Das problem ist das argument der solidarität. Richter haben so eine klage abgeschmettert weil die einnahmen ja was für die allgemeinheit sind bla blub. Warum muss dann nicht jeder eine straßensteuer zahlen? Oder als fußgänger bürgersteigsteuer?
Man zahlt wenn man etwas nutzt. Mehr sollte man gar nicht als argument bringen müssen.
Na ... nicht so ganz.
Abgaben für das Gemeinwesen müssen wir ja schon zahlen. In Form von Steuern und
Gebühren - und denen steht ja auch
keine konkrete Gegenleistung entgegen.
Jeder ist ein Teil des Gemeinwesens "Staat" - und keiner kann sich dem entziehen.
Das ist ja richtig, und soll auch so sein.
Bei der Haushaltsabgabe geht es aber um die
Art der Erhebung: Es ist ja eine
Quasi-Kopf-Pauschale (auch wenn Hr. Keymis das gerne bestreitet, siehe
hier).
Thomas Steiner fasst es schön zusammen:
Denn: Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den
gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt - ohne Berücksichtigung persönlicher
Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit, usw.
Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908: Kopfsteuer, roheste und
unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und
ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft.
Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in
engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.