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Autor Thema: EuGH : Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens  (Gelesen 41614 mal)

e
  • Beiträge: 7
Dann kann das Forum ja jetzt endlich dicht machen.

Leute - aufwachen! Es wird und es kann keine Gerechtigkeit im Sinne der Beitragsverweigerer geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, gerade in seiner derzeigen überdeutlich manipulativen Art, staatstragend und damit uneingeschränkt auf der Linie der EU.


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Lev

  • Beiträge: 331

Mein Gott, ist das traurig.   :'(


Das Einzige, was diese Entscheidung erkennen läßt, ist, daß bei der Ausarbeitung der Vorlagefragen nicht sorgfältig genug gearbeitet worden ist.
Diese Entscheidung behandelt nämlich mangels offenbar sorgfältiger Vorlagebegründung nicht jene Elemente des Art. 11 Charta, wie auch des Art. 10 EMRK.
Es ist übrigens die zweite Entscheidung, die mit einer Entscheidung des EGMR kollidiert.

"Was ich nicht versteh, darf so auch nicht sein!"  >>> Dann hat der Tag ja wieder Struktur. 

__________________Die unmögliche Tatsache_______________________________
...
Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.


"Christian Morgenstern-Palmström"


Schöne Grüße an P.

Lev


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e
  • Beiträge: 7
Wie geht's also weiter? Was sind die nächsten Schritte?

  • Massenhaften Boykott organisieren - Beispielsweise durch einfache Anleitungen zur Beitragsverweigerung. Viele potentielle Verweigerer wissen überhaupt nicht, wie sie damit anfangen sollen und fürchten, gleich das Haus unterm Arsch weggepfändet zu bekommen.
  • Politische Argumente im Diskurs um den Zwangsbeitrag zulassen. Ich vermute, dass ein großer Teil, wenn nicht gar die Mehrheit der Beitragsverweigerer den Beitrag aus politischen Gründen verweigert. Auf den Demos und in Medienauftritten wird alles politische peinlichst vermieden. Auffällig!
.

Ich habe mich schon vor einigen Monaten aus diesem Forum verabschiedet, da ich es verdächtig finde, dass hier und auf den Demos von "GEZ-Boykott" politische Aspekte tabuisiert werden und immer alles auf Interpretationen von Paragrafen hinausläuft. Wohin das regelmäßig führt, sehen wir ja. Mit dem Urteil des EUGh sollte das jetzt allen klar geworden sein.


Das viele Geheule wird auch in Zukunft nichts mehr bringen. Dieser Staat im Staate wurde seit vielen Jahrzehnten nicht nur durchs Tun, sondern gleichermaßen durchs Nichtstun legitimiert. Wer nun mit einem anderen Urteil gerechnet hat, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts, dem ist ja sowieso nicht wirklich zu helfen.

Sehe ich auch so. Der Massenboykott muss organsiert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 18:40 von empfängnisverhüter«

c
  • Beiträge: 873
Es war zu erwarten. Ich glaube auch, dass es nichts geändert hätte, wenn Rittinger und Co. ordentlich vorgetragen hätten.

Wenigstens mutet der EuGH uns nicht langatmige, in sich widersprüchliche Begründungen wie das BVerfG zu.

Zitat von: Urteil Rechtssache C-492/17
62      Drittens geht aus den in die Debatte vor dem Gerichtshof eingebrachten Gesichtspunkten nicht hervor, dass das Rundfunkbeitragsgesetz den öffentlichen Auftrag an die öffentlich-rechtlichen Sender oder die Tätigkeiten dieser Sender, die mit dem Rundfunkbeitrag subventioniert werden können, geändert hätte.

Das ist sehr deutlich übervorsichtig formuliert: hätte der EuGH anders entschieden, wenn er gesagt bekommen hätte, dass mittlerweile der Auftrag des ÖRR auf das Internet ausgeweitet wurde?? Auch diese Frage ist noch offen  >:D

Das wesentliche Argument gegen den Rundfunkbeitrag, das von den deutschen Gerichten weggewischt wurde, um die Vorlagefpflicht zu umgehen, wird bestätigt:

Zitat von: Urteil Rechtssache C-492/17
63      Viertens hat das Rundfunkbeitragsgesetz den Entstehungsgrund für die Beitragspflicht geändert.

