersichtlich.