Hallo zusammen,
dieser Umstand war sogar ein Bestandteil meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht:
"Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Mitarbeiter des ÖR belaufen sich auf rund sechs Milliarden Euro und sind in einem Zeitraum entstanden, in dem ich rechtlich nicht verpflichtet war, eine Rundfunkgebühr zu bezahlen, da ich kein Rundfunkteilnehmer war.
Daher können mir keine rückwirkenden Kosten für etwas auferlegt werden, für das ich vor der Einführung der Wohnungsabgabe ab dem 01.01.2013 keinen Beitrag entrichten musste.
Die Rundfunkgebühr ist keine verdeckte Rentenabgabe für ÖR Rundfunk-Funktionäre, zumal die Masse der Normalbürger zukünftig bei der Rente nicht wesentlich über den Grundsicherungsbetrag hinauskommen wird."
Ich denke, die allgemeine Ablehnung breiter Teile der Bevölkerung gegen den ÖR bzw. seiner Finanzierungskosten wird sich im Laufe der nächsten Jahre wesentlich erhöhen, wenn eine wirtschaftliche Rezession sowie der bereits stattfindene Brain Drain den monetären Druck des einzelnen erhöhen.
Mit bestem Gruß,
Ketzerkater