Leider wird die Verwaltungsvereinfachung als Motiv geschluckt, obwohl auch den Luxemburger Richtern klar sein dürfte, dass das vorgeschoben ist.

Dann wird die 20%-Grenze hart eingepflügt, bezogen auf den Zeitpunkt des Beihilfenkompromisses. Immerhin ein klares Signal, dass es nicht endlos nach oben weiter gehen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 15:16 von DumbTV«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Wie geht's also weiter? Was sind die nächsten Schritte?

...

Sehe ich auch so. Der Massenboykott muss organsiert werden.

Das Problem dürfte sein, dass die Leute einfach zu faul sind, ihr Lastschriftenmandat zu kündigen oder noch schlimmer, gerne den Rundfunk nutzen und es ihnen egal ist, dass 1.4 Millionen zwangsvollstreckt werden.
Genau wie eine Mehrheit zu faul oder ängstlich ist, vielleicht auch zu zufrieden mit dem Status quo,  als dass sie was wesentliches politisch ändern möchte.

Es fehlt nicht an der Organisation, es fehlt am nachhaltigen Willen eines relevanten Anteils der Bevölkerung.


Das Urteil reiht sich ein in die vorherigen. Gesetz wurde ignoriert und Recht gebeugt, um das politisch erwünschte Urteil im Sinne des Rundfunks und gemäss Ansage der Regierung gegen die gesetzlich begründeten Rechte der Kläger durchzusetzen:

Mit der Neueinführung eines Beitrags hat sich nichts wesentliches in der Rundfunkfinanzierung geändert. Eine Ungleichbehandlung in der Beitragserhebung liegt nicht vor. Ein individuell zurechenbarer Vorteil für den Beitrag ist gegeben, auch beim Nichtnutzer. Eine Beitragserhebung pro volljährigem Kopf wäre verwaltungstechnisch komplexer als eine Erhebung pro bewohnter Wohnung. Die Erde ist eine Scheibe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 19:31 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

f

faust

... das Euro - Europa ist ein neoliberales Wirtschaftsprojekt, das Volk ist nur die "Füllmasse". Jeder Grieche weiß das (jetzt).

Insoweit hat unser geschätzter Pjotre das Problem die ganze Zeit korrekt verortet:
Bei dieser "Demokratieabgabe" handelt sich um ein weitgehend politisches Problem, das juristische Mäntelchen hat man nur zur Tarnung  (#) drübergehängt, damit man nicht sofort sieht, dass der Kaiser nackt ist.

Ich sehe drei  >:D >:D >:D Dinge:

1) Was in Frankreich gerade passiert, das wird - wenn es so weitergeht - nicht ohne Einfluss auf andere demokratische Bewegungen (was immer deren Anliegen sei) im Rest von Europa bleiben. Man beachte: Auch die französische Polizei solidarisierte sich teilweise mit den Protesten  :police: !

2) nächsten Herbst sind Landtagswahlen in SACHSEN, SACHSEN - ANHALT und BRANDENBURG, also bei den ostdeutschen ***.
Die SPD dürfte dann im einstelligen Bereich sein (ausser in Brandenburg), und die Grünen sind zu klein, um der CDU "übern Berg" zu helfen.
Dann wird und muss sich zeigen, ob "alternative politische Kräfte" tatsächlich die Interessen unzufriedener Bürger (da gibt es genug) vertreten wollen oder doch lieber nur ihr eigenen.

3) Dr. Hennecke hat herausgearbeitet, dass der "Beitrag" in dieser Form zwar gefordert werden kann, aber leider  >:D nicht vollstreckbar nicht - dort klafft eine juristische Lücke.
Mit Freuden  8) registriere ich, dass der Begriff "Vollstreckungsgegenklage" und die Vollstreckungsabwehr allgemein einen immer breiteren Raum in den Debatten hier einnehmen, und ich denke: Da müssen wir hin.

Inder DDR  :police: hieß das übrigens: UNSER WEG IST RICHTIG (weiß auf rotem Grund).

