Marie-Luise (sie soll ihren Kosenamen bitte für sich behalten, solange Menschen wegen Rundfunkbeiträgen in den Knast geworfen werden) spiegelt falsche Tatsachen vor.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Verfassungsrecht darauf, dass er auskömmlich finanziert wird.
Nein, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat allenfalls ein Verfassungsrecht auf ungehinderte Berichterstattung im Sinne von Art. 5 GG wie private Rundfunks und andere Nachrichtenmedien auch. Nicht mehr und nicht weniger.
Der derzeitige öffentlich-rechtliche Rundfunk entsteht noch nicht mal aus der Verfassung. Da gibt es den berühmten Spruch
Es gibt nur soviel Staat, wie die Verfassung konstituiert. (Smend). Wir wissen alle, dass der örR nicht aus der Verfassung kommt, sondern von den Ländern installiert wurde. Der örR müsste denn schon aus den Landesverfassungen entstehen, aber dazu gibt es keine Hinweise.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Staat im Staate. Es hat sich in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig, aber de facto eine Doppelstruktur einwickelt (öffentliche Verwaltung und öffentlich-rechtlcher Rundfunk). Der Drehtüreffekt (Politiker -> Rundfunk) ist nur ein sehr deutliches Symptom.
In der DDR gab es auch eine Doppelstruktur (nämlich öffentliche Verwaltung und die SED), aber das stand wenigstens in den diversen Verfassungen auch so drin ("Partei und Staat") und war also verfassungsgemäß.
Man kann nur spekulieren, ob eine Doppelstruktur auf lange Frist den Staat zugrunderichtet.
Von einer auskömmlichen Finanzierung ist im Grundgesetz nicht die Rede. In den hierfür einschlägigen "Rundfunkurteilen" sind die Argumentationslinien dafür, dass der örR auskömmlich finanziert werden solle, anders geführt und können jederzeit verfassungskonform geändert werden oder gar entfallen.
Warum bekommen Privatsender denn keine auskömmliche Finanzierung, wenn das denn ein "Verfassungsrecht" ist?
Marie-Luises auskömmliche Finanzierung betrifft ja auch die Absicherung der Pensionslasten. Ich habe noch einen alten Artikel aus dem
Cicero in Erinnerung, wonach 2040 die Bundesrepublik eine andere sein wird, weil die Finanzlasten überhandgenommen haben werden. Allerdings wurde damals nicht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gedacht. Nun scheint es, dass hier neben den üblichen Staatsschulden noch eine ganz üble Zeitbombe tickt, die zur Explosion kommt, wenn die LRA einmal aufgelöst werden.