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Autor Thema: Verfassungsrechtler hält geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig  (Gelesen 4468 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


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Hier der Original-Link:

Focus - GEZ-Gebühr


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m

moppel

www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-49-2011-ingo-von-muench-geplanter-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig_aid_690636.html


Dies ist laut von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Schließlich gebe es nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten, so der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Der Rundfunkbeitrag zwinge sie aber, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird“...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2011, 11:22 von moppel«

g

gebuehren-igel

Ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit hat den Nachteil eben genau nur das zu sein. Praktisch jedes Gesetz greift da irgendwie ein. Da muss man prüfen, ob der Eingriff verhältnismäßig ist. Danach hat man bei den meisten Gerichten schon verloren. Und wenn das nicht greift, müssen Rundfunkfreiheit und allg. Handlungsfreiheit gegeneinander abgwogen werden und dann bleiben nicht mehr viele Gerichte über, die hier noch Probleme sehen. Das war bei der PC-Gebühr so, das wird bei neuen Konstruktion nicht anders sein. Ein bisschen mehr Substanz würd ich mir von einem ehemaligen Prof für öffentliches Recht schon wünschen, aber dafür ist wahrscheinlich der Fokus das falsche Blatt.


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Das problem ist das argument der solidarität. Richter haben so eine klage abgeschmettert weil die einnahmen ja was für die allgemeinheit sind bla blub. Warum muss dann nicht jeder eine straßensteuer zahlen? Oder als fußgänger bürgersteigsteuer?
Man zahlt wenn man etwas nutzt. Mehr sollte man gar nicht als argument bringen müssen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Das problem ist das argument der solidarität. Richter haben so eine klage abgeschmettert weil die einnahmen ja was für die allgemeinheit sind bla blub. Warum muss dann nicht jeder eine straßensteuer zahlen? Oder als fußgänger bürgersteigsteuer?
Man zahlt wenn man etwas nutzt. Mehr sollte man gar nicht als argument bringen müssen.

Na ... nicht so ganz.

Abgaben für das Gemeinwesen müssen wir ja schon zahlen. In Form von Steuern und
Gebühren - und denen steht ja auch keine konkrete Gegenleistung entgegen.
Jeder ist ein Teil des Gemeinwesens "Staat" - und keiner kann sich dem entziehen.
Das ist ja richtig, und soll auch so sein.

Bei der Haushaltsabgabe geht es aber um die Art der Erhebung: Es ist ja eine
Quasi-Kopf-Pauschale (auch wenn Hr. Keymis das gerne bestreitet, siehe
hier).

Thomas Steiner fasst es schön zusammen:

Denn: Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den
gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt - ohne Berücksichtigung persönlicher
Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit, usw.

Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908: Kopfsteuer, roheste und
unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und
ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft.
Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in
engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.


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moppel

Das problem ist das argument der solidarität.

Seh ich auch so oder auch nicht.

Was genau solidarisch sein soll, wenn mit Gebührengeld
einen solch überflüsser Mist wie GüntherJauch oder diese Herzschmerzkacke
um viertel nach Acht finanziert wird? Hat das irgendetwas mit Bildungsauftrag zu tun?

Das die ÖR aus Bildungsauftrag Grundversorgungsauftrag machen und
immer mehr Unterhaltungsprogramme anbieten, ist schon sehr bedenklich.
Steht in diesem Staatsvertrag denn etwas von Grundversorgungsauftrag drin?
Eine Grundversorgung mit diesem Müll kann nicht gebührenpflichtig sein.

Neben dem hier bevorzugten Modell wäre ich auch mit einem Aboverfahren einverstanden.
Damit finanziere ich nur die Produktionen, die ich auch tätschlich nutze.
Über PC (aber bitte über eine zentrale Webseite statt 27)
geht's das mittels Zugangsdaten, am TV mittels Set-Top-Box.






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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Der Verweis ist auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer zu finden:
Zitat
Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908: Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.

Hallo Syna,

bin auch über die Stelle aus dem Brockhaus gestolpert. Im ersten Moment, musste ich herzlich über diese Erkenntnis aus dem Jahre 1908 lachen. Dann fiel mir aber das Zitat von Johann Wolfgang von Goethe ein: "Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf."

Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2011, 11:33 von Viktor7«

  • Beiträge: 350
Ja, Viktor, diese beiden Zitate passen gut zusammen:

Zitat von: Brockhaus - Konv.lexikon 1908
Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.

Zitat von: J.W. von Goethe
Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.


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