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2018, 03:47 von Markus KA«

  • Beiträge: 8
  • 2013-2020 nicht gezahlt
Traurig, das mit den Wahlen ändert nichts am System.
Das Blöde ist nur dass, die meisten Zahler Schäfchen Ü50 ist und fleißig zahlt denen ist das egal ob die 5x die Woche Helene und Tatort gucken oder 10 mal.

Da bleibt leider nicht mehr so viel legales übrig.... auch wenn man wie ich als ITler diesen Schritt nie für möglich gehalten hätte.
Wobei man in letzter Zeit immer wieder diese Wut spürt. Und gerade wenn man wieder ein Urteil liest fragt man sich dann "why not" was soll schon passieren?
Traurig, traurig, dass man auf den rechtlichen normalen Wegen nichts mehr realisieren kann. So ist das halt der Staat, die EU, die Politik wird von den Lobbyisten regiert.
Und wir alle wissen was das heißt.
Anbei mal das Urteil von der offiziellen Seite
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1691649


Da bleibt echt nur ein Ausweg....unzwar nicht die Politik, man muss selbst ins Handeln kommen. Protestieren hilft da auch nicht, dann wird man vom Mainstream in verschiedene linke , oder rechte Ecken gedrängt, damit keiner mehr auf Versammlungen hingeht und denkt " die da sind alle rechts" .... so erstickt die Versammlung im Keim.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 20:57 von meitantei_kudo«
Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Seit Anfang an mit dabei, lese täglich mit nur ruhig.
Und speichere mir wichtige Links.

  • Beiträge: 37

Der EuGH-Spruch paßt; er paßt wie Arsch auf Eimer!
Hat jemand etwas anderes erwartet?

Wer sich etwas genauer mit den abartigen Prinzipien vertraut macht, nach denen "Richter" für EU-Gerichte ernannt werden, der begreift auch die Gründe für die immer wieder rätselhaften Urteile, die im Sinne des Establishments in EU und BRD gefällt werden. Es ist ein Abbild des Vorgehens in Deutschland!

Was kann also der Einzelne tun?
Er kann die Feinheiten des "föderalen", sprich: de facto kleinstaatlichen  Einwohnermeldewesens in diesem Land ausnutzen. Er kann versuchen, sich unsichtbar für die GEZ zu machen.
Er kann bei der Eintreibung der Zwangsgelder durch den Staat die unzähligen Fehler und deren vielfältigen Varianten ausnutzen, die immer wieder von der Pseudo-Behörde GEZ bzw. den Zwangsvollstreckungsbehörden gemacht werden.
Hinweis: Dabei bewegt man sich immer nur im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, keinesfalls im Strafrecht.

Und eines ist ganz wichtig: Das Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten kann nur das Ultima ratio sein, es sollte erst dann erwogen werden, wenn alle anderen Mittel ausgereizt sind. Wer sich also noch nicht auf den Klagewege begeben hat, der sollte das so lange, wie es geht, vermeiden.

Oder ist jemand etwa anderer Meinung?

Das Problem politisch anzugehen, sehe ich auf absehbare Zeit als illusorisch an.
Selbst wenn jemand noch so erbittert gegen die Zwangsabgabe ist; das alternative Angebot der "Schwefelbuben" ist für sehr viele Leute undenkbar!

Oregano112



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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

s
  • Beiträge: 66
Kann jemand hier substantiell erklären, was die schwedische Regierung mit dieser Rechtssache zu tun hatte?


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m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Hinweis: Dabei bewegt man sich immer nur im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, keinesfalls im Strafrecht.

Zumindest eine Ordnungswidrigkeit kann man locker vermeiden, wenn man Kraftfahrzeuge, die man führt, ordnungsgemäß mit Warnwesten ausstattet.


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  • Beiträge: 7.391
Kann jemand hier substantiell erklären, was die schwedische Regierung mit dieser Rechtssache zu tun hatte?
Nichts, braucht aber auch nicht, weil in allen Rechtssachen am EuGH auch andere EU-Länder um Stellungnahme gebeten werden, wie sie eine Fallkonstellation aus ihrer Sicht sehen. Die EU-Kommission selber geht zuweilen ebenso vor.

Die 28 Mitgliedstaaten der EU

https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
@ Oregano112

Gegen einen Festsetzungsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden und gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid muss geklagt werden, wenn man auf juristischem Weg eine Vollstreckung (vorerst) abwenden will. Ob das nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesverfassungsgerichtes und nun des Europäischen Gerichtshofes noch sinnvoll ist, muss jeder für sich beantworten. Es kommt dabei natürlich auch darauf an, ob bestimmte Umstände des Einzelfalles möglicherweise nicht von den o.g. Urteilen erfasst sind.

Ansonsten bleibt nur die Wahl der Blauen - egal, ob mit Begeisterung oder Magenschmerzen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein politisches Konstrukt, das wohl nur noch politisch aus dem Weg geräumt werden kann - falls der EGMR nicht noch ein Urteil fällt, das dem Zwangsbeitrag für's Wohnen ein Ende bereitet.



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  • Beiträge: 890
@ Nichtgucker
Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein politisches Konstrukt, das wohl nur noch politisch aus dem Weg geräumt werden kann - falls der EGMR nicht noch ein Urteil fällt, das dem Zwangsbeitrag für's Wohnen ein Ende bereitet.

Guckst Du hier:
"Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22354.msg143084.html#msg143084

Als ein Richter am VG Freiburg sich schon dahingehend äußerte.

Freiburg 2 Kammer   8.3.17

Protokoll  Verhandlung  2
Richter Wenn Sie der Meinung sind, das das alles nicht rechtens ist, dann müssen Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden. Denn es ist keine rechtliche sondern eine politische Frage.


Der gerichtliche Weg wird jetzt nach dem EuGH-Urteil somit nicht einfacher.
Und somit guckt Ihr hier
: Und waltet nun endlich Eurer wie von Viktor7 beschriebenen Aufklärung an die Politiker, damit es diesen immer wieder in den Ohren klingelt, und es auch dann von diesen bald umgesetzt wird, um sich auf wichtigere politische Themen zu konzentrieren.

Die Verfolgung von Nichtinteressenten durch die ö.-r. Sender, Politiker und Gerichte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29340.msg184922.html#msg184922


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Die SPD dürfte dann im einstelligen Bereich sein (ausser in Brandenburg), und die Grünen sind zu klein, um der CDU "übern Berg" zu helfen.
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Viellicht Zeit für etwas Theorie und Hypopthese.

Im Kapitalismus möchte man ja immer irgend einen Vorteil.
Die Welt, die Menschen, die Konstruktionen (Geldsysteme, Politik etc...) sind so gebaut, dass sich alle paar Jahre, bestimmte Blasen bilden.
Diese Blasen werden platzen müssen, irgendwann. Entweder durch sich selbst oder durch Einflüsse.
Wenn man annehmen könnte das z.b. die Flüchtlingswellen in andere Länder,
als quasi Invasion zur Schwächung der Wirtschaft dienen kann, und auch politisch zu Diskrepanzen,
um ein Ziel zu verfolgen, welches von "jemand" fingiert wurde, muss man vielleicht von Kriminalität reden,
vielleicht sogar internationaler. Das Problem ist die faktische Wahrheit.

Who blows the Wistle?

Die offensichtliche Kriminalität ist so gesehen wohl nicht beim EUGH erkennbar?
Also in der Form das es eine falsche Antwort gibt oder diese umschifft wurde,
und diese Antwort quasi einmeißelt. Es gibt nämlich keinen Dialog, sondern nur einen
Vortrag und eine Antwort, ohne dort eingreifen zu können.

Die Frage, ist diese Antwort eindeutig falsch?
Was sagen denn die Kläger zu dem Urteil? <---


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

Lev

  • Beiträge: 331
@ Frühlingserwachen

Zitat
Richter Wenn Sie der Meinung sind, das das alles nicht rechtens ist, dann müssen Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden. Denn es ist keine rechtliche sondern eine politische Frage.

Tja,,, da kann man mal sehen wie schnell man missverstanden wird.
"Das Gericht orientiert sich an Tatsachen und dem Gesetz und nicht an einer Meinung."

Lev